Die steuer für nicht-europäische immobilienkäufer in Spanien ist ein Vorschlag, der den Immobilienmarkt verändern und insbesondere ausländische Investoren betreffen könnte.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zu Wohnraum für inländische Einwohner zu erleichtern. Die geplante Steuer hat jedoch eine intensive verfassungsrechtliche und wirtschaftliche Debatte ausgelöst.
Erleichterung des Wohnungszugangs oder Abschreckung von Investitionen?
Die Maßnahme soll den Immobilienkauf durch Nicht-EU-Ausländer einschränken. Die entscheidende Frage ist, ob dadurch mehr Wohnraum für Einheimische geschaffen wird oder ob sie internationale Investoren abschreckt.
Worin besteht die steuer für nicht-europäische immobilienkäufer in Spanien?
Diese staatliche Abgabe würde den Erwerb von Immobilien in Spanien durch Nicht-EU-Bürger betreffen. Auch die Begründung oder Übertragung von dinglichen Rechten an solchen Immobilien wäre erfasst.
Welche Immobilien sind betroffen?
Die Steuer würde auf Gebrauchtimmobilien erhoben. Vom Geltungsbereich ausgenommen wären der Kauf von Neubauten direkt vom Bauträger, mehrwertsteuerpflichtige Vorgänge sowie bestimmte Geschäfte zwischen Unternehmern oder Freiberuflern.
Technische details der neuen steuer
Steuerbemessungsgrundlage: wie wird sie berechnet?
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Katasterreferenzwert. Liegt der Kaufpreis über diesem Wert, wird der höhere Betrag herangezogen.
Begrenzte Abzüge
Nur werterhöhende Belastungen dürfen abgezogen werden. Schulden oder Hypotheken werden nicht berücksichtigt.
Steuersatz von 100 %
Die Steuer wird auf 100 % der Bemessungsgrundlage angewendet, wobei die bereits gezahlte Vermögensübertragungssteuer (ITP) abgezogen werden kann.
Praktisches Beispiel: wie wirkt sich diese steuer aus?
Ein kanadischer Staatsbürger kauft eine Wohnung in Valencia für 600.000 €. Der Kaufpreis liegt über dem Referenzwert – somit entsteht eine zusätzliche Steuer von 600.000 €.
Davon abziehbar wären rund 60.000 € ITP. Der Käufer müsste also zusätzlich 540.000 € zahlen – nur aufgrund seiner steuerlichen Ansässigkeit außerhalb der EU.
Ein EU- oder spanischer Käufer würde hingegen lediglich die ITP entrichten, was auf eine mögliche steuerliche Diskriminierung hindeutet.
Eine konfiskatorische und diskriminierende steuer?
Verstößt sie gegen die spanische Verfassung?
Ein Steuersatz von 100 % kann als konfiskatorisch gelten – und wäre damit verfassungswidrig.
Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr?
Die Maßnahme könnte gegen Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen, der den Kapitalverkehr auch mit Drittstaaten schützt.
Rechtliche präzedenzfälle: Spanien musste korrigieren
Erbschafts- und Schenkungssteuer
2014 verurteilte der Europäische Gerichtshof Spanien wegen Diskriminierung von Nicht-Ansässigen. Die Gesetzesänderung 11/2021 beseitigte die Ungleichbehandlung auch gegenüber Nicht-EU-Bürgern.
Solidaritätssteuer für große Vermögen
2022 konnten Nicht-Ansässige den Freibetrag von 700.000 € zunächst nicht nutzen. Der Gesetzgeber korrigierte dies rückwirkend, um Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Ungewisse zukunft der steuer für nicht-europäische käufer
Angesichts dieser Präzedenzfälle ist es wahrscheinlich, dass auch diese neue Steuer auf EU-Ebene überprüft wird. Eine Korrektur oder Abschaffung ist möglich.
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