Handelsrecht auf Mallorca

Umfassende rechtliche Beratung für Unternehmen, Selbstständige und Gründer. Gesellschaftsgründung, Handelsverträge und Vertretung bei Gesellschafterversammlungen.

Experten für Handelsrecht auf Mallorca mit über 10 Jahren Erfahrung

Bei Resitax beraten wir Unternehmen, KMU, Start-ups und Freiberufler in allen Phasen ihres Geschäftszyklus – von der Gründung bis zur Umstrukturierung, bei Gesellschaftsverträgen und bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder mit Behörden.


Unsere Wirtschaftsanwälte auf Mallorca sind spezialisiert auf hochkomplexe Transaktionen, Gesellschaftsgründungen und maßgeschneiderte rechtliche Vertretung.

Wir beraten Sie auch im Rahmen des Gesetzes zur zweiten Chance sowie bei Liquidationen, Insolvenzverfahren oder Gesellschafterkonflikten. Mit einer ausgewogenen Mischung aus rechtlicher Vorsicht und strategischem Denken schützen wir Ihre Interessen.

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Handelsrechtliche Beratung für Unternehmen, Selbstständige und Gründer auf Mallorca

Wir begleiten Sie rechtlich bei allen wichtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Unser Team bietet Ihnen fachkundige Beratung zu Satzungen, Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen, Fusionen und vielem mehr.

Was beinhaltet eine handelsrechtliche Beratung auf Mallorca?

Von der Gründung bis zur Auflösung beraten wir Sie rechtlich, damit Sie sichere Entscheidungen treffen, Konflikte vermeiden und jede gesellschaftsrechtliche Situation souverän meistern.

Gründung von Gesellschaften

Anmeldung, Satzung, Gesellschaftervereinbarungen sowie notarielle und registerrechtliche Verfahren.

Handelsverträge

Erstellung und Prüfung von Kauf-, Vertriebs-, Franchiseverträgen u. v. m.

Satzungsänderungen

Sitzverlegung, Unternehmenszweck, Stammkapital, Verwaltungsorgane usw.

Auflösung und Liquidation

Begleitung bei der geordneten Auflösung einer Gesellschaft mit rechtlicher und steuerlicher Absicherung.

Gesetz zur zweiten Chance

Schuldenbefreiung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Gesellschafterkonflikte

Mediation und rechtlicher Beistand bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern oder Geschäftsführern.

Handelsrechtliche Dienstleistungen auf den Balearen

Wir betreuen Unternehmen, Selbstständige und Gründer auf Mallorca in allen Phasen ihres Geschäftslebens – von der Gründung bis zur rechtlichen Vertretung bei Konflikten.

Arbeitsrechtliche Beratung für Selbstständige

An- und Abmeldungen, Verträge, Beiträge und steuerliche Pflichten je nach Ihrer Tätigkeit.

Arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen

Von der Einstellung von Mitarbeitenden bis zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte und Kündigungen.

Arbeitsrechtliche Beratung für Privatpersonen

Beratung bei Kündigungen, Abfindungen, Krankmeldungen, Renten u. v. m. – rechtssicher und verständlich.

Warum Resitax als Experten für Handelsrecht vertrauen?

Erstberatung kostenlos

Wir analysieren Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.

Persönliche Betreuung in Ihrer Sprache

Wir beraten Sie auf Spanisch, Englisch oder Deutsch.

asesoría y despacho de abogados en Mallorca

Team aus zugelassenen Experten

Fachleute mit nachgewiesener Erfahrung im Handelsrecht.

Schnelle und vielseitige Betreuung

Wir klären Ihre Fragen per Videocall, E-Mail oder WhatsApp.

Fordern Sie noch heute Ihre handelsrechtliche Beratung auf Mallorca an

Satzungserstellung, gesellschaftsrechtliche Verfahren, Handelsverträge, Vertretung bei Gesellschafterversammlungen und vieles mehr.

✓ Persönliche und professionelle Betreuung · ✓ Experten für Handelsrecht · ✓ Betreuung auf Spanisch, Englisch und Deutsch

Häufige Fragen zum Handelsrecht auf Mallorca

Klären Sie Ihre Fragen, bevor Sie einen Handelsrechtsexperten beauftragen. Hier finden Sie die häufigsten Anliegen von Selbstständigen, Unternehmen und ausländischen Fachkräften, die rechtliche und administrative Unterstützung bei der Gründung ihrer Gesellschaft in Spanien benötigen.

Die gängigsten Formen sind die Sociedad Limitada (SL) und die Sociedad Anónima (SA), es gibt jedoch auch andere Modelle wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Genossenschaften.

Satzung, Personalausweis oder NIE der Gesellschafter, Namenszertifikat der Gesellschaft, Kapitaleinlagen und notarielle Urkunde.

Ja, aber in der Regel sind notarielle Formalitäten und die Zustimmung der Gesellschafter gemäß den Satzungsbestimmungen erforderlich.

Wenn eine natürliche Person, ein Unternehmer oder Selbstständiger seine Schulden nicht begleichen kann und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt.

Ja, wir bieten Mediation, präventive Beratung und rechtlichen Beistand im Streitfall.

Dabei handelt es sich um eine Änderung der Unternehmenssatzung. Sie ist z. B. erforderlich bei Änderungen des Firmensitzes, des Unternehmenszwecks, des Stammkapitals oder der Verwaltungsorgane.

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