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Vermögensverwaltung und internationale Nachlassplanung auf Mallorca

Die Kanzlei unterstützt Familien und Einzelpersonen mit internationalem Vermögen bei der Organisation und dem Transfer ihrer Vermögenswerte mit Bezug zu Spanien. Jeder Fall wird individuell und unter strengster Vertraulichkeit bearbeitet, wobei zivil- und steuerrechtliche Angelegenheiten in allen für die Vermögensstruktur des Mandanten relevanten Jurisdiktionen koordiniert werden.

Erbfolgen mit grenzüberschreitendem auf Mallorca

Die Kanzlei unterstützt in Nachlassangelegenheiten, in denen der Verstorbene, seine Erben oder sein Vermögen über verschiedene Rechtsordnungen verteilt werden. Die Arbeit umfasst die Harmonisierung des Zivilrechts und der steuerlichen Behandlung der einzelnen beteiligten Länder, um sicherzustellen, dass die Übertragung gemäß den Wünschen des Verstorbenen, ohne Doppelbesteuerung und ohne verfahrenstechnische Unterschiede zwischen den Rechtssystemen erfolgt.

Feststellung des anwendbaren Rechts.

Ermittlung der für die Erbfolge maßgeblichen Erbfolge unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen sowie des durch die Verordnung (EU) 650/2012 anerkannten Rechtsberufs.

Abwicklung der Erbschaftssteuer.

Quantifizierung und Darstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf den Balearen unter Anwendung des regionalen Bonus von 100% für die Gruppen I und II gemäß dem Balearengesetz 6/2025.

Doppelte Erbschaftsbesteuerung und internationale Koordinierung.

Gespräch mit den Beratern des Verstorbenen und den Erben in deren Herkunftsland und Aktivierung der Mechanismen, die eine Doppelbesteuerung derselben Vermögensübertragung verhindern, durch Vereinbarung oder einseitige Entscheidung.

Annahme, Teilung und Streitbeilegung in Spanien.

Abwicklung des Verfahrens zur Annahme, Aufteilung und Feststellung der Erbschaft bis hin zur Eintragung der Immobilie zugunsten der Erben und der Erfüllung der entsprechenden steuerlichen Pflichten.

Europäisches Erbscheinszeugnis.

Der Erhalt des Erbscheins, der den Erbenstatus nachweist und die Wirksamkeit der Erbfolge in der gesamten Europäischen Union gewährleistet.

Im Ausland ausgestellte Dokumente.

Legalisierung von außerhalb Spaniens ausgestellten Erbtiteln durch Apostille des Haager Übereinkommens, beglaubigte Übersetzung und Bestätigung.

Erbschaften mit Immobilien auf den Balearen.

Behandlung des Falles, in dem das persönliche Recht des Verstorbenen, das balearische Zivilrecht über die auf der Insel befindlichen Vermögenswerte und die Besteuerung jedes Staates übereinstimmen, mit Lösung des Rechtskonflikts bei Zusammentreffen verschiedener Nationalitäten, Wohnsitze oder Vermögensstandorte.

Umfassende Anlagenanalyse.

Umfassende Prüfung der Vermögenswerte des Mandanten in allen Jurisdiktionen, einschließlich der Identifizierung von Steuer- und Unternehmensrisiken sowie legitimen Optimierungsmöglichkeiten.

Strukturierung der Eigentumsverhältnisse.

Die Wahl der jeweils geeignetsten Eigentumsform für jedes Vermögen (natürliche Person, Holdinggesellschaft, Stiftung oder andere Rechtsträger je nach Rechtsordnung) mit dem Ziel, das Vermögen zu erhalten und einen geordneten Generationswechsel zu gewährleisten.

Vermögenssteuer.

Verwaltung der Vermögenssteuer auf den Balearen unter Anwendung der gesetzlich zulässigen Ausnahmen und Minderungsstrategien.

Planung für Anwohner und Nicht-Anwohner.

Gestaltung von Anlagelösungen im Rahmen internationaler Abkommen unter Berücksichtigung des Wohnsitzes oder Wohnsitzes des Inhabers.

Steueroptimierung von Immobilien und internationalen Vermögenswerten.

Milderung der Steuerbelastung im Zusammenhang mit dem Besitz und der Übertragung von Immobilien und Investitionen auf den Balearen und im Ausland.

Familienprotokolle und -führung.

Ausarbeitung der Instrumente, die die Verwaltung, den Zugang und die Weitergabe von Familienvermögen zwischen den Generationen regeln.

Organisation und Schutz des Familienvermögens

Die Kanzlei entwickelt Strategien zum Schutz und zur Verwaltung von Familienvermögen, die individuell auf die persönlichen, steuerlichen und erbrechtlichen Gegebenheiten jedes Mandanten zugeschnitten sind. Ziel ist es, den Wert des Vermögens zu erhalten und dessen zukünftige Übertragung zu erleichtern, wobei die Übereinstimmung zwischen zivil- und steuerrechtlichen Bestimmungen in allen relevanten Jurisdiktionen gewahrt bleibt.

Nachlassabwicklung und Vermögensplanung zu Lebzeiten

Die Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Planung ihrer Vermögensnachfolge, um eine geordnete Vermögensübertragung gemäß ihren Wünschen sicherzustellen. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung beugt Familienstreitigkeiten vor, reduziert die Steuerbelastung und bietet Rechtssicherheit während des gesamten Prozesses.

Internationale Testamente.

Erteilung eines Testaments in Spanien mit grenzüberschreitender Wirksamkeit, abgestimmt auf die in anderen Rechtsordnungen geltenden Bestimmungen zum letzten Willen.

Balearische Erbfolgevereinbarungen.

Beratung zu den Rechtsinstituten des balearischen Zivilrechts: definición bzw. diffinitio und donación universal (Universalschenkung) von gegenwärtigem und künftigem Vermögen. Diese Institute haben im deutschen Recht keine unmittelbare Entsprechung und ermöglichen eine vorweggenommene Vermögensübertragung mit sofortiger Wirkung; die steuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Spenden und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten.

Vergleichende Studie zwischen Schenkung und Erbschaft mit Steuersimulation beider Szenarien in den jeweiligen Rechtsordnungen.

Präventive Kräfte.

Gewährung von Vollmachten, die die Verwaltung des Vermögens im Falle einer nachträglichen Geschäftsunfähigkeit des Eigentümers gewährleisten.

Patientenverfügungen und Wünsche.

Formalisierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gemäß balearischer und staatlicher Gesetzgebung.

Vermögensverwaltung · Erbschaft

Erbschaften mit Immobilien oder Vermögenswerten auf Mallorca

Wenn eine Erbschaft Immobilien auf den Balearen umfasst und die Erben in einer anderen Gerichtsbarkeit ansässig sind, vervielfacht sich die rechtliche und steuerliche Komplexität: Es kommen das persönliche Erbrecht des Verstorbenen, die balearischen Zivilgesetze über die hier befindlichen Vermögenswerte und die Steuern in jedem beteiligten Land zum Tragen.

Die Kanzlei koordiniert alle Aspekte des Verfahrens, damit die Übertragung effizient, unter vollständiger Erfüllung der Verpflichtungen in jedem beteiligten Staat und unter ordnungsgemäßer Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen wird.

Kollisionsrecht bei internationalen Erbschaften.

Bestimmung des anwendbaren Zivilrechts bei Vorliegen unterschiedlicher Nationalitäten, gewöhnlicher Aufenthaltsorte oder Vermögensstandorte.

Internationale Doppelerbschaftsteuer.

Anwendung von Mechanismen – bilateralen Abkommen, einseitigen Abzügen –, um zu verhindern, dass dieselbe Überweisung in zwei Jurisdiktionen gleichzeitig besteuert wird.

Internationale Dokumentation für die Abwicklung von Erbschaften.

Verwaltung der Haager Apostille, beglaubigte Übersetzung und Validierung von im Ausland ausgestellten Erbschaftsdokumenten.

Registrierung von geerbtem Eigentum auf Mallorca.

Eintragung der Immobilien auf den Namen der Erben und Erfüllung der damit verbundenen Steuerpflichten.

Arbeitsweise

Methode, die allen drei Bereichen gemeinsam ist

Unsere Arbeitsweise ist in drei Phasen gegliedert und beinhaltet die kontinuierliche Überwachung der Anlagen.

Erstberatung und Fallanalyse

Die Kanzlei analysiert die Situation des Mandanten und ermittelt den benötigten Beratungsumfang. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Finanzdiagnose und strategischer Vorschlag

Die jeweils geltenden steuerlichen, rechtlichen oder vermögensrechtlichen Verpflichtungen werden geprüft und ein Maßnahmenvorschlag mit einem festgelegten Zeitplan und Gebühren ausgearbeitet.

Implementierung, Überwachung und kontinuierliche Unterstützung

Implementierung der Lösung mit Zugriff auf das Kundenportal, regelmäßiger Kommunikation und kontinuierlicher Überwachung der Datei.

Experten für Vermögensverwaltung und internationale Nachlassplanung auf Mallorca

Die Verwaltung grenzüberschreitender Vermögenswerte erfordert juristische Präzision und absolute Diskretion. Unsere Kanzlei wahrt die Interessen unserer Mandanten auf den Balearen und im Ausland, koordiniert die geltenden Gesetze mit einem streng vertraulichen und individuellen Ansatz und gewährleistet die reibungslose Übertragung des Familienvermögens ohne unvorhergesehene steuerliche Risiken.

Umfassende Anlagenanalyse.

Ein umfassendes Verständnis des kulturellen Erbes ist Voraussetzung für jede Empfehlung.

Spezialisierung auf internationales Erbrecht.

Tätigkeitsschwerpunkt: grenzüberschreitende Erbfolge und deren zivil- und steuerrechtliche Koordinierung.

Steuervorwegnahme.

Prognose der Steuerbelastung beim Besitz und der Übertragung von Vermögenswerten.

Internationale Rechtssicherheit.

Harmonisierung gleichzeitiger Regelungen zur Beseitigung von Lücken und Unwägbarkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zu internationaler Erbschaft und Nachlassverwaltung auf Mallorca

Welches Gesetz regelt die Erbschaft eines Ausländers mit Vermögen auf Mallorca?

Grundsätzlich gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die Europäische Erbrechtsverordnung sieht jedoch die Möglichkeit vor, im Testament das Recht der Staatsangehörigkeit festzulegen – eine Option, die insbesondere für diejenigen interessant ist, die die Pflichtteilsregelungen des spanischen oder balearischen Rechts umgehen möchten.

Nichtansässige, sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger, können die Steuervorschriften der Balearen anwenden, wenn der größte Teil des in Spanien befindlichen Vermögens und der Rechte des Verstorbenen in dieser autonomen Gemeinschaft liegt. In diesem Fall können Erwerbe von Personen der Gruppen I und II unter bestimmten Voraussetzungen für die 100%ige regionale Steuergutschrift in Frage kommen. Wohnsitz, Verwandtschaftsverhältnis, Standort des Vermögens und der Bezug zum Erbe müssen in jedem Erbfall geprüft werden.

Es ist ratsam. Ein in Spanien errichtetes Testament, das sich auf Vermögenswerte innerhalb des spanischen Staatsgebiets beschränkt, vereinfacht die notariellen und registerrechtlichen Verfahren im Todesfall und vermeidet internationale Übersetzungen und Beglaubigungen.

Das balearische Zivilrecht ermöglicht die vorzeitige Übertragung von Erbschaften zu Lebzeiten des Erblassers durch eine Definito (eine Art Übertragungsvereinbarung) sowie die universelle Schenkung gegenwärtiger und zukünftiger Vermögenswerte. In den Gruppen I und II kann eine vollständige regionale Steuergutschrift auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer gewährt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Vereinbarung für den Erblasser keine Kapitalertragsteuer auslöst. Zu beachten ist, dass Vermögenswerte, die der Begünstigte innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Vereinbarung oder vor dem Tod des Erblassers überträgt, ihren ursprünglichen Wert und das ursprüngliche Anschaffungsdatum annehmen.

Erstberatung zu Vermögensverwaltung und internationaler Nachfolge

Die Kanzlei bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem sie die Situation des Mandanten prüft und den Umfang der Beratung präzise festlegt, ohne dass weitere Verpflichtungen entstehen.