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Internationale Besteuerung und Steuerberatung auf Mallorca

Der Steuerbereich der Kanzlei umfasst die Steuerberatung internationaler Mandanten in allen ihren Aspekten: Wohnsitz- und Betriebsplanung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vertretung vor der Steuerverwaltung.

Internationale Steuerberatung auf Mallorca

Die Kanzlei berät Privatpersonen und juristische Personen bei der Planung und Erfüllung ihrer Steuerpflichten, wenn zwei oder mehr Jurisdiktionen involviert sind.

Die Tätigkeitsfelder reichen von der Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes bis zur Strukturierung grenzüberschreitender Transaktionen, wobei besondere Erfahrung auf dem deutschen, britischen und amerikanischen Markt besteht.

Steuerlicher Wohnsitz und Umzug nach Spanien

Analyse des steuerlichen Wohnsitzes des Mandanten, Planung des Umzugs und koordinierte Abwicklung der Verpflichtungen im Herkunfts- und Bestimmungsort.

Beckham-Programm für Auswanderer in Spanien

Eignungsprüfung, Antragstellung für das Sonderprogramm (Modell 149) und fortlaufende Beratung während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer.

Internationale Doppelbesteuerungsabkommen

Anwendung bilateraler Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen, mit fallweiser Analyse der jeweils geltenden Rechtslage.

Besteuerung von Nichtansässigen in Spanien

Einhaltung der Steuerpflichten in Spanien (Formulare 210, 211 und ähnliche Formulare) für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Visum für internationales Telearbeiten in Spanien

Umfassende Beratung zur Beantragung eines Visums für digitale Nomaden und zu den steuerlichen Auswirkungen des Regimes.

Internationale Steuerberichterstattungspflichten

Formulare 720 und 721, Erklärung von Vermögenswerten und Rechten im Ausland und Verpflichtungen zum automatischen Informationsaustausch.

Erklärung über jährliches Einkommen und Vermögen

Vorbereitung und Einreichung der Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls der Vermögensteuererklärung nach vorheriger Planung, die die jeweilige Situation erfordert.

Formulare 720 und 721 für Vermögenswerte im Ausland

Informative Erklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte, einschließlich Krypto-Vermögenswerte.

IRNR und Formulare 210/211 für Nichtansässige

Einhaltung der Pflichten von Nichtansässigen mit Einkünften oder Immobilien in Spanien, einschließlich der Quellensteuer auf Verkäufe.

Internationale präventive Steuerberatung

Überprüfung der steuerlichen Positionen und Risikobewertung vor der Abgabe jeder Steuererklärung.

Internationale Steuerverfahren

Verteidigung gegen Inkassomaßnahmen, Beschlagnahmungen, Haftungsübertragungen und Anträge auf Aufschub.

Steuerliche Bestimmungen für Ansässige, Nichtansässige und Auswanderer

Über die einmalige Beratung hinaus übernimmt die Kanzlei die laufende Verwaltung der Steuerpflichten internationaler Mandanten mit Wohnsitz in Spanien oder mit wirtschaftlichen Interessen in dem Land, um eine reibungslose Einhaltung des Steuerkalenders zu gewährleisten und die Steuerpositionen im Voraus zu überprüfen

Einkommensteuererklärung für Steueransässige in Spanien

Verwaltung und Optimierung Ihrer Einkommensteuer (IRPF) auf Mallorca. Wir maximieren Ihre Steuerersparnisse durch die Anwendung balearischer Steuervergünstigungen.

Steuererklärungen für Nichtansässige in Spanien

Regelung der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) bei Vermögen oder Einkommen auf den Balearen. Rechtssicherheit für ausländische Investoren.

Vermögenssteuer und große Vermögen

Premium-Steuerplanung und grenzüberschreitender Vermögensschutz für vermögende Privatpersonen.

Vorstellung internationaler Steuermodelle

Anmeldung von Vermögenswerten im Ausland und grenzüberschreitende Einhaltung regulatorischer Bestimmungen ohne Risiken für die spanische Steuerbehörde (AEAT).

Jährliche Überprüfung der Steuerpflichten in Spanien

Präventive Steuerprüfung zur Antizipation von Risiken, Aufdecken von Einsparmöglichkeiten und Einhaltung des Steuerzeitraums.

Steuerverteidigung bei Steuerprüfungen und -verfahren

Eine Steuerprüfung oder ein Sanktionsverfahren durch die AEAT (spanische Steuerbehörde) erzeugt große Unsicherheit und gefährdet Ihre finanzielle Stabilität.

Als auf Steuerstreitigkeiten und Steuerverteidigung in Mallorca spezialisierte Steueranwälte übernehmen wir umgehend die fachliche und rechtliche Vertretung unserer Mandanten. Wir kümmern uns um die sorgfältige Vorbereitung von Argumenten, beantworten Auskunftsersuchen und reichen Rechtsmittel oder Verwaltungsklagen vor Gericht ein.

Verteidigung gegen Steuerprüfungen

Rechtsverteidigung vor der spanischen Steuerbehörde (AEAT) auf Mallorca. Wir schützen Ihre Rechte und Ihr Vermögen vor steuerlichen Maßnahmen.

Reaktion auf Steueranforderungen und -prüfungen

Expertenreaktion auf Meldungen und Überprüfungsprozesse auf den Balearen, um unvorhergesehene Strafen zu vermeiden.

Steuervorwürfe, Einsprüche und Ansprüche

Technische Ausarbeitung von Rechtsbehelfen und Anträgen auf Aufhebung willkürlicher Steuerbescheide.

Vorläufige und endgültige Steuerbescheide

Analyse und Einwendungen gegen parallele Regularisierungsvorschläge der AEAT mit dem Ziel, die finanziellen Auswirkungen zu minimieren.

Steuerverteidigung in Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren

Rechtsvertretung vor den Gerichten des TEAR und den streitigen Gerichten von Palma, die maximale Rechtssicherheit gewährleisten.

Internationale Besteuerung · Sonderregelung

Beckham-Gesetz: die Sonderregelung für Auswanderer in Spanien

Die spezielle Steuerregelung für entsandte Arbeitnehmer ermöglicht eine erhebliche Reduzierung der Steuerbelastung für Steuerzahler, die nach Spanien umziehen. Unsere Kanzlei berät Sie im gesamten Prozess, von der Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Antragstellung (Formular 149) bis hin zur fortlaufenden Einhaltung der Vorschriften während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer

24 % Steuersatz für im Ausland lebende Ausländer

Für Erwerbseinkommen bis zu 600.000 € pro Jahr wird ein fester Steuersatz von 24 % angewendet; der darüber hinausgehende Betrag wird mit 47 % besteuert.

Ausländische Einkünfte, die nicht dem Beckham-Regime unterliegen

Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen sind grundsätzlich von der spanischen Steuer befreit.

Dauer von sechs Geschäftsjahren

Übung zum Wohnsitzwechsel und den folgenden fünf.

Vermögenssteuer auf reale Verpflichtungen

Die Besteuerung in Spanien gilt nur für Vermögenswerte, die sich auf spanischem Gebiet befinden; Vermögenswerte im Ausland sind von der Vermögenssteuer ausgenommen.

Steuerstreitigkeiten

Steuerverfahren: Prüfung, Einspruch und Ansprüche

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Steuerprüfungsphase

Prüfungs- und Ermittlungsverfahren der Steuerbehörde. Rechtliche Unterstützung ab der ersten Anfrage.

II

Vorschlag zur Steuerregulierung und -bereinigung

Vorschlag zur Regularisierung, Vorwürfe und Benachrichtigung des Steuerzahlers über die Einigung.

III

Beschwerde auf Wiederaufnahme des Verfahrens und wirtschaftlich-administrativer Anspruch

Beschwerde auf Wiederaufnahme des Verfahrens und wirtschaftlich-administrative Klage vor dem zuständigen Gericht (TEAR Balearen oder TEAC).

IV

Steuerverteidigung vor Gericht

Streitige Verwaltungsberufung vor der zuständigen Gerichtsbarkeit.

Warum Resitax im Bereich internationale Besteuerung und Steuerverteidigung vertrauen ?

Wir bei Residex verstehen, dass die Rechtssicherheit und die steuerliche Unbesorgtheit unserer internationalen Mandanten einen spezialisierten Ansatz erfordern.

Als spezialisierte Steuerrechtskanzlei auf Mallorca verbinden wir fundierte Kenntnisse des spanischen Steuersystems mit einer globalen und mehrsprachigen Perspektive und garantieren so maßgeschneiderte Lösungen zum Schutz Ihres Vermögens.

Erstdiagnose

Persönliche Beratung in Ihrer Sprache

Zugelassene Steueranwälte auf Mallorca

Schneller, freundlicher und vielseitiger Service

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zur internationalen Besteuerung und Steuerverteidigung

Worin besteht der Unterschied zwischen einem traditionellen Steuerberater und einem Steueranwalt auf Mallorca?

Ein allgemeiner Steuerberater konzentriert sich typischerweise auf die laufende Buchhaltung, die Erstellung von Steuererklärungen und die tägliche Finanzverwaltung eines Unternehmens oder Selbstständigen. Ein Steueranwalt auf Mallorca hingegen verfügt über fundierte juristische Kenntnisse, die für die umfassende Auslegung der geltenden Vorschriften und vor allem für die Vertretung vor dem Finanzamt unerlässlich sind. Bei Resitax vereinen wir beide Kompetenzen: Wir bieten Ihnen die Sicherheit, Ihre laufenden Steuerangelegenheiten stets aktuell zu halten, und zusätzlich die juristische Expertise, um gegen Steuerbescheide Einspruch einzulegen, eine Steuerprüfung auf den Balearen souverän zu begleiten oder komplexe nationale und internationale Vermögensplanungsstrukturen zu entwickeln.

Die Verlegung Ihres steuerlichen Wohnsitzes ist ein wichtiger Prozess, insbesondere für vermögende Privatpersonen, ausländische Investoren und im Ausland lebende Spanier. Ein Steueranwalt in Palma de Mallorca analysiert Ihren Fall eingehend, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und genau zu bestimmen, ab wann Sie in Spanien steuerlich ansässig werden (183-Tage-Kriterium oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen). Darüber hinaus prüfen wir, ob Sie Anspruch auf attraktive Vergünstigungen wie die Sonderregelung für im Ausland lebende Spanier haben, die in Mallorca auch als „Beckham-Gesetz“ bekannt ist. Diese ermöglicht Ihnen einen sehr niedrigen Pauschalsteuersatz von 24 % auf Ihr Erwerbseinkommen.

Als auf internationales Steuerrecht spezialisierte Kanzlei auf Mallorca beraten wir ausländische Staatsbürger (vorwiegend Briten, Deutsche und Amerikaner), die Immobilien auf der Insel besitzen oder erwerben möchten, umfassend. Unsere Leistungen reichen von der Steuerplanung für Immobilientransaktionen – einschließlich der Koordination von Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer – bis hin zur Sicherstellung der Einhaltung wiederkehrender Pflichten wie der Einkommensteuer für Nichtansässige. Wir strukturieren zudem Vermögensbestände, um die Auswirkungen der Vermögensteuer zu optimieren, und koordinieren künftige Erbschaften durch internationale Erbschaftsverfahren, die an das balearische Zivilrecht angepasst sind.
Der Erhalt eines Steuerbescheids oder einer angekündigten Strafe vom Finanzamt löst erhebliche Unsicherheit aus. Als Spezialisten für Steuerstreitigkeiten auf Mallorca übernimmt Resitax umgehend die fachliche und rechtliche Vertretung von Steuerpflichtigen. Unser Team von Steueranwälten bereitet Einsprüche, Anträge auf Überprüfung und Beschwerden vor und reicht diese bei den zuständigen Gerichten ein. Ziel ist es, willkürliche Steuerbescheide aufzuheben, die Auswirkungen von Strafverfahren zu minimieren und maximale Rechtssicherheit für Ihr Vermögen oder Ihr Unternehmen zu gewährleisten.
Ja, internationale Ausrichtung ist eine der Säulen unserer Kanzlei. Wir wissen, dass reibungslose Kommunikation unerlässlich ist, um in internationalen Umfeldern eine effiziente Steuerstrategie zu entwickeln. Daher bieten wir in unserem Büro in Palma de Mallorca Steuerberatungsleistungen in Englisch, Deutsch und Spanisch an. So können wir internationale Abkommen analysieren, mit Experten aus anderen Ländern zusammenarbeiten und Ihnen das spanische Rechts- und Steuerrecht mit absoluter Fachkompetenz erläutern. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsentscheidungen frei von unvorhergesehenen Risiken sind.

Erstberatung zu internationaler Besteuerung oder Steuerverteidigung auf Mallorca

Das Unternehmen bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem die Situation des Kunden analysiert und der Umfang der notwendigen Beratung genau festgelegt wird, ohne dass eine weitere Verpflichtung besteht.