Beckham Law in Mallorca: Müssen Auswanderer ihr Hauptwohnsitzsteuer zahlen?

4. September 2025

Im Steuerrecht kommt es häufig zu Auslegungsstreitigkeiten, die die Finanzbehörden gegen die Steuerzahler aufbringen. Ein aktuelles und für ausländische Fachkräfte hochrelevantes Beispiel ist die Kontroverse um die Besteuerung von Hauptwohnsitzen für diejenigen, die unter das Beckham-Gesetz fallen. Wir von Resitaxerläutern Ihnen die Sachlage, damit Sie Ihre Rechte kennen.

Was ist das Beckham-Gesetz und welche Steuervorteile bietet es?

Das Beckham-Gesetz, oder formeller die Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer, ist ein attraktiver Steueranreiz für Ausländer (oder Spanier, die im Ausland gelebt haben), die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen.

Fester Steuersatz von 24 % für im Ausland lebende Ausländer

Der Hauptvorteil besteht darin, dass Sie einen festen Steuersatz von 24 % auf Ihr Erwerbseinkommen zahlen können, anstatt der progressiven Skala der Einkommensteuer zu unterliegen.

Wesentliche Unterschiede zum allgemeinen Einkommensteuerregime

Hier liegt jedoch der Streitpunkt: Während das Einkommensteuergesetz den Hauptwohnsitz von der fiktiven Mieteinnahme befreit, enthalten die Bestimmungen zur Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), die dem Beckham-Gesetz zugrunde liegen, diese Befreiung nicht. Dies veranlasste die Steuerbehörde zu der Auffassung, dass im Ausland lebende Spanier für die Immobilie, die tatsächlich ihr Hauptwohnsitz in Spanien ist, besteuert werden sollten, und zwar anhand ihres Katasterwerts.

Der Konflikt um den Hauptwohnsitz im Beckham-Gesetz

Steuerauslegung vs. spanische Justiz

Zum Glück für die Steuerzahler teilt die spanische Justiz nicht die Ansicht der Steuerbehörde.

Die Rolle der IRNR und die Befreiung von der IRPF

Der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) hat wegweisende Urteile gefällt, die einen klaren Unterschied zwischen nichtansässigen Steuerzahlern und sogenannten „Expatriates“ im Sinne des Beckham-Gesetzes feststellen. Er argumentiert, dass für Letztere der Grundsatz der Steuergleichheit gelten müsse, da sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben.

Daher hat der TSJM entschieden, dass Steuerzahler, die diesem System unterliegen, Anspruch auf Befreiung von der Zurechnung von Einkommen für ihren Hauptwohnsitz haben, eine Behandlung, die derjenigen von Steuerzahlern im Rahmen des allgemeinen IRPF-Systems ähnelt.

Widersprüchliche Urteile und Kriterien: TSJM vs. TEAC

Die positive Haltung der Gerichte gegenüber Steuerzahlern

Das TSJM hat in seinen Urteilen Auswanderer geschützt und ihr Recht anerkannt, keine Steuern auf ihren Hauptwohnsitz zu zahlen.

Die restriktive Haltung der Regierung

Die aktuelle Entwicklung hat jedoch zu Rechtsunsicherheit geführt, da das Zentrale Wirtschafts- und Verwaltungsgericht (TEAC), die für die Standardisierung der Kriterien der spanischen Steuerbehörde zuständige Verwaltungsbehörde, eine gegenteilige Position eingenommen hat. Das TEAC vertritt die Auffassung, dass im Ausland lebende Spanier Steuern auf das fiktive Einkommen aus ihrem Hauptwohnsitz zahlen müssen, basierend auf einer wörtlichen Auslegung des Gesetzes. Diese administrative Position steht im direkten Widerspruch zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs von Madrid (TSJM), wodurch ein Konflikt entsteht, der zwangsläufig vom Obersten Gerichtshof entschieden werden muss.

Was bedeutet das für Auswanderer auf Mallorca?

Möglichkeit der Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Steuern

Die Gerichtsentscheidung ist für viele ein Hoffnungsschimmer. Wenn Sie unter das Beckham-Gesetz fallen und fiktive Einkommensteuer für Ihren Hauptwohnsitz entrichtet haben, haben Sie gute Chancen, die in den letzten vier Jahren zu Unrecht gezahlten Beträge zuzüglich Verzugszinsen zurückzufordern.

Rechtliche Strategien zur Verteidigung Ihrer Steuerrechte

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig eine gute Beratung ist. Selbst wenn die Steuerbehörde an ihrer Auslegung festhält und das Zentrale Wirtschafts- und Verwaltungsgericht (TEAC) diese bestätigt, ist eine Klage vor Gericht eine erfolgversprechende Option und bietet angesichts der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs von Madrid (TSJM) gute Erfolgsaussichten.

Resitax-Steueranwälte: Beckham Law-Experten auf Mallorca

Bei Resitax haben wir ein Team, das sich auf die Steuerberatung von Expats nach dem Beckham-Gesetz. Unsere profunden Kenntnisse des spanischen Steuerrechts und unsere Erfahrung mit realen Fällen auf Mallorca ermöglichen es uns, jedem Mandanten sichere, effektive und individuelle Lösungen anzubieten.

Für eine individuelle Analyse Ihrer Anspruchsberechtigung auf die Expatriate-Regelung bietet das Unternehmen ein Erstgespräch an.

Erstberatung

Das Unternehmen bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem die Situation des Kunden analysiert und der Umfang der notwendigen Beratung genau festgelegt wird, ohne dass eine weitere Verpflichtung besteht.