Der Steuerbereich der Kanzlei umfasst die Steuerberatung internationaler Mandanten in allen ihren Aspekten: Wohnsitz- und Betriebsplanung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vertretung vor der Steuerverwaltung.
Die Kanzlei berät Privatpersonen und juristische Personen bei der Planung und Erfüllung ihrer Steuerpflichten, wenn zwei oder mehr Jurisdiktionen involviert sind.
Die Tätigkeitsfelder reichen von der Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes bis zur Strukturierung grenzüberschreitender Transaktionen, wobei besondere Erfahrung auf dem deutschen, britischen und amerikanischen Markt besteht.
Analyse des steuerlichen Wohnsitzes des Mandanten, Planung des Umzugs und koordinierte Abwicklung der Verpflichtungen im Herkunfts- und Bestimmungsort.
Eignungsprüfung, Antragstellung für das Sonderprogramm (Modell 149) und fortlaufende Beratung während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer.
Anwendung bilateraler Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen, mit fallweiser Analyse der jeweils geltenden Rechtslage.
Einhaltung der Steuerpflichten in Spanien (Formulare 210, 211 und ähnliche Formulare) für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Umfassende Beratung zur Beantragung eines Visums für digitale Nomaden und zu den steuerlichen Auswirkungen des Regimes.
Formulare 720 und 721, Erklärung von Vermögenswerten und Rechten im Ausland und Verpflichtungen zum automatischen Informationsaustausch.
Vorbereitung und Einreichung der Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls der Vermögensteuererklärung nach vorheriger Planung, die die jeweilige Situation erfordert.
Informative Erklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte, einschließlich Krypto-Vermögenswerte.
Einhaltung der Pflichten von Nichtansässigen mit Einkünften oder Immobilien in Spanien, einschließlich der Quellensteuer auf Verkäufe.
Überprüfung der steuerlichen Positionen und Risikobewertung vor der Abgabe jeder Steuererklärung.
Verteidigung gegen Inkassomaßnahmen, Beschlagnahmungen, Haftungsübertragungen und Anträge auf Aufschub.
Über die einmalige Beratung hinaus übernimmt die Kanzlei die laufende Verwaltung der Steuerpflichten internationaler Mandanten mit Wohnsitz in Spanien oder mit wirtschaftlichen Interessen in dem Land, um eine reibungslose Einhaltung des Steuerkalenders zu gewährleisten und die Steuerpositionen im Voraus zu überprüfen
Verwaltung und Optimierung Ihrer Einkommensteuer (IRPF) auf Mallorca. Wir maximieren Ihre Steuerersparnisse durch die Anwendung balearischer Steuervergünstigungen.
Regelung der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) bei Vermögen oder Einkommen auf den Balearen. Rechtssicherheit für ausländische Investoren.
Premium-Steuerplanung und grenzüberschreitender Vermögensschutz für vermögende Privatpersonen.
Anmeldung von Vermögenswerten im Ausland und grenzüberschreitende Einhaltung regulatorischer Bestimmungen ohne Risiken für die spanische Steuerbehörde (AEAT).
Präventive Steuerprüfung zur Antizipation von Risiken, Aufdecken von Einsparmöglichkeiten und Einhaltung des Steuerzeitraums.
Eine Steuerprüfung oder ein Sanktionsverfahren durch die AEAT (spanische Steuerbehörde) erzeugt große Unsicherheit und gefährdet Ihre finanzielle Stabilität.
Als auf Steuerstreitigkeiten und Steuerverteidigung in Mallorca spezialisierte Steueranwälte übernehmen wir umgehend die fachliche und rechtliche Vertretung unserer Mandanten. Wir kümmern uns um die sorgfältige Vorbereitung von Argumenten, beantworten Auskunftsersuchen und reichen Rechtsmittel oder Verwaltungsklagen vor Gericht ein.
Rechtsverteidigung vor der spanischen Steuerbehörde (AEAT) auf Mallorca. Wir schützen Ihre Rechte und Ihr Vermögen vor steuerlichen Maßnahmen.
Expertenreaktion auf Meldungen und Überprüfungsprozesse auf den Balearen, um unvorhergesehene Strafen zu vermeiden.
Technische Ausarbeitung von Rechtsbehelfen und Anträgen auf Aufhebung willkürlicher Steuerbescheide.
Analyse und Einwendungen gegen parallele Regularisierungsvorschläge der AEAT mit dem Ziel, die finanziellen Auswirkungen zu minimieren.
Rechtsvertretung vor den Gerichten des TEAR und den streitigen Gerichten von Palma, die maximale Rechtssicherheit gewährleisten.
Die spezielle Steuerregelung für entsandte Arbeitnehmer ermöglicht eine erhebliche Reduzierung der Steuerbelastung für Steuerzahler, die nach Spanien umziehen. Unsere Kanzlei berät Sie im gesamten Prozess, von der Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Antragstellung (Formular 149) bis hin zur fortlaufenden Einhaltung der Vorschriften während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer
Für Erwerbseinkommen bis zu 600.000 € pro Jahr wird ein fester Steuersatz von 24 % angewendet; der darüber hinausgehende Betrag wird mit 47 % besteuert.
Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen sind grundsätzlich von der spanischen Steuer befreit.
Übung zum Wohnsitzwechsel und den folgenden fünf.
Die Besteuerung in Spanien gilt nur für Vermögenswerte, die sich auf spanischem Gebiet befinden; Vermögenswerte im Ausland sind von der Vermögenssteuer ausgenommen.
Prüfungs- und Ermittlungsverfahren der Steuerbehörde. Rechtliche Unterstützung ab der ersten Anfrage.
Vorschlag zur Regularisierung, Vorwürfe und Benachrichtigung des Steuerzahlers über die Einigung.
Beschwerde auf Wiederaufnahme des Verfahrens und wirtschaftlich-administrative Klage vor dem zuständigen Gericht (TEAR Balearen oder TEAC).
Streitige Verwaltungsberufung vor der zuständigen Gerichtsbarkeit.
Wir bei Residex verstehen, dass die Rechtssicherheit und die steuerliche Unbesorgtheit unserer internationalen Mandanten einen spezialisierten Ansatz erfordern.
Als spezialisierte Steuerrechtskanzlei auf Mallorca verbinden wir fundierte Kenntnisse des spanischen Steuersystems mit einer globalen und mehrsprachigen Perspektive und garantieren so maßgeschneiderte Lösungen zum Schutz Ihres Vermögens.
Ein allgemeiner Steuerberater konzentriert sich typischerweise auf die laufende Buchhaltung, die Erstellung von Steuererklärungen und die tägliche Finanzverwaltung eines Unternehmens oder Selbstständigen. Ein Steueranwalt auf Mallorca hingegen verfügt über fundierte juristische Kenntnisse, die für die umfassende Auslegung der geltenden Vorschriften und vor allem für die Vertretung vor dem Finanzamt unerlässlich sind. Bei Resitax vereinen wir beide Kompetenzen: Wir bieten Ihnen die Sicherheit, Ihre laufenden Steuerangelegenheiten stets aktuell zu halten, und zusätzlich die juristische Expertise, um gegen Steuerbescheide Einspruch einzulegen, eine Steuerprüfung auf den Balearen souverän zu begleiten oder komplexe nationale und internationale Vermögensplanungsstrukturen zu entwickeln.
Die Verlegung Ihres steuerlichen Wohnsitzes ist ein wichtiger Prozess, insbesondere für vermögende Privatpersonen, ausländische Investoren und im Ausland lebende Spanier. Ein Steueranwalt in Palma de Mallorca analysiert Ihren Fall eingehend, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und genau zu bestimmen, ab wann Sie in Spanien steuerlich ansässig werden (183-Tage-Kriterium oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen). Darüber hinaus prüfen wir, ob Sie Anspruch auf attraktive Vergünstigungen wie die Sonderregelung für im Ausland lebende Spanier haben, die in Mallorca auch als „Beckham-Gesetz“ bekannt ist. Diese ermöglicht Ihnen einen sehr niedrigen Pauschalsteuersatz von 24 % auf Ihr Erwerbseinkommen.
Das Unternehmen bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem die Situation des Kunden analysiert und der Umfang der notwendigen Beratung genau festgelegt wird, ohne dass eine weitere Verpflichtung besteht.