Wir von Resitax sind Experten für Immobilienrecht auf Mallorca und beraten internationale Käufer, Eigentümer und Investoren in allen Phasen des Geschäfts: von der rechtlichen Prüfung des Objekts bis zu dessen Übertragung, wobei wir besonderes Augenmerk auf die städtebaulichen, steuerlichen und registrierungsrechtlichen Besonderheiten der Balearen legen.
Die Kanzlei greift bereits in den frühesten Phasen des Vorhabens ein und stellt sicher, dass der Mandant über alle notwendigen rechtlichen und steuerlichen Informationen verfügt, bevor er eine vertragliche Verpflichtung eingeht.
Die Tätigkeit umfasst sowohl die Überprüfung und Verhandlung von Vermögenswerten als auch die Formalisierung und den Abschluss der Transaktion, einschließlich der Koordination mit Notar, Registerführer und Finanzdienstleistern.
Überprüfung des Registrierungsstatus, von Belastungen, Dienstbarkeiten, städtebaulichen Genehmigungen und der Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Ausarbeitung und Verhandlung des Vorvertrags mit den für jeden Vorgang angemessenen aufschiebenden Bedingungen.
Prüfung des notariellen Entwurfs, Vertretung des Mandanten durch eine Vollmacht, sofern angebracht, und Unterstützung bei der Erteilung.
Ermittlung der für den Erwerb anfallenden Steuern (Einkommensteuer/Allgemeine Steuer, gegebenenfalls Mehrwertsteuer, kommunale Kapitalertragsteuer) und Beratung zur effizientesten Struktur.
Verwaltung der Eintragung im Grundbuch und Nachverfolgung bis zum Erhalt des endgültigen Eigentumsnachweises.
Nach Abschluss des Erwerbs berät die Kanzlei den Eigentümer hinsichtlich der optimalen Eigentumsstruktur und der Einhaltung der laufenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Immobilie, sei es zur Eigennutzung, als Kapitalanlage oder zur Ferienvermietung. Die Beratung berücksichtigt den steuerlichen Wohnsitz des Eigentümers, die geplante Nutzung der Immobilie, die städtebaulichen Vorschriften der Gemeinde sowie die mittel- und langfristigen Nachfolgeziele.
Wir analysieren den geeignetsten Weg, das Eigentum an der Immobilie zu erwerben und zu erhalten, sei es persönlich, über ein Unternehmen oder eine andere Vermögensstruktur, und berücksichtigen dabei die rechtlichen, steuerlichen und erbrechtlichen Auswirkungen.
Gründung des Unternehmens, wenn die Struktur dies nahelegt, einschließlich der Ausarbeitung von Statuten, Gesellschaftervereinbarungen und der anfänglichen Einhaltung der kommerziellen Vorschriften.
Verwaltung und Abwicklung der IRNR, der Vermögenssteuer und der IBI sowie der regelmäßigen Erklärungen des nichtansässigen Eigentümers oder des Unternehmens, dem die Immobilie gehört.
Beratung zur Erlangung und Aufrechterhaltung der ETV-Lizenz (Touristenaufenthalte in Privathäusern) und anderer erforderlicher Genehmigungen auf den Balearen.
Rechtliche Unterstützung bei Sanierungsprojekten, städtebaulichen Genehmigungen und Beziehungen zur lokalen Verwaltung.
Berichtigung von Unstimmigkeiten zwischen Grundbuch und Kataster sowie Regularisierung des Rechtsstatus des Grundstücks.
Optimierung des Vermögenswerts durch effiziente Rechts- und Steuerstrukturen mit grenzüberschreitender Beratung, die auf das Wohnsitzprofil des Inhabers zugeschnitten ist.
Die Kanzlei berät den Eigentümer bei der Planung und Durchführung der Immobilienübertragung, sei es durch Verkauf, Schenkung oder Einbringung in ein Unternehmen. Ziel ist es, die steuerliche Wirkung der Transaktion zu optimieren und die Zusammenarbeit aller beteiligten Fachleute zu koordinieren.
Rechtliche Vorbereitung der Transaktion, Ausarbeitung der Verträge und Vertretung des Verkäufers beim Kaufvertrag.
Analyse von Kapitalgewinnen, Ermittlung des optimalen Steuerzeitpunkts und Verwaltung der für Gebietsfremde geltenden 3%igen Quellensteuer.
Vergleichende Beratung zu Schenkungen zu Lebzeiten und Erbschaften mit Analyse ihrer Auswirkungen in beiden Rechtsordnungen.
Übertragung von Immobilienvermögen unter Berücksichtigung der Steuerkosten gemäß dem balearischen Zivil- und Steuerrecht.
Die Integration von Immobilien in Unternehmensstrukturen zum Schutz von Vermögenswerten und zur Verbesserung ihrer Besteuerung.
Maßgeschneiderte Steuerstrategien zum Schutz und zur Übertragung von Familienimmobilienvermögen.
Koordinierung effizienter Vermögensübertragungen, Minimierung der Auswirkungen von Kapitalgewinnen und Übertragungskosten.
Pflege der Beziehungen zu Notaren, Standesbeamten, Finanzbehörden und Steuerberatern im Heimatland des Mandanten.
Jede Immobilientransaktion auf Mallorca birgt einzigartige rechtliche und städtebauliche Aspekte, die vor Vertragsabschluss einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Die Due-Diligence-Prüfung ist keine bloße Formalität, sondern die Grundlage für die Sicherheit der Transaktion.
Das Unternehmen führt eine umfassende Analyse des Vermögenswerts durch, damit der Kunde seine Entscheidung in voller Kenntnis des rechtlichen Status der Immobilie treffen kann und nach der Übertragung keine Überraschungen erlebt.
Überprüfung der Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Hypotheken, Pfandrechte und eingetragenen Vormerkungen.
Überprüfung der Grundstücksklassifizierung, erteilter Genehmigungen, möglicher Verstöße gegen die Stadtplanung und der Einhaltung der Planungsvorschriften.
Identifizierung von Dienstbarkeiten, Grenzmauern, Küstenschutzmaßnahmen und etwaigen Eigentumsbeschränkungen.
Abstimmung zwischen Grundbuchamt, Kataster und physischer Realität; Überprüfung von Lizenzen, Zertifikaten und Dokumenten.
Fünf Phasen für eine Immobilientransaktion auf Mallorca, von der Überprüfung der Vermögenswerte bis zur Registrierung, komplett von der Kanzlei abgewickelt.
Rechtliche, städtebauliche und registrierungsrechtliche Prüfung des Grundstücks vor jeglicher vertraglicher Verpflichtung.
Ausarbeitung und Verhandlung des Vorvertrags mit den für jeden Vorgang angemessenen aufschiebenden Bedingungen.
Erteilung der Vollmacht vor einem Notar, Prüfung der Urkunde und Vertretung des Mandanten mittels einer Vollmacht, sofern dies angebracht ist.
Abwicklung der aus der Transaktion entstehenden Steuern und Analyse der optimalen Steuerstruktur für den Erwerber.
Eintragung im Grundbuch und Nachverfolgung bis zum Erhalt des endgültigen Schuldscheins.
Bei Resitax schützen wir Ihre Investitionen auf den Balearen durch maximale Rechtssicherheit und eine globale Perspektive.
Als spezialisierte Boutique-Kanzlei für internationale Mandanten verstehen wir, dass der Kauf einer Immobilie mehr als nur ein einfacher rechtlicher Prozess ist: Er erfordert eine abgestimmte Strategie, die Ihr Vermögen schützt und Ihre Steuersituation von Anfang an optimiert.
Auf den Balearen ist die Unterzeichnung dieses Dokuments rechtsverbindlich und erfordert üblicherweise eine Anzahlung von 10 % des Immobilienwerts. Ein Immobilienanwalt auf Mallorca führt eine Vorprüfung durch, um im Grundbuch eingetragene Belastungen, die Gültigkeit der Nutzungsgenehmigung und das Fehlen offener städtebaulicher Verstöße bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder der Territorialverteidigungsbehörde zu überprüfen.
Bei Gebrauchtimmobilien wird die Grunderwerbsteuer (ITP) gestaffelt berechnet: 8 % bis 400.000 €, 9 % zwischen 400.000,01 € und 600.000 €, 10 % zwischen 600.000,01 € und 1.000.000 €, 12 % zwischen 1.000.000,01 € und 2.000.000 € und 13 % auf Beträge über 2.000.000 €. Hinzu kommen Notargebühren, Eintragungsgebühren und weitere Transaktionskosten. Bei hochpreisigen Immobilien können die Gesamtkosten daher 15 % übersteigen. Bei Neubauten fallen in der Regel 10 % Mehrwertsteuer zuzüglich Grunderwerbsteuer (AJD) und weiterer Kosten an. Ermäßigte Steuersätze und die genauen Kosten sollten im Einzelfall geprüft werden.
Die Vermarktung von Ferienunterkünften unterliegt den geltenden Tourismusvorschriften und Bebauungsplänen Mallorcas. Es genügt nicht, dass sich die Immobilie in einer geeigneten Gegend befindet und die technischen Anforderungen erfüllt: Es müssen auch Ferienunterkünfte verfügbar sein und die Art der Unterkunft muss zulässig sein. Bei Immobilien mit horizontalem Eigentumsverhältnis sind gegebenenfalls die Satzung, die Geschäftsordnung und der Gemeinschaftsvertrag zu prüfen. Bestehende Beschränkungen können Neuanmeldungen verhindern, selbst wenn die Immobilie alle anderen Anforderungen erfüllt. Daher werden die Verfügbarkeit von Ferienunterkünften und die geltenden Vorschriften vor Einleitung jeglicher Verfahren geprüft.
Die Steuerbelastung hängt von der Art der Übertragung, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Begünstigten und Erwerber, dem Wohnsitz und dem Standort der Immobilie ab. Auf den Balearen können Erwerbe durch Personen der Gruppen I und II unter bestimmten Voraussetzungen zu einer 100%igen regionalen Steuergutschrift auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer führen. Darüber hinaus kann ein Erbschaftsvertrag verhindern, dass der Übertragende – anders als bei einer herkömmlichen Schenkung – in seiner Einkommensteuererklärung als Kapitalgewinn besteuert wird. Zu beachten ist, dass Begünstigte, die das Vermögen innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss oder vor dem Tod des Erblassers übertragen, den ursprünglichen Wert und das ursprüngliche Erwerbsdatum übernehmen. Jede Transaktion erfordert eine vorherige Prüfung.
Die Kanzlei bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem die Situation des Mandanten analysiert und der Umfang der erforderlichen Beratung genau festgelegt wird, ohne dass eine weitere Verpflichtung entsteht.