Für eine individuelle Analyse Ihrer Anspruchsberechtigung auf die Expatriate-Regelung bietet das Unternehmen ein Erstgespräch an.
Die Kanzlei bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem die Situation des Mandanten analysiert und der Umfang der erforderlichen Beratung genau festgelegt wird, ohne dass eine weitere Verpflichtung entsteht.