Die geplante Steuer für Käufer von Immobilien in Spanien, die nicht aus Europa stammen, könnte den Immobilienmarkt grundlegend verändern und insbesondere ausländische Investoren betreffen. Ziel dieser Steuer ist es, spanischen Einwohnern den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern. Sie hat jedoch eine intensive Debatte über ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre potenziellen Auswirkungen auf ausländische Investitionen ausgelöst.
Würde es den Zugang zu Wohnraum erleichtern oder Investitionen abschrecken?
Die Maßnahme zielt darauf ab, den Immobilienerwerb durch Nicht-EU-Bürger einzudämmen. Die große Frage ist, ob diese neue Steuer das Angebot an verfügbaren Immobilien für Einwohner tatsächlich erhöhen oder im Gegenteil zu einem Rückgang internationaler Investitionen in Spanien führen wird.
Wie hoch ist die Steuer für Nicht-EU-Bürger, die in Spanien ein Haus kaufen?
Diese staatliche Steuer würde für den Kauf von Immobilien in Spanien durch Nichtansässige der Europäischen Union. Sie würde sich auch auf die Begründung oder Übertragung von dinglichen Rechten an diesen Immobilien auswirken.
Welche Eigenschaften werden dadurch beeinflusst?
Die Steuer würde sich auf gebrauchte Häuser. Käufe von Neubauimmobilien von Bauträgern, mehrwertsteuerpflichtige Transaktionen und bestimmte Geschäfts- oder freiberufliche Transaktionen wären ausgenommen.
Technische Details der neuen Steuer
Steuerbemessungsgrundlage: Wie wird sie berechnet?
Die Steuerbemessungsgrundlage wird anhand des Katasterwerts der Immobilie. Liegt der angegebene Kaufpreis über diesem Wert, wird der höhere Betrag herangezogen.
Begrenzte Abzüge
Nur Ausgaben, die den Wert der Immobilie tatsächlich mindern, sind abzugsfähig. Schulden, auch solche, die durch eine Hypothek besichert sind, sind nicht abzugsfähig.
100% Steuersatz
Die Steuer würde auf 100% der Bemessungsgrundlage erhoben , wobei die in der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, gezahlte Grunderwerbsteuer (ITP) abgezogen werden könnte.
Praktisches Beispiel: Wie würde sich diese Steuer auf uns auswirken?
Angenommen, ein kanadischer Staatsbürger kauft eine Wohnung in Valencia für 600.000 €, und dieser Preis übersteigt den Katasterwert. Laut dem Vorschlag müsste der Käufer eine zusätzliche Steuer in Höhe von 600.000 € zahlen.
Dieser Betrag würde um die Grunderwerbsteuer (ITP) reduziert, die in der Region Valencia etwa 60.000 € betragen würde. Die gesamten Steuerkosten allein für diese neue Steuer würden sich auf 540.000 € belaufen.
Ein Käufer mit Wohnsitz in Spanien oder der Europäischen Union müsste hingegen lediglich die Grunderwerbsteuer in Höhe von 60.000 € zahlen. Dieser Unterschied birgt die Gefahr einer Diskriminierung zwischen Ansässigen und Nichtansässigen.
Stehen wir vor einer enteignenden und diskriminierenden Steuer?
Der Vorschlag wirft zwei wichtige rechtliche Fragen auf:
Handelt es sich um eine Enteignungssteuer?
Ein Steuersatz von 100% könnte als konfiskatorisch angesehen werden, was gegen die spanische Verfassung verstoßen würde.
Verstößt es gegen den freien Kapitalverkehr?
Die Steuer könnte gegen Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den freien Kapitalverkehr auch mit Nicht-EU-Ländern garantiert.
Rechtliche Präzedenzfälle, die Spanien zur Korrektur zwangen
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Im Jahr 2014 ordnete der Gerichtshof der Europäischen Union Spanien an, die steuerlichen Unterschiede zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden zu beseitigen. Schließlich wurden die Steuervorteile durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 11/2021 auf alle Käufer, einschließlich Nicht-EU-Bürger, ausgeweitet.
Solidaritätssteuer auf große Vermögen
Im Jahr 2022 konnten Nichtansässige die Steuerbefreiung von 700.000 € nicht in Anspruch nehmen. Das Gesetz wurde daraufhin rückwirkend geändert, um diese Ungleichbehandlung zu beheben.
Eine ungewisse Zukunft für die Steuer auf Käufer außerhalb Europas
Vor diesem Hintergrund ist es wahrscheinlich, dass die neue Steuer für Käufer außerhalb Europas von den europäischen Behörden überprüft wird. Sie könnte als rechtswidrig eingestuft werden und, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, angepasst oder abgeschafft werden müssen.
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