Im Steuerrecht entstehen häufig Auslegungskonflikte zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen. Ein aktuelles und besonders relevantes Beispiel für ausländische Fachkräfte ist der Streit über die Besteuerung der Hauptwohnung für Personen, die unter das Beckham-Gesetz fallen. Bei Resitax erläutern wir die Situation, damit Sie Ihre Rechte kennen.
Was ist das Beckham-Gesetz und welche steuerlichen Vorteile bietet es?
Das Beckham-Gesetz, oder formell das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer, ist ein attraktiver steuerlicher Anreiz für Ausländer (oder Spanier, die im Ausland gelebt haben), die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen.
Feste Besteuerung von 24 % für Impatriates
Der Hauptvorteil besteht darin, dass Impatriates ihre Arbeitseinkünfte zu einem festen Satz von 24 % versteuern können, anstatt der progressiven IRPF-Skala zu unterliegen.
Zentrale Unterschiede zum allgemeinen IRPF-Regime
Hier beginnt jedoch die Kontroverse: Während das spanische Einkommensteuergesetz (IRPF) die Hauptwohnung von der Zurechnung fiktiver Mieteinnahmen befreit, sieht das Einkommensteuergesetz für Gebietsfremde (IRNR), das die Grundlage für das Beckham-Gesetz bildet, diese Befreiung nicht vor. Dies führte die Finanzverwaltung zu der Auffassung, dass Impatriates für ihre Hauptwohnung in Spanien Steuern zahlen müssen, und zwar auf Grundlage des Katasterwertes.
Der Konflikt um die Hauptwohnung im Beckham-Gesetz
Auslegung der Finanzverwaltung vs. spanische Gerichte
Glücklicherweise teilen die spanischen Gerichte nicht die Auffassung der Steuerbehörde.
Die Rolle des IRNR und die Befreiung im IRPF
Das Oberste Gericht von Madrid (TSJM) hat wichtige Urteile erlassen, die einen klaren Unterschied zwischen Gebietsfremden und „Impatriates“ nach dem Beckham-Gesetz feststellen. Es argumentiert, dass für letztere, da sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben, das Prinzip der steuerlichen Gleichbehandlung gelten muss.
Daher hat das TSJM entschieden, dass Steuerpflichtige unter diesem Regime Anspruch auf die Befreiung von der fiktiven Besteuerung ihrer Hauptwohnung haben – ähnlich wie Steuerpflichtige im allgemeinen IRPF-Regime.
Urteile der Gerichte vs. Kriterien des TEAC
Gerichte zugunsten der Steuerpflichtigen
Das TSJM hat die Impatriates in seinen Urteilen geschützt und ihr Recht anerkannt, ihre Hauptwohnung nicht zu versteuern.
Restriktive Haltung der Verwaltung
In einer Wendung, die Rechtsunsicherheit schafft, hat jedoch das Zentrale Wirtschafts- und Verwaltungstribunal (TEAC), das die Kriterien der spanischen Finanzverwaltung vereinheitlicht, die gegenteilige Position eingenommen. Das TEAC vertritt die Auffassung, dass Impatriates die fiktive Miete für ihre Hauptwohnung versteuern müssen, gestützt auf den Wortlaut des Gesetzes. Diese verwaltungsrechtliche Haltung steht in direktem Widerspruch zur gerichtlichen Auslegung des TSJM und schafft einen Konflikt, den letztlich das Oberste Gericht entscheiden muss.
Was bedeutet das für Impatriates auf Mallorca?
Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Steuern zurückzufordern
Die Haltung der Gerichte ist für viele ein Hoffnungsschimmer. Wenn Sie unter das Beckham-Gesetz fallen und Steuern auf die fiktive Besteuerung Ihrer Hauptwohnung gezahlt haben, haben Sie eine starke rechtliche Grundlage, um eine Rückerstattung der in den letzten vier Jahren zu Unrecht gezahlten Beträge sowie Verzugszinsen zu beantragen.
Rechtliche Strategien zur Verteidigung Ihrer Steuerrechte
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine gute steuerliche Beratung ist. Selbst wenn die Finanzverwaltung an ihrer Auslegung festhält und das TEAC sie unterstützt, ist der gerichtliche Weg eine praktikable Option – und angesichts der Urteile des TSJM mit hohen Erfolgsaussichten.
Resitax Steueranwälte: Experten für das Beckham-Gesetz auf Mallorca
Bei Resitax verfügen wir über ein spezialisiertes Team in der steuerlichen Beratung von Impatriates unter dem Beckham-Gesetz. Unser tiefes Wissen über das spanische Steuerrecht und unsere Erfahrung mit realen Fällen auf Mallorca ermöglichen es uns, sichere, effektive und maßgeschneiderte Lösungen für jeden Mandanten anzubieten.