Steuerliche Ansässigkeit in Spanien: Die aufgeworfenen Konflikte und ihre Lösung
Wie geht die spanische Steuerbehörde mit der Verwendung von Kryptowährungen für Steuerhinterziehung um?
Vollständiger Leitfaden zur Besteuerung von Kryptowährungen in Spanien bis 2025
Die Besteuerung von Kryptowährungen in Spanien ist für viele Investoren wichtig, da die Steuerbehörde ihre Kontrolle über Krypto-Assets verschärft hat. Es ist entscheidend zu wissen, wie diese besteuert werden, um Strafen zu vermeiden.Es ist wichtig, zu wissen, wie diese besteuert werden und wie man die Vorschriften einhält, um Strafen zu vermeiden. Bei Resitax, Steuerberatern mit Fachkenntnissen im Bereich Kryptowährungen, erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Steuern richtig zu verwalten.
Besteuerung von Kryptowährungen in Spanien: Steuern und Pflichten
Einkommensteuer (IRPF):
- Vermögensgewinne und -verluste: Der Kauf, Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen führt zu Vermögensgewinnen oder -verlusten, die in der Steuererklärung anzugeben sind. Der Gewinn oder Verlust wird berechnet als Differenz zwischen dem Übertragungswert und dem Anschaffungswert der Kryptowährung. Diese Gewinne werden mit einem Steuersatz von 19 % bis 30 % auf die Steuerbemessungsgrundlage für Zinserträge besteuert.
- Mining von Kryptowährungen: Einkünfte aus dem Mining von Kryptowährungen werden im Abschnitt Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten … angegeben. Die Ausgaben, die für das Mining von Kryptowährungen erforderlich sind, wie z. B. Stromkosten, sind abzugsfähig.
- Staking: Durch Staking erworbene Kryptowährungen werden als Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen eingestuft.
- Umtausch zwischen Kryptowährungen: Der Umtausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen führt ebenfalls zu einem Vermögensgewinn oder -verlust.
- Verwendung als Zahlungsmittel: Bei der Verwendung von Kryptowährungen zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen entsteht ein Vermögensgewinn oder -verlust, der sich aus der Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Zahlung ergibt.
- Gebühren und Provisionen: Die beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gezahlten Gebühren und Provisionen werden in die Berechnung des Vermögensgewinns einbezogen.
Vermögenssteuer (IP):
Kryptowährungen müssen in der Vermögenssteuer zusammen mit den übrigen Vermögenswerten und Rechten angegeben werden.
Sie werden zum Marktpreis zum 31. Dezember eines jeden Jahres bewertet.
Wenn der Gesamtwert der Vermögenswerte die von jeder Autonomen Gemeinschaft festgelegte Freigrenze übersteigt, muss der Wert der Kryptowährungen angegeben werden.
Körperschaftsteuer (IS):
Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln, z. B. als Vermittler oder Käufer/Verkäufer, unterliegen der Körperschaftsteuer.
Gewinne aus dem Kauf/Verkauf oder Mining von Kryptowährungen werden in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen.
Mehrwertsteuer (MwSt.):
Mining-Aktivitäten von Kryptowährungen gelten als nicht mehrwertsteuerpflichtig, da es bei dieser Tätigkeit keinen Endkunden gibt.
Der An- und Verkauf von Kryptowährungen durch Unternehmer oder Freiberufler ist mehrwertsteuerpflichtig und mehrwertsteuerbefreit.
Der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Austausch gegen Kryptowährungen gilt als mehrwertsteuerpflichtige und mehrwertsteuerbefreite Transaktion.
Informationspflichten: Formular 720 und andere Erklärungen
Formular 720:
Die Steuerzahler müssen über virtuelle Währungen, die sich im Ausland befinden, im Formular 720 informieren, wenn der Wert 50 000 Euro übersteigt.
Diese Verpflichtung gilt auch für Kryptowährungen, die von Einrichtungen verwahrt werden, die Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel anbieten.
Weitere wichtige Überlegungen zur Besteuerung von Kryptowährungen:
- Vermittler: Vermittler und Wechselstuben für Kryptowährungen müssen sich registrieren lassen und verdächtige Transaktionen melden.
- Geldstrafen: Es gibt Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro für jede nicht oder falsch gemeldete Information über Kryptowährungen, mit einem Mindestbetrag von 10.000 Euro.
- Einkommensteuererklärung: Wenn das Gesamteinkommen (einschließlich Gewinne aus Kryptowährungen) 1 000 EUR übersteigt, besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. In der Einkommensteuererklärung für 2024 gibt es ein spezielles Feld für die Angabe von Kryptowährungen.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Ausländische Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen durch in Spanien ansässige Personen werden nicht im Herkunftsland besteuert.
- Wirtschaftliche Tätigkeiten: Wenn die Haupttätigkeit eines Unternehmens der An- und Verkauf von Kryptowährungen ist, gelten diese als Vorräte.
- Risiken: Es wird vor den Risiken der Volatilität von Kryptowährungen und der Möglichkeit von Betrug gewarnt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Besitz, der Kauf, der Verkauf, der Tausch und die Verwendung von Kryptowährungen in Spanien steuerpflichtig sind, wobei verschiedene Meldepflichten und mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung bestehen. Es ist wichtig, die Bewertung der Kryptowährungen zum Marktpreis und die möglichen Vermögensgewinne oder -verluste zu berücksichtigen, die bei jeder Transaktion entstehen
Bei Resitax sind wir erfahrene Steuerberater auf Mallorca und einer unserer Schwerpunkte sind Kryptowährungen. Wir helfen Ihnen, Ihre Steuersituation richtig zu verwalten. Wenn Sie Beratung zur Besteuerung von Krypto-Assets, zur Steuererklärung oder zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen benötigen, wenden Sie sich an unser Team und sichern Sie sich eine korrekte Steuerplanung.