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Immobilienrecht auf Mallorca

Wir von Resitax sind Experten für Immobilienrecht auf Mallorca und beraten internationale Käufer, Eigentümer und Investoren in allen Phasen des Geschäfts: von der rechtlichen Prüfung des Objekts bis zu dessen Übertragung, wobei wir besonderes Augenmerk auf die städtebaulichen, steuerlichen und registrierungsrechtlichen Besonderheiten der Balearen legen.

Rechtsberatung zum Erwerb von Immobilien auf Mallorca

Die Kanzlei greift bereits in den frühesten Phasen des Vorhabens ein und stellt sicher, dass der Mandant über alle notwendigen rechtlichen und steuerlichen Informationen verfügt, bevor er eine vertragliche Verpflichtung eingeht.

Die Tätigkeit umfasst sowohl die Überprüfung und Verhandlung von Vermögenswerten als auch die Formalisierung und den Abschluss der Transaktion, einschließlich der Koordination mit Notar, Registerführer und Finanzdienstleistern.

Rechtliche und städtebauliche Sorgfaltsprüfung vor dem Kauf.

Überprüfung des Registrierungsstatus, von Belastungen, Dienstbarkeiten, städtebaulichen Genehmigungen und der Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Prüfung und Ausarbeitung des Anzahlungsvertrags.

Ausarbeitung und Verhandlung des Vorvertrags mit den für jeden Vorgang angemessenen aufschiebenden Bedingungen.

Unterzeichnung einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar.

Prüfung des notariellen Entwurfs, Vertretung des Mandanten durch eine Vollmacht, sofern angebracht, und Unterstützung bei der Erteilung.

Steueranalyse von Immobilienkäufen.

Ermittlung der für den Erwerb anfallenden Steuern (Einkommensteuer/Allgemeine Steuer, gegebenenfalls Mehrwertsteuer, kommunale Kapitalertragsteuer) und Beratung zur effizientesten Struktur.

Grundbucheintrag.

Verwaltung der Eintragung im Grundbuch und Nachverfolgung bis zum Erhalt des endgültigen Eigentumsnachweises.

Grundbuchstatus.

Überprüfung der Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Hypotheken, Pfandrechte und eingetragenen Vormerkungen.

Stadtplanungsstatus des Grundstücks.

Überprüfung der Grundstücksklassifizierung, erteilter Genehmigungen, möglicher Verstöße gegen die Stadtplanung und der Einhaltung der Planungsvorschriften.

Gebühren, Belastungen und Nutzungsbeschränkungen.

Vergleich zwischen physischer Realität, Registerbeschreibung und Katasterdaten; Überprüfung des Status der Steuerschulden und des Katasterreferenzwertes.

Überprüfung von Lizenzen, Zertifikaten und Dokumenten.

Identifizierung von Dienstbarkeiten, Grenzmauern, Küstenschutzmaßnahmen und etwaigen Eigentumsbeschränkungen.

Rechtliche Due-Diligence-Prüfung vor dem Kauf

Jede Immobilientransaktion auf Mallorca birgt einzigartige rechtliche und städtebauliche Aspekte, die vor Vertragsabschluss einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Die Due-Diligence-Prüfung ist die Grundlage für die Sicherheit der Transaktion. Unsere Kanzlei führt eine umfassende Analyse der Immobilie durch, damit der Mandant seine Entscheidung in voller Kenntnis ihrer rechtlichen Stellung treffen kann.

Rechts- und Steuerverwaltung von Immobilien auf Mallorca

Nach Abschluss des Erwerbs berät die Kanzlei den Eigentümer hinsichtlich der optimalen Eigentumsstruktur und der Einhaltung der laufenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Immobilie, sei es zur Eigennutzung, als Kapitalanlage oder zur Ferienvermietung. Die Beratung berücksichtigt den steuerlichen Wohnsitz des Eigentümers, die geplante Nutzung der Immobilie, die städtebaulichen Vorschriften der Gemeinde sowie die mittel- und langfristigen Nachfolgeziele.

Strukturierung der Eigentumsverhältnisse der Immobilie.

Wir analysieren den geeignetsten Weg, das Eigentum an der Immobilie zu erwerben und zu erhalten, sei es persönlich, über ein Unternehmen oder eine andere Vermögensstruktur, und berücksichtigen dabei die rechtlichen, steuerlichen und erbrechtlichen Auswirkungen.

Gründung von Gesellschaften zum Besitz von Immobilien.

Gründung des Unternehmens, wenn die Struktur dies nahelegt, einschließlich der Ausarbeitung von Statuten, Gesellschaftervereinbarungen und der anfänglichen Einhaltung der kommerziellen Vorschriften.

Wiederkehrende Steuerpflichten des Eigentümers.

Verwaltung und Abwicklung der IRNR, der Vermögenssteuer und der IBI sowie der regelmäßigen Erklärungen des nichtansässigen Eigentümers oder des Unternehmens, dem die Immobilie gehört.

Tourismus- oder Gewerbebetriebslizenzen.

Beratung zur Erlangung und Aufrechterhaltung der ETV-Lizenz (Touristenaufenthalte in Privathäusern) und anderer erforderlicher Genehmigungen auf den Balearen.

Renovierungen, Baugenehmigungen und städtebauliche Legalisierung.

Rechtliche Unterstützung bei Sanierungsprojekten, städtebaulichen Genehmigungen und Beziehungen zur lokalen Verwaltung.

Registrierung, Kataster- und Stadtplanungsregulierung.

Berichtigung von Unstimmigkeiten zwischen Grundbuch und Kataster sowie Regularisierung des Rechtsstatus des Grundstücks.

Vermögensverwaltung und Beratung für ansässige und nicht ansässige Eigentümer.

Optimierung des Vermögenswerts durch effiziente Rechts- und Steuerstrukturen mit grenzüberschreitender Beratung, die auf das Wohnsitzprofil des Inhabers zugeschnitten ist.

Eigentumsübertragung auf

Die Kanzlei berät den Eigentümer bei der Planung und Durchführung der Immobilienübertragung, sei es durch Verkauf, Schenkung oder Einbringung in ein Unternehmen. Ziel ist es, die steuerliche Wirkung der Transaktion zu optimieren und die Zusammenarbeit aller beteiligten Fachleute zu koordinieren.

Verkauf der Immobilie.

Rechtliche Vorbereitung der Transaktion, Ausarbeitung der Verträge und Vertretung des Verkäufers beim Kaufvertrag.

Steuerplanung bei Immobilienübertragungen.

Analyse von Kapitalgewinnen, Ermittlung des optimalen Steuerzeitpunkts und Verwaltung der für Gebietsfremde geltenden 3%igen Quellensteuer.

Lebenslange Übertragung versus Vererbung.

Vergleichende Beratung zu Schenkungen zu Lebzeiten und Erbschaften mit Analyse ihrer Auswirkungen in beiden Rechtsordnungen.

Schenkung von Immobilien.

Übertragung von Immobilienvermögen unter Berücksichtigung der Steuerkosten gemäß dem balearischen Zivil- und Steuerrecht.

Unternehmenseinbringung von Immobilien.

Die Integration von Immobilien in Unternehmensstrukturen zum Schutz von Vermögenswerten und zur Verbesserung ihrer Besteuerung.

Familien- und Immobiliensteuerplanung.

Maßgeschneiderte Steuerstrategien zum Schutz und zur Übertragung von Familienimmobilienvermögen.

Transfer zwischen Familienmitgliedern oder Unternehmen.

Koordinierung effizienter Vermögensübertragungen, Minimierung der Auswirkungen von Kapitalgewinnen und Übertragungskosten.

Abstimmung mit Notar, Grundbuchamt und Käufern.

Pflege der Beziehungen zu Notaren, Standesbeamten, Finanzbehörden und Steuerberatern im Heimatland des Mandanten.

Immobilienrecht · Sorgfaltsprüfung

Rechtliche Due-Diligence-Prüfung vor dem Kauf von Immobilien auf Mallorca

Jede Immobilientransaktion auf Mallorca birgt einzigartige rechtliche und städtebauliche Aspekte, die vor Vertragsabschluss einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Die Due-Diligence-Prüfung ist keine bloße Formalität, sondern die Grundlage für die Sicherheit der Transaktion.

Das Unternehmen führt eine umfassende Analyse des Vermögenswerts durch, damit der Kunde seine Entscheidung in voller Kenntnis des rechtlichen Status der Immobilie treffen kann und nach der Übertragung keine Überraschungen erlebt.

Status der Eigentumsregistrierung

Überprüfung der Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Hypotheken, Pfandrechte und eingetragenen Vormerkungen.

Stadtplanungsstatus des Grundstücks

Überprüfung der Grundstücksklassifizierung, erteilter Genehmigungen, möglicher Verstöße gegen die Stadtplanung und der Einhaltung der Planungsvorschriften.

Gebühren, Belastungen und Nutzungsbeschränkungen

Koordination zwischen Grundbuch, Kataster und physischer Realität

Überprüfung von Lizenzen, Zertifikaten und Dokumenten

Identifizierung von Dienstbarkeiten, Grenzmauern, Küstenschutzmaßnahmen und etwaigen Eigentumsbeschränkungen.

Umfassende Unterstützung für Immobilienkäufer

Fünf Phasen für eine Immobilientransaktion auf Mallorca, von der Überprüfung der Vermögenswerte bis zur Registrierung, komplett von der Kanzlei abgewickelt.

Due Diligence im Immobilienbereich

Rechtliche, städtebauliche und registrierungsrechtliche Prüfung des Grundstücks vor jeglicher vertraglicher Verpflichtung.

Anzahlungsvertrag

Ausarbeitung und Verhandlung des Vorvertrags mit den für jeden Vorgang angemessenen aufschiebenden Bedingungen.

Öffentliche Urkunde

Erteilung der Vollmacht vor einem Notar, Prüfung der Urkunde und Vertretung des Mandanten mittels einer Vollmacht, sofern dies angebracht ist.

Besteuerung von Immobilienkäufen

Abwicklung der aus der Transaktion entstehenden Steuern und Analyse der optimalen Steuerstruktur für den Erwerber.

Grundbuch

Eintragung im Grundbuch und Nachverfolgung bis zum Erhalt des endgültigen Schuldscheins.

Warum sollten Sie Resitax als Ihre Anwaltskanzlei für Immobilienrecht auf Mallorca wählen?

Bei Resitax schützen wir Ihre Investitionen auf den Balearen durch maximale Rechtssicherheit und eine globale Perspektive.

Als spezialisierte Boutique-Kanzlei für internationale Mandanten verstehen wir, dass der Kauf einer Immobilie mehr als nur ein einfacher rechtlicher Prozess ist: Er erfordert eine abgestimmte Strategie, die Ihr Vermögen schützt und Ihre Steuersituation von Anfang an optimiert.

Umfassende Rechts- und Steuerberatung

Internationale Spezialisierung auf Immobilientransaktionen

strenge Due-Diligence-Prüfung der Immobilien

Absolute Unabhängigkeit beim Kauf und Verkauf

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienrecht auf Mallorca

Warum ist es für einen Immobilienanwalt auf Mallorca unerlässlich, den Anzahlungsvertrag zu prüfen?

Auf den Balearen ist die Unterzeichnung dieses Dokuments rechtsverbindlich und erfordert üblicherweise eine Anzahlung von 10 % des Immobilienwerts. Ein Immobilienanwalt auf Mallorca führt eine Vorprüfung durch, um im Grundbuch eingetragene Belastungen, die Gültigkeit der Nutzungsgenehmigung und das Fehlen offener städtebaulicher Verstöße bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder der Territorialverteidigungsbehörde zu überprüfen.

Zusätzlich zum Kaufpreis sollte der Käufer Nebenkosten zwischen 11 % und 15 % einplanen. Bei Neubauten fallen 10 % Mehrwertsteuer und die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados – AJD) an. Bei Bestandsimmobilien wird die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP) erhoben, und die progressiven Steuersätze auf den Inseln gehören zu den höchsten in Spanien. Unser Team aus Spezialisten für Immobilien- und Stadtplanungsrecht berechnet diese Kosten präzise, ​​damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Die Vermarktung von Touristenunterkünften auf der Insel ist durch den Tourismuszonen-Interventionsplan (PIAT) streng geregelt. Um eine Touristenunterkunftslizenz (ETV) zu erhalten, muss sich die Immobilie in einer offiziell ausgewiesenen Touristenzone befinden, über eine gültige Nutzungsbescheinigung verfügen, Nachhaltigkeitspläne erfüllen und, falls es sich um eine Wohnung handelt, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorweisen. Wir übernehmen diesen Prozess im Rahmen unserer Immobilienverwaltung und der Beantragung von Tourismuslizenzen.
Ausländische Investoren, die Immobilien auf der Insel besitzen, müssen jährlich die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) entrichten. Diese wird auf Basis des Eigenverbrauchs (fiktives Einkommen) oder der tatsächlichen Mieteinnahmen erhoben. Abhängig vom Wert der Immobilie kann zusätzlich eine Vermögenssteuer auf die Immobilienbestände auf den Balearen anfallen. Als auf Immobilien- und Steuerrecht spezialisierte Anwälte unterstützen wir Sie bei der proaktiven Einhaltung aller Vorschriften – ganz bequem aus der Ferne.
Jede Schenkung oder jeder Verkauf löst die Pflicht zur Zahlung der kommunalen Kapitalertragsteuer und der Einkommensteuer (IRPF) aus. Resitax entwickelt Strategien zur Nachlassplanung und Immobilienübertragung, die die Vorteile des balearischen Zivilrechts, wie beispielsweise sogenannte „Definitions“-Erbschaftsverträge, nutzen. Dadurch können Immobilien bereits zu Lebzeiten an Erben übertragen werden, wodurch die Erbschafts- und Schenkungssteuer deutlich reduziert und die Steuerbelastung somit neutralisiert wird.

Erstberatung zum Immobilienrecht auf Mallorca

Das Unternehmen bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem die Situation des Kunden analysiert und der Umfang der notwendigen Beratung genau festgelegt wird, ohne dass eine weitere Verpflichtung besteht.