Die steuerliche Behandlung von ausländischen Trusts, insbesondere solchen mit Ursprung in den USA oder im Vereinigten Königreich, gehört zu den komplexesten Bereichen des internationalen Steuerrechts, wenn der Begünstigte seinen steuerlichen Wohnsitz nach Spanien verlegt und unter die Sonderregelung für Expatriates (Beckham-Regelung) fällt.
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin anzunehmen, dass alle ausländischen Einkünfte automatisch steuerfrei sind. Bei ausländischen Trusts ist dies jedoch nicht der Fall. In bestimmten Konstellationen kann es zu einer erheblichen Steuerbelastung kommen, die sogar außerhalb der Einkommensteuer liegt, insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Das rechtliche Grundproblem: Trusts im spanischen Rechtssystem
Spanien als Zivilrechtsordnung
Spanien ist eine Zivilrechtsordnung und kennt den Trust als Rechtsfigur grundsätzlich nicht, abgesehen von sehr begrenzten regionalen Ausnahmen. Aus diesem Grund ist die spanische Steuerverwaltung (Dirección General de Tributos – DGT) gezwungen, jede Ausschüttung aus einem ausländischen Trust steuerlich neu zu qualifizieren.
Bedeutung der steuerlichen Qualifikation unter der Beckham-Regelung
Für Steuerpflichtige, die die Beckham-Regelung anwenden, ist diese Qualifikation entscheidend, da:
- Einkünfte aus ausländischen Quellen grundsätzlich steuerfrei sind,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit immer steuerpflichtig sind,
- die Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) nicht vom Anwendungsbereich der Beckham-Regelung erfasst wird.
Wie qualifiziert die spanische Finanzverwaltung Ausschüttungen aus ausländischen Trusts?
Die Verwaltungspraxis und die verbindlichen Auskünfte der DGT lassen drei Hauptszenarien erkennen, die jeweils sehr unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben.
Szenario A: Einkünfte aus Kapitalvermögen
Transparente Trusts (Bare Trusts / Fixed Interest Trusts)
Art der Einkünfte
Dieses Szenario liegt vor, wenn der Trust steuerlich transparent ist und der Begünstigte ein unbedingtes und bereits entstandenes wirtschaftliches Recht an den Vermögenswerten oder deren Erträgen hat.
In diesen Fällen können die Ausschüttungen als Dividenden oder Zinsen qualifiziert werden.
Steuerliche Auswirkungen
Reguläres Steuersystem (gewöhnlicher Steuerresident)
- Einkommensteuer, Kapitalertragsbereich.
- Progressive Steuersätze zwischen 19 % und 28 %.
- Besteuerung des weltweiten Einkommens.
Beckham-Regelung
- Ausländische Einkünfte, nicht arbeitsbezogen.
- Steuerfrei in Spanien.
- Effektiver Steuersatz: 0 %.
Fazit – Szenario A
Dies ist das steuerlich günstigste Szenario. Allerdings wendet die spanische Finanzverwaltung diesen Ansatz sehr restriktiv an und lehnt ihn regelmäßig ab, wenn der Trustee über wesentliche Ermessensspielräume verfügt.
Szenario B: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Employee Benefit Trusts, Bonusmodelle und Aktienoptionen
Art der Einkünfte
Dieses Szenario ist typisch für Trust-Strukturen, die im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, etwa bei Incentive-Programmen, aufgeschobenen Vergütungen oder Aktienoptionsplänen.
Steuerliche Auswirkungen
Reguläres Steuersystem
- Einkommensteuer, allgemeine Bemessungsgrundlage.
- Progressive Steuersätze bis zu 47 %–50 %, je nach Region.
- Keine Obergrenze der Steuerbemessung.
Beckham-Regelung
- Besteuerung nach Sonderregelung.
- Fester Steuersatz von 24 % bis 600.000 €.
- 47 % auf den darüber hinausgehenden Betrag.
- Besteuerung unabhängig von der Herkunft der Einkünfte.
Fazit – Szenario B
Es besteht ein begrenzter Steuervorteil für hohe Einkommen, jedoch entfällt die vollständige Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte.
Szenario C: Unentgeltlicher Vermögenszufluss (Schenkung)
Diskretionäre Trusts ohne gesichertes wirtschaftliches Recht
Art der Einkünfte
Hat der Begünstigte kein gesichertes wirtschaftliches Recht und hängt die Ausschüttung ausschließlich von der Entscheidung des Trustees ab, qualifiziert die DGT den Zufluss regelmäßig als Schenkung.
Steuerliche Auswirkungen
Reguläres Steuersystem
- Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Steuersätze zwischen 7,65 % und 34 %.
- Mögliche Zuschläge aufgrund fehlender Verwandtschaft oder bestehenden Vermögens.
- Regionale Steuervergünstigungen nur bei nachgewiesenem Verwandtschaftsverhältnis.
Beckham-Regelung
- Keine Anwendung der Beckham-Regelung.
- Besteuerung nach Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgrund persönlicher Steuerpflicht.
- Effektive Steuerbelastung kann über 40 % liegen.
Fazit – Szenario C
Dies ist das risikoreichste Szenario und kann sämtliche Vorteile der Beckham-Regelung vollständig zunichtemachen.
Vergleichstabelle: Steuerliche Auswirkungen
Reguläres Steuersystem vs. Beckham-Regelung
| Steuerliche Qualifikation | Reguläres Steuersystem | Beckham-Regelung | Steuerliche Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Kapitalerträge (transparenter Trust) | Einkommensteuer 19 %–28 %, weltweit | Steuerfrei, 0 % | Maximaler Vorteil |
| Arbeitseinkünfte (EBT / Bonus) | Einkommensteuer bis 47 %–50 % | 24 % bis 600.000 €, 47 % darüber | Moderater Vorteil |
| Schenkung (diskretionärer Trust) | Erbschaft- und Schenkungsteuer 7,65 %–34 % + Zuschläge | Keine Beckham-Anwendung, Risiko >40 % | Kritisches Risiko |
| Vermögens- / Solidaritätssteuer | Weltweites Vermögen | Nur Vermögen in Spanien | Vermögensschutz |
Vermögensteuer und Solidaritätssteuer unter der Beckham-Regelung
Ein wesentlicher Vorteil der Beckham-Regelung besteht darin, dass die spanische Vermögensteuer sowie die Solidaritätssteuer für Großvermögen ausschließlich Vermögenswerte erfassen, die sich in Spanien befinden.
Vermögenswerte und wirtschaftliche Rechte aus ausländischen Trusts mit Vermögen außerhalb Spaniens sollten daher nicht in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Schlussfolgerung: Steuerliche Vorabplanung ist unerlässlich
Ausländische Trusts und die Beckham-Regelung sind nicht unvereinbar, ihre Kombination erfordert jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Analyse. Die Annahme, dass sämtliche ausländischen Einkünfte steuerfrei sind, kann zu erheblichen steuerlichen Risiken führen.
Eine detaillierte Prüfung der Trust Deed vor der Begründung der Steuerresidenz in Spanien ist entscheidend, um schwerwiegende steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
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