Spezialisierte internationale Steuerberatung
Kompletter Leitfaden zur Besteuerung von Kryptowährungen in Spanien
Steuerliche Ansässigkeit in Spanien:
Die aufgeworfenen Konflikte und ihre Lösung
Die steuerliche Ansässigkeit in Spanien spielt eine entscheidende Rolle bei der Besteuerung von Personen, die dort leben oder arbeiten. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und internationalen Mobilität treten immer häufiger Steuerkonflikte auf. Oft betrachten zwei oder mehr Länder dieselbe Person als steuerlich ansässig, was zu Problemen der doppelten Besteuerung führt und die Steuerlast erhöht.
Bei Resitax, einem Experten für Steuerberatung, erklären wir, wie die steuerliche Ansässigkeit in Spanien bestimmt wird, welche Kriterien das Finanzamt anwendet und wie eine doppelte internationale Besteuerung mithilfe der geltenden Vorschriften und der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermieden werden kann.
Steuermodelle in der Welt: Wie bestimmen die Länder die steuerliche Ansässigkeit?
Das weltweit am weitesten verbreitete Steuermodell basiert auf der steuerlichen Ansässigkeit des Einzelnen, was bedeutet, dass:
- In Steueroasen ansässige Personen zahlen auf ihr weltweites Einkommen Steuern.
- Nichtansässige zahlen nur auf ihr im Land erwirtschaftetes Einkommen Steuern.
Es gibt jedoch auch andere, weniger verbreitete Modelle:
- Einige Länder erheben keine Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen.
- Andere besteuern nur Einkünfte, die auf ihrem Staatsgebiet erzielt werden.
- Die Vereinigten Staaten besteuern ihre Bürger, unabhängig davon, wo sie wohnen.
- Allerdings gibt es auch besondere Regelungen zur beschränkten Besteuerung für nicht gewöhnliche oder vorübergehende Ansässige.
Steuerliche Ansässigkeit in Spanien: Schlüsselkriterien für die Bestimmung
Spanien folgt wie die meisten europäischen Länder dem Modell, das auf der steuerlichen Ansässigkeit basiert. Dies kann jedoch zu Konflikten führen, wenn ein anderes Land eine Person ebenfalls als seinen Einwohner betrachtet.
- Aufenthalt im Land: Mehr als 183 Tage pro Jahr auf spanischem Staatsgebiet.
- Mittelpunkt der wirtschaftlichen und lebenswichtigen Interessen: Ort, an dem wirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden und der Lebensmittelpunkt liegt.
- Staatsangehörigkeit: Wird in bestimmten Fällen als Restkriterium oder als Regel zur Ermittlung des Siegers verwendet.
Steuerwohnsitz in Spanien gemäß LIRNR
1. Aufenthalt in Spanien für mehr als 183 Tage
- Sporadische Abwesenheiten sind eingeschlossen, es sei denn, die Person weist ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land nach.
- Wenn ein Steuerzahler 150 Tage in Spanien verbracht hat, ohne seinen Wohnsitz in einem anderen Land nachzuweisen, gilt er als in Spanien steuerlich ansässig.
2. Zentrum der wirtschaftlichen Interessen
- Es wird Land für Land bewertet, nicht im Verhältnis zum Rest der Welt.
- Es werden nicht nur die Einkünfte, sondern auch das Vermögen und die Ausgaben berücksichtigt.
- Das Gesetz zur Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften verwendet ein ähnliches Konzept, um die steuerliche Ansässigkeit innerhalb Spaniens zu bestimmen.
3. Familienbande
- Wenn der nicht rechtlich getrennte Ehepartner und die minderjährigen Kinder in Spanien wohnen, wird die steuerliche Ansässigkeit des Steuerzahlers vermutet.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Vermeidung der Doppelbesteuerung in zwei Ländern
- Deutschland (30. Juli 2012)
- Österreich (20. Dezember 1966)
- Schweiz (3. März 1967)
Auslegungsregeln in den DBA: Wie die richtige steuerliche Ansässigkeit bestimmt wird
- Dauerhaftes Wohnen: Das Land, in dem die Person über eine Wohnung verfügt.
- Mittelpunkt der Lebensinteressen: Der Ort, an dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen bestehen.
- Gewöhnlicher Wohnsitz: Das Land, in dem der Steuerpflichtige am regelmäßigsten lebt.
- Staatsangehörigkeit: Wenn der Konflikt weiter besteht, wird die Staatsangehörigkeit als letztes Kriterium herangezogen.
- Gütliche Einigung: Letztendlich müssen die Steuerbehörden beider Länder verhandeln.
Urteil des Obersten Gerichtshofs STS 778/2023: Ein wichtiger Präzedenzfall in Bezug auf die steuerliche Ansässigkeit
1. Gültigkeit von Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit
- Spanien kann nicht die Gültigkeit einer von einem anderen Land ausgestellten Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit in Frage stellen.
- Beispiel: Eine von der IRS der USA ausgestellte Bescheinigung muss ohne Einwände akzeptiert werden.
2. Mittelpunkt der Lebensinteressen: Erweiterung des Konzepts
- Er sollte nicht nur anhand des in Spanien erzielten Vermögens oder Einkommens bewertet werden.
- Auch familiäre, soziale und berufliche Beziehungen sollten berücksichtigt werden.
3. Beweislast für die steuerliche Ansässigkeit
- Der Steuerpflichtige muss seine Ansässigkeit in einem anderen Land nachweisen, die Steuerverwaltung muss sich jedoch auf objektive Beweise stützen.
4. Anwendung der in den DBA festgelegten Regeln zur Streitbeilegung
- Vor der Anwendung der spanischen Rechtsvorschriften müssen die Regeln der DBA eingehalten werden.
Weitere wichtige Aspekte der spanischen Rechtsprechung
- Regelung für Impatriierte: Möglichkeit der Ausstellung von Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit durch das Finanzministerium.
- Flexibilität bei der Beweisführung: Einige Gerichte akzeptieren Bankauszüge und Rechnungen als Nachweis des Wohnsitzes. Die Generaldirektion Steuern verlangt jedoch in der Regel die Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde.
- Länder, die als Steueroasen gelten: Es wird eine strengere Prüfung des steuerlichen Wohnsitzes verlangt, z. B. ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen.
- Keine Aufteilung der Steuerzeiträume: Das spanische Recht erlaubt keine Aufteilung des Steuerjahres aufgrund von Wohnsitzwechseln.
- Eine gute Steuerberatung zu haben.
- Die Auslegungsregeln der DBA zu kennen und richtig anzuwenden.
- Über die notwendigen Unterlagen zu verfügen, um den Steuerwohnsitz nachzuweisen.