Die Steuerabteilung der Kanzlei berät nichtansässige Privatpersonen und juristische Personen mit Immobilien, Einkünften, Investitionen oder anderen wirtschaftlichen Interessen in Spanien. Die Dienstleistung umfasst Transaktionsplanung, die Einhaltung spanischer Steuerpflichten und die Vertretung vor den spanischen Steuerbehörden.
Die Kanzlei berät nichtansässige natürliche und juristische Personen bei der Planung und Erfüllung ihrer Steuerpflichten, die sich aus Einkünften, Vermögenswerten oder Geschäftstätigkeiten in Spanien ergeben.
Die Vorgehensweise wird mit Fachleuten in Spanien, Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten koordiniert, wenn zwei oder mehr Rechtsordnungen involviert sind.
Analyse des steuerlichen Wohnsitzes des Mandanten, Planung des Umzugs und koordinierte Abwicklung der Verpflichtungen im Herkunfts- und Bestimmungsort.
Eignungsprüfung, Antragstellung für das Sonderprogramm (Modell 149) und fortlaufende Beratung während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer.
Anwendung bilateraler Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen, mit fallweiser Analyse der jeweils geltenden Rechtslage.
Einhaltung der Steuerpflichten in Spanien (Formulare 210, 211 und ähnliche Formulare) für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Umfassende Beratung zur Beantragung eines Visums für digitale Nomaden und zu den steuerlichen Auswirkungen des Regimes.
Formulare 720 und 721, Erklärung von Vermögenswerten und Rechten im Ausland und Verpflichtungen zum automatischen Informationsaustausch.
Vorbereitung und Einreichung der Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls der Vermögensteuererklärung nach vorheriger Planung, die die jeweilige Situation erfordert.
Informative Erklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte, einschließlich Krypto-Vermögenswerte.
Einhaltung der Pflichten von Nichtansässigen mit Einkünften oder Immobilien in Spanien, einschließlich der Quellensteuer auf Verkäufe.
Überprüfung der steuerlichen Positionen und Risikobewertung vor der Abgabe jeder Steuererklärung.
Verteidigung gegen Inkassomaßnahmen, Beschlagnahmungen, Haftungsübertragungen und Anträge auf Aufschub.
Neben der Bereitstellung konkreter Beratung übernimmt die Kanzlei die laufende Verwaltung der Steuerpflichten von nichtansässigen Mandanten mit wirtschaftlichen Interessen in Spanien und sorgt für eine reibungslose Einhaltung des Steuerkalenders sowie für eine frühzeitige Überprüfung jeder Position.
Ermittlung und Anmeldung der in Spanien erzielten Einkünfte über das IRNR unter Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens.
Steuerliche Regelung für Nichtansässige bei Immobilien oder Einkünften auf den Balearen. Rechtssicherheit für ausländische Investoren.
Premium-Steuerplanung und grenzüberschreitender Vermögensschutz für vermögende Privatpersonen.
Erklärung von Vermögenswerten im Ausland und grenzüberschreitende Compliance ohne steuerliche Risiken gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT).
Präventive Steuerprüfung zur Antizipation von Risiken, Aufdecken von Einsparmöglichkeiten und Einhaltung des Steuerzeitraums.
Eine Steuerprüfung oder ein Sanktionsverfahren durch die AEAT (spanische Steuerbehörde) erzeugt große Unsicherheit und gefährdet Ihre finanzielle Stabilität.
Als auf Steuerstreitigkeiten und Steuerverteidigung spezialisierte Kanzlei übernehmen wir umgehend die fachliche und rechtliche Vertretung unserer Mandanten. Wir bereiten Stellungnahmen vor, beantworten Auskunftsersuchen und legen Einsprüche oder wirtschaftlich-administrative Beschwerden beim zuständigen Wirtschaftsverwaltungsgericht (TEAR) ein.
Rechtsverteidigung vor der spanischen Steuerbehörde (AEAT) auf Mallorca. Wir schützen Ihre Rechte und Ihr Vermögen vor steuerlichen Maßnahmen.
Expertenreaktion auf Meldungen und Überprüfungsprozesse auf den Balearen, um unvorhergesehene Strafen zu vermeiden.
Technische Ausarbeitung von Rechtsbehelfen und Anträgen auf Aufhebung willkürlicher Steuerbescheide.
Analyse und Einwendungen gegen parallele Regularisierungsvorschläge der AEAT mit dem Ziel, die finanziellen Auswirkungen zu minimieren.
Vertretung vor dem Regionalen Wirtschaftsverwaltungsgericht (TEAR) und den Verwaltungsgerichten in Palma bei größtmöglicher Rechtssicherheit.
Die spezielle Steuerregelung für entsandte Arbeitnehmer ermöglicht eine erhebliche Reduzierung der Steuerbelastung für Steuerzahler, die nach Spanien umziehen. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Antragstellung (Formular 149) bis hin zur fortlaufenden Einhaltung der Vorschriften während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer der Regelung.
Für Erwerbseinkommen bis zu 600.000 € pro Jahr wird ein fester Steuersatz von 24 % angewendet; der darüber hinausgehende Betrag wird mit 47 % besteuert.
Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der spanischen Besteuerung.
Das Steuerjahr, in dem die spanische Steueransässigkeit begründet wird, und die fünf folgenden Steuerjahre.
Nur in Spanien gelegene Vermögenswerte unterliegen der spanischen Vermögensteuer; im Ausland gehaltene Vermögenswerte fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.
Prüfungs- und Ermittlungsverfahren der Steuerbehörde. Rechtliche Unterstützung ab der ersten Anfrage.
Vorschlag zur Regularisierung, Vorwürfe und Benachrichtigung des Steuerzahlers über die Einigung.
Beschwerde auf Wiederaufnahme des Verfahrens und wirtschaftlich-administrative Klage vor dem zuständigen Gericht (TEAR Balearen oder TEAC).
Streitige Verwaltungsberufung vor der zuständigen Gerichtsbarkeit.
Wir bei Resitax verstehen, dass die Rechtssicherheit und die steuerliche Unbesorgtheit unserer internationalen Mandanten einen spezialisierten Ansatz erfordern.
Als spezialisierte Steuerrechtskanzlei auf Mallorca verbinden wir fundierte Kenntnisse des spanischen Steuersystems mit einer globalen und mehrsprachigen Perspektive und garantieren so maßgeschneiderte Lösungen zum Schutz Ihres Vermögens.
Ein allgemeiner Steuerberater konzentriert sich typischerweise auf die laufende Buchhaltung, die Abgabe von Steuererklärungen und die tägliche Finanzverwaltung für Unternehmen oder Selbstständige. Ein Steueranwalt auf Mallorca hingegen verfügt über fundierte juristische Kenntnisse, die für ein umfassendes Verständnis der aktuellen Vorschriften und vor allem für die Vertretung vor dem Finanzamt unerlässlich sind. Bei Resitax vereinen wir beide Kompetenzen: Wir bieten Ihnen die Sicherheit, Ihre laufenden Steuerangelegenheiten stets aktuell zu halten, und zusätzlich die juristische Expertise, um gegen Steuerbescheide Einspruch einzulegen, eine Steuerprüfung auf den Balearen souverän zu begleiten oder komplexe nationale und internationale Vermögensplanungsstrukturen zu entwickeln.
Die Verlegung Ihres steuerlichen Wohnsitzes ist ein wichtiger Prozess, insbesondere für vermögende Privatpersonen, ausländische Investoren und im Ausland lebende Spanier. Unsere Kanzlei analysiert Ihren Fall, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und den Zeitpunkt Ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Spanien zu bestimmen. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Aufenthaltsdauer, den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen. Wir koordinieren außerdem Ihre Steuerpflichten in Ihrem Herkunfts- und Zielland und prüfen gegebenenfalls Ihre Berechtigung für die Sonderregelung für im Ausland lebende Spanier.
Als auf internationales Steuerrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Nichtansässige, die Immobilien oder andere wirtschaftliche Vermögenswerte in Spanien besitzen oder erwerben möchten. Unsere Leistungen umfassen die Besteuerung des Erwerbs, die laufende Einhaltung der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), der Vermögensteuer und gegebenenfalls der befristeten Solidaritätssteuer (Tax Temporal de Solidaridad) sowie die Planung zukünftiger Vermögensübertragungen und die Koordination mit Fachleuten im Wohnsitzland des Mandanten.
Der Erhalt eines Steuerbescheids oder einer Strafandrohung vom Finanzamt löst erhebliche Unsicherheit aus. Resitax übernimmt von Anfang an die fachliche und rechtliche Vertretung des Steuerpflichtigen. Unser Team bereitet Argumente, Einsprüche und Beschwerden vor und reicht diese bei den zuständigen Behörden ein, um fehlerhafte Steuerbescheide zu korrigieren, Risiken zu minimieren und die Rechtssicherheit Ihres Vermögens oder Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Ja. Die Koordination einer Steuerstrategie in einem Umfeld mit mehreren Rechtsordnungen erfordert klare Kommunikation. Die Kanzlei berät in Spanisch, Deutsch, Englisch und Französisch, analysiert anwendbare internationale Abkommen und arbeitet mit Experten in den Heimatländern der Mandanten zusammen, um den spanischen Rechts- und Steuerrahmen präzise zu erläutern.
Die Kanzlei bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem die Situation des Mandanten analysiert und der Umfang der erforderlichen Beratung genau festgelegt wird, ohne dass eine weitere Verpflichtung entsteht.