Resitax bietet Beratungsleistungen für deutsche Staatsbürger in Spanien an, die dort wohnen, arbeiten, investieren oder Immobilien besitzen. Wir analysieren Ihre Steuersituation zwischen Spanien und Deutschland, koordinieren Ihre Steuerpflichten und unterstützen Sie bei fundierten Entscheidungen durch die korrekte Anwendung spanischer Vorschriften und des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern.
Resitax verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Beratung internationaler Mandanten mit Wohnsitz, Vermögen oder Investitionen in Mallorca und ganz Spanien. Unser Team vereint Expertise im spanischen Steuerrecht mit umfassender Erfahrung in Sachverhalten, die sowohl Spanien als auch Deutschland betreffen.
Wir bieten Ihnen Unterstützung auf Deutsch und einen zentralen Ansprechpartner für die Koordination Ihrer Steuererklärungen, Immobilien, Kapitalanlagen, Einkünfte aus Deutschland und sonstiger Steuerpflichten in Spanien. Bevor wir mit den Formalitäten beginnen, analysieren wir Ihre persönliche Situation, um festzustellen, welche Steuern Sie abführen müssen und welche Maßnahmen Ihnen helfen können, Risiken zu minimieren.
Wir gehen die spanisch-deutsche Besteuerung proaktiv, individuell und koordiniert an. Unser Ziel ist nicht nur die Erstellung Ihrer Steuererklärung, sondern die optimale Strukturierung Ihres Wohnsitzes, Ihres Einkommens und Ihres Vermögens.
Wir analysieren die bestehenden Steuerpflichten in Spanien, die Art der in Deutschland erzielten Einkünfte und die mögliche Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens, um das Risiko einer fehlerhaften oder doppelten Besteuerung zu minimieren. Steueransässige in Spanien versteuern grundsätzlich ihr Welteinkommen, während Nichtansässige in Spanien nur Einkünfte versteuern, die sie innerhalb Spaniens erzielen.
Wir prüfen Ihre Aufenthaltsdauer, Ihre wirtschaftlichen Interessen, Ihre Wohnsituation und Ihre persönlichen Bindungen, um festzustellen, ob Sie in Spanien als Steueransässiger oder als Nichtansässiger besteuert werden sollten.
Wir übernehmen die Besteuerung von Gehältern, Renten, Dividenden, Zinsen, Mieten und anderen Einkünften, die in Spanien oder Deutschland erzielt werden, und wenden dabei gegebenenfalls das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen an.
Wir prüfen Bankkonten, Wertpapiere, Versicherungen, Kapitalanlagen und Immobilien in Deutschland, um festzustellen, ob eine Verpflichtung zur Abgabe des Formulars 720 oder anderer Informationsmeldungen besteht.
Wir beraten ansässige und nicht ansässige Eigentümer beim Kauf, Besitz, der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien, einschließlich IRNR, IRPF und möglicher Kapitalgewinne.
Wir planen die Übertragung von Vermögenswerten zwischen Familienmitgliedern mit Wohnsitz in Spanien und Deutschland und prüfen dabei die steuerlichen Aspekte von Immobilien, Kapitalanlagen, Erbschaften und Schenkungen.
Wir prüfen, ob Arbeitnehmer, Fachkräfte, Unternehmer oder Investoren, die nach Mallorca umziehen, von der Sonderregelung für Auswanderer profitieren können, und kümmern uns um die entsprechenden Mitteilungen und Erklärungen.
Schildern Sie uns Ihre Situation: Wann Sie in Spanien angekommen sind, Ihr Einkommen und Ihr Vermögen in Deutschland. Wir hören Ihnen unverbindlich zu.
Wir prüfen Ihren steuerlichen Wohnsitz, Ihr Einkommen, Ihre Immobilien, Ihre Investitionen und Ihre bestehenden Verbindlichkeiten, um Ihnen eine individuelle Lösung vorzuschlagen.
Wir erstellen die notwendigen Erklärungen, koordinieren die Abläufe und klären Ihre steuerlichen Fragen während des gesamten Prozesses.
Ein Wohnsitzwechsel, Investitionen in Spanien oder der Besitz von Vermögenswerten in zwei Ländern können Fragen aufwerfen, wo Sie Ihr Einkommen angeben müssen, welche Formulare Sie einreichen müssen und wie Sie eine Doppelbesteuerung vermeiden können.
Bei Resitax bündeln wir Ihre Steuerberatung in einem einzigen Team. Gemeinsam analysieren wir Ihren Wohnsitz, Ihr deutsches Einkommen, Ihre Immobilien und Ihr Vermögen, um Ihnen eine klare und verständliche Strategie anzubieten, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.
Grundsätzlich gilt eine Person als in Spanien steuerlich ansässig, wenn sie sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage dort aufhält oder wenn der Hauptsitz ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen in Spanien liegt. Ist eine Ansässigkeit in beiden Ländern möglich, müssen auch die Kriterien des Abkommens zwischen Spanien und Deutschland berücksichtigt werden.
Das hängt davon ab, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, ob die Immobilie vermietet wird und wie sie genutzt wird. Ein nicht in Spanien ansässiger Eigentümer kann Einkommensteuerpflichten für Nichtansässige sowie Gemeindesteuern und in bestimmten Fällen Vermögens- oder Verkaufspflichten haben.
Planen Sie Ihren Wohnsitz, Ihre Investitionen und Ihr Vermögen zwischen Spanien und Deutschland optimal. Unser Team unterstützt Sie auf Deutsch und bietet Ihnen eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Steuerlösung.