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Steueranwälte für Nichtansässige mit Interessen in Spanien

Die Steuerabteilung der Kanzlei berät nichtansässige Privatpersonen und juristische Personen mit Immobilien, Einkünften, Investitionen oder anderen wirtschaftlichen Interessen in Spanien. Die Dienstleistung umfasst Transaktionsplanung, die Einhaltung spanischer Steuerpflichten und die Vertretung vor den spanischen Steuerbehörden.

Internationale Besteuerung von Nichtansässigen in Spanien

Die Kanzlei berät nichtansässige natürliche und juristische Personen bei der Planung und Erfüllung ihrer Steuerpflichten, die sich aus Einkünften, Vermögenswerten oder Geschäftstätigkeiten in Spanien ergeben.

Die Vorgehensweise wird mit Fachleuten in Spanien, Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten koordiniert, wenn zwei oder mehr Rechtsordnungen involviert sind.

Steuerlicher Wohnsitz und Umzug nach Spanien

Analyse des steuerlichen Wohnsitzes des Mandanten, Planung des Umzugs und koordinierte Abwicklung der Verpflichtungen im Herkunfts- und Bestimmungsort.

Sonderregelung für nach Spanien zuziehende Steuerpflichtige (Impatriados)

Eignungsprüfung, Antragstellung für das Sonderprogramm (Modell 149) und fortlaufende Beratung während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer.

Internationale Doppelbesteuerungsabkommen

Anwendung bilateraler Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen, mit fallweiser Analyse der jeweils geltenden Rechtslage.

Besteuerung von Nichtansässigen in Spanien

Einhaltung der Steuerpflichten in Spanien (Formulare 210, 211 und ähnliche Formulare) für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Visum für internationales Telearbeiten in Spanien

Umfassende Beratung zur Beantragung eines Visums für digitale Nomaden und zu den steuerlichen Auswirkungen des Regimes.

Internationale Steuerberichterstattungspflichten

Formulare 720 und 721, Erklärung von Vermögenswerten und Rechten im Ausland und Verpflichtungen zum automatischen Informationsaustausch.

Erklärung über jährliches Einkommen und Vermögen

Vorbereitung und Einreichung der Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls der Vermögensteuererklärung nach vorheriger Planung, die die jeweilige Situation erfordert.

Formulare 720 und 721 für Vermögenswerte im Ausland

Informative Erklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte, einschließlich Krypto-Vermögenswerte.

IRNR und Formulare 210/211 für Nichtansässige

Einhaltung der Pflichten von Nichtansässigen mit Einkünften oder Immobilien in Spanien, einschließlich der Quellensteuer auf Verkäufe.

Internationale präventive Steuerberatung

Überprüfung der steuerlichen Positionen und Risikobewertung vor der Abgabe jeder Steuererklärung.

Internationale Steuerverfahren

Verteidigung gegen Inkassomaßnahmen, Beschlagnahmungen, Haftungsübertragungen und Anträge auf Aufschub.

Steuerliche Compliance für Nichtansässige mit wirtschaftlichen Interessen in Spanien

Neben der Bereitstellung konkreter Beratung übernimmt die Kanzlei die laufende Verwaltung der Steuerpflichten von nichtansässigen Mandanten mit wirtschaftlichen Interessen in Spanien und sorgt für eine reibungslose Einhaltung des Steuerkalenders sowie für eine frühzeitige Überprüfung jeder Position.

Einkünfte, die Nichtansässige in Spanien erzielen

Ermittlung und Anmeldung der in Spanien erzielten Einkünfte über das IRNR unter Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens.

Steuererklärungen für Nichtansässige in Spanien

Steuerliche Regelung für Nichtansässige bei Immobilien oder Einkünften auf den Balearen. Rechtssicherheit für ausländische Investoren.

Vermögenssteuer und große Vermögen

Premium-Steuerplanung und grenzüberschreitender Vermögensschutz für vermögende Privatpersonen.

Einreichung internationaler Steuerformulare

Erklärung von Vermögenswerten im Ausland und grenzüberschreitende Compliance ohne steuerliche Risiken gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT).

Jährliche Überprüfung der Steuerpflichten in Spanien

Präventive Steuerprüfung zur Antizipation von Risiken, Aufdecken von Einsparmöglichkeiten und Einhaltung des Steuerzeitraums.

Steuerverteidigung bei Steuerprüfungen und -verfahren

Eine Steuerprüfung oder ein Sanktionsverfahren durch die AEAT (spanische Steuerbehörde) erzeugt große Unsicherheit und gefährdet Ihre finanzielle Stabilität.

Als auf Steuerstreitigkeiten und Steuerverteidigung spezialisierte Kanzlei übernehmen wir umgehend die fachliche und rechtliche Vertretung unserer Mandanten. Wir bereiten Stellungnahmen vor, beantworten Auskunftsersuchen und legen Einsprüche oder wirtschaftlich-administrative Beschwerden beim zuständigen Wirtschaftsverwaltungsgericht (TEAR) ein.

Verteidigung gegen Steuerprüfungen

Rechtsverteidigung vor der spanischen Steuerbehörde (AEAT) auf Mallorca. Wir schützen Ihre Rechte und Ihr Vermögen vor steuerlichen Maßnahmen.

Reaktion auf Steueranforderungen und -prüfungen

Expertenreaktion auf Meldungen und Überprüfungsprozesse auf den Balearen, um unvorhergesehene Strafen zu vermeiden.

Steuervorwürfe, Einsprüche und Ansprüche

Technische Ausarbeitung von Rechtsbehelfen und Anträgen auf Aufhebung willkürlicher Steuerbescheide.

Vorläufige und endgültige Steuerbescheide

Analyse und Einwendungen gegen parallele Regularisierungsvorschläge der AEAT mit dem Ziel, die finanziellen Auswirkungen zu minimieren.

Steuerverteidigung in Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren

Vertretung vor dem Regionalen Wirtschaftsverwaltungsgericht (TEAR) und den Verwaltungsgerichten in Palma bei größtmöglicher Rechtssicherheit.

Internationale Besteuerung · Sonderregelung

Beckham-Gesetz: Sonderregelung für nach Spanien zuziehende Steuerpflichtige (Impatriados) in Spanien

Die spezielle Steuerregelung für entsandte Arbeitnehmer ermöglicht eine erhebliche Reduzierung der Steuerbelastung für Steuerzahler, die nach Spanien umziehen. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Antragstellung (Formular 149) bis hin zur fortlaufenden Einhaltung der Vorschriften während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer der Regelung.

24 % Pauschalsteuersatz für Impatriados

Für Erwerbseinkommen bis zu 600.000 € pro Jahr wird ein fester Steuersatz von 24 % angewendet; der darüber hinausgehende Betrag wird mit 47 % besteuert.

Ausländische Einkünfte, die nicht dem Beckham-Regime unterliegen

Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der spanischen Besteuerung.

Dauer von sechs Geschäftsjahren

Das Steuerjahr, in dem die spanische Steueransässigkeit begründet wird, und die fünf folgenden Steuerjahre.

Vermögensteuer bei beschränkter Steuerpflicht

Nur in Spanien gelegene Vermögenswerte unterliegen der spanischen Vermögensteuer; im Ausland gehaltene Vermögenswerte fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.

Steuerstreitigkeiten

Steuerverfahren: Prüfung, Einspruch und Ansprüche

I

Steuerprüfungsphase

Prüfungs- und Ermittlungsverfahren der Steuerbehörde. Rechtliche Unterstützung ab der ersten Anfrage.

II

Vorschlag zur Steuerregulierung und -bereinigung

Vorschlag zur Regularisierung, Vorwürfe und Benachrichtigung des Steuerzahlers über die Einigung.

III

Beschwerde auf Wiederaufnahme des Verfahrens und wirtschaftlich-administrativer Anspruch

Beschwerde auf Wiederaufnahme des Verfahrens und wirtschaftlich-administrative Klage vor dem zuständigen Gericht (TEAR Balearen oder TEAC).

IV

Steuerverteidigung vor Gericht

Streitige Verwaltungsberufung vor der zuständigen Gerichtsbarkeit.

Warum Resitax im Bereich internationale Besteuerung und Steuerverteidigung vertrauen ?

Wir bei Resitax verstehen, dass die Rechtssicherheit und die steuerliche Unbesorgtheit unserer internationalen Mandanten einen spezialisierten Ansatz erfordern.

Als spezialisierte Steuerrechtskanzlei auf Mallorca verbinden wir fundierte Kenntnisse des spanischen Steuersystems mit einer globalen und mehrsprachigen Perspektive und garantieren so maßgeschneiderte Lösungen zum Schutz Ihres Vermögens.

Erstdiagnose

Persönliche Beratung in Ihrer Sprache

Bei der Rechtsanwaltskammer der Balearen (ICAIB) zugelassene Rechtsanwälte

Schneller, freundlicher und vielseitiger Service

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zur internationalen Besteuerung und Steuerverteidigung

Worin besteht der Unterschied zwischen einem traditionellen Steuerberater und einem Steueranwalt auf Mallorca?

Ein allgemeiner Steuerberater konzentriert sich typischerweise auf die laufende Buchhaltung, die Abgabe von Steuererklärungen und die tägliche Finanzverwaltung für Unternehmen oder Selbstständige. Ein Steueranwalt auf Mallorca hingegen verfügt über fundierte juristische Kenntnisse, die für ein umfassendes Verständnis der aktuellen Vorschriften und vor allem für die Vertretung vor dem Finanzamt unerlässlich sind. Bei Resitax vereinen wir beide Kompetenzen: Wir bieten Ihnen die Sicherheit, Ihre laufenden Steuerangelegenheiten stets aktuell zu halten, und zusätzlich die juristische Expertise, um gegen Steuerbescheide Einspruch einzulegen, eine Steuerprüfung auf den Balearen souverän zu begleiten oder komplexe nationale und internationale Vermögensplanungsstrukturen zu entwickeln.

Die Verlegung Ihres steuerlichen Wohnsitzes ist ein wichtiger Prozess, insbesondere für vermögende Privatpersonen, ausländische Investoren und im Ausland lebende Spanier. Unsere Kanzlei analysiert Ihren Fall, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und den Zeitpunkt Ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Spanien zu bestimmen. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Aufenthaltsdauer, den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen. Wir koordinieren außerdem Ihre Steuerpflichten in Ihrem Herkunfts- und Zielland und prüfen gegebenenfalls Ihre Berechtigung für die Sonderregelung für im Ausland lebende Spanier.

Als auf internationales Steuerrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Nichtansässige, die Immobilien oder andere wirtschaftliche Vermögenswerte in Spanien besitzen oder erwerben möchten. Unsere Leistungen umfassen die Besteuerung des Erwerbs, die laufende Einhaltung der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), der Vermögensteuer und gegebenenfalls der befristeten Solidaritätssteuer (Tax Temporal de Solidaridad) sowie die Planung zukünftiger Vermögensübertragungen und die Koordination mit Fachleuten im Wohnsitzland des Mandanten.

Der Erhalt eines Steuerbescheids oder einer Strafandrohung vom Finanzamt löst erhebliche Unsicherheit aus. Resitax übernimmt von Anfang an die fachliche und rechtliche Vertretung des Steuerpflichtigen. Unser Team bereitet Argumente, Einsprüche und Beschwerden vor und reicht diese bei den zuständigen Behörden ein, um fehlerhafte Steuerbescheide zu korrigieren, Risiken zu minimieren und die Rechtssicherheit Ihres Vermögens oder Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Ja. Die Koordination einer Steuerstrategie in einem Umfeld mit mehreren Rechtsordnungen erfordert klare Kommunikation. Die Kanzlei berät in Spanisch, Deutsch, Englisch und Französisch, analysiert anwendbare internationale Abkommen und arbeitet mit Experten in den Heimatländern der Mandanten zusammen, um den spanischen Rechts- und Steuerrahmen präzise zu erläutern.

Erstberatung zu internationaler Besteuerung oder Steuerverteidigung auf Mallorca

Die Kanzlei bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem die Situation des Mandanten analysiert und der Umfang der erforderlichen Beratung genau festgelegt wird, ohne dass eine weitere Verpflichtung entsteht.