Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Spanien stellt eine der größten steuerlichen Herausforderungen für diejenigen dar, die in Spanien ansässig sind und gleichzeitig ein Unternehmen in den USA besitzen. Resitax , eine auf internationales Steuerrecht spezialisierte Steuerberatung auf Mallorca, unterstützt Inhaber einer US-amerikanischen GmbH dabei , diese in Spanien korrekt zu verwalten .
Darüber hinaus erläutern wir die Auswirkungen der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien, wie man eine Doppelbesteuerung vermeidet und was die spanische Steuerbehörde (AEAT) und die IRS , um alle rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
LLC in Spanien: Steuertransparenz vs. Rechtspersönlichkeit
Erstens kann eine LLC in Spanien je nach dem beurteilenden Land entweder als „transparente“ Einheit oder als Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit eingestuft werden. Daher rührt der Konflikt zwischen dem US-amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) und der spanischen Steuerbehörde (AEAT) .
Die Sichtweise der US-amerikanischen Steuerbehörde (IRS) in den Vereinigten Staaten
Nicht berücksichtigteEntität)
In den meisten Fällen wird eine LLC mit nur einem Inhaber ( Single-Member LLC ) vom IRS steuerlich nicht berücksichtigt. Daher werden Einnahmen und Ausgaben gemäß dem Durchleitungsprinzip direkt in der Steuererklärung des Inhabers (Formular 1040, Anlage C) angegeben .
Bundessteuer
Wenn die LLC hingegen keine effektiv verbundenen Einkünfte (ECI ) erzielt, sind ihre Gewinne in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit . Dennoch bleibt die Einreichung des Formulars 5472 und des Pro-forma-Formulars 1120 zur Meldung ausländischer Beteiligungen verpflichtend
Die Perspektive von AEAT in Spanien
Im Gegensatz dazu analysiert die spanische Steuerbehörde (AEAT) GmbHs in Spanien nach ihren eigenen rechtlichen und buchhalterischen Kriterien.
Es gibt zwei Hauptinterpretationen:
Konservative Option: Einkommenszuordnung
In diesem Fall vertritt Spanien die Auffassung, dass die Gewinnzurechnungsregelung Anwendung finden muss , da die USA die LLC nicht als eigenständige juristische Person anerkennen . Demzufolge muss der in Spanien Steuerpflichtige alle Gewinne seiner LLC in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben , selbst wenn er diese nicht auf sein Privatkonto überwiesen hat.
Rechtswissenschaftliche Option: Besteuerung durch Verteilung
Darüber hinaus hat die spanische Steuerbehörde (DGT) mit der Konsultation V0681-25¹ anerkannt , dass eine LLC in den USA eine juristische Person sein kann. Folge: In diesem Fall zahlt der in Spanien ansässige Steuerpflichtige nur dann Steuern, wenn er tatsächlich Einkünfte (Dividende, Gehalt oder Gewinnausschüttung) erhält
Steuerpflichten in Spanien für eine GmbH
Wenn Sie also eine LLC in Spanien, unterliegen Sie den folgenden steuerlichen und formalen Verpflichtungen:
| Verpflichtung | Beschreibung | Wichtige Details |
|---|---|---|
| Persönliche Einkommensteuer (IRPF) | Die Nettogewinne der LLC sind in der allgemeinen Steuerbemessungsgrundlage anzugeben. | Sie werden mit einem progressiven Steuersatz besteuert (bis zu 47 % oder mehr, abhängig von der autonomen Gemeinschaft). |
| Beiträge von Selbstständigen (Sozialversicherung) | Wenn Sie die Tätigkeit von Spanien aus ausüben, sind Sie verpflichtet, sich als Selbstständiger anzumelden und die monatliche Gebühr zu entrichten. | Es wird das neue System der beitragsorientierten Berechnung auf Basis des tatsächlichen Einkommens angewendet. |
| Modell 720 | Informative Erklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte. | VERPFLICHTEND, wenn das Konto der GmbH am 31. Dezember einen Betrag von über 50.000 € aufweist |
| Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) | Das hängt von der Art der Dienstleistung oder des Produkts und dem Standort des Kunden ab. | Wer in Spanien digitale Dienstleistungen an Endverbraucher verkauft, muss spanische Mehrwertsteuer zahlen. |
🔗 Offizielle Quelle: Finanzbehörde
Meldepflichten gegenüber dem IRS
Auch wenn Sie in Spanien wohnen, müssen Sie als US-Bürger oder Inhaber einer Green Card Ihre Steuererklärungen beim IRS auf dem neuesten Stand halten:
| Steuerpflicht (IRS) | Zweck | Wichtige Details |
|---|---|---|
| Formular 1040 | Persönliche Einkommensaufstellung. | Nutzen Sie die FEIE oder die Anrechnung ausländischer Steuern (FTC), um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. |
| FBAR (FinCEN-Formular 114) | Meldung über ausländische Bankkonten. | Das LLC-Konto muss angegeben werden, wenn der Kontostand 10.000 US-Dollar. |
| Formular 8938 (FATCA) | Meldung ausländischer Finanzanlagen. | Obligatorisch, wenn das Vermögen je nach Familienstand 200.000 / 400.000 USD übersteigt |
| Formular 5472 + 1120 Pro-forma | Transaktionen mit verbundenen Unternehmen. | Erforderlich für Ein-Personen-GmbHs, die sich im Besitz von Ausländern befinden. |
Resitax: Experten für LLC-Steuern in Spanien
Wir bei Resitax gründen keine LLCs ; stattdessen beraten wir in Spanien ansässige Steuerpflichtige, die bereits eine LLC in den USA besitzen . So unterstützen wir sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT) und dem Internal Revenue Service ( IRS) , vermeiden Strafen und optimieren ihre Steuerlast.
Wir helfen Ihnen dabei:
- Geben Sie die Gewinne Ihrer LLC ordnungsgemäß in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung an.
- Reichen Sie das Formular 720 ein und erfüllen Sie Ihre sonstigen Meldepflichten.
- Koordinierung der Besteuerung zwischen Spanien und den USA.
- Vermeiden Sie Strafen für Nichteinhaltung oder Auslegungsfehler.
Weitere Informationen unter: Steuerberatung auf Mallorca | Restax
Fazit: So verwalten Sie Ihre LLC in Spanien richtig
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Führung einer LLC in Spanien als Steueransässiger eine präzise Steuerplanung erfordert . Fehlinterpretationen können zu empfindlichen Strafen der spanischen Steuerbehörde (AEAT) führen. Daher garantiert die Beauftragung von Resitax , einer auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberatung auf Mallorca , eine sichere, rechtmäßige und effiziente Verwaltung Ihrer Steuerangelegenheiten.
¹Als ergänzende Referenz kann auch auf die in den Konsultationen V2353-20 und V3311-13 enthaltene frühere Rechtsprechung verwiesen werden, die beide den Charakter von US LLCs als Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die von der ihrer Partner getrennt ist, festlegt.