Die Kanzlei unterstützt Familien und Einzelpersonen mit internationalem Vermögen bei der Organisation und dem Transfer ihrer Vermögenswerte mit Bezug zu Spanien. Jeder Fall wird individuell und unter strengster Vertraulichkeit bearbeitet, wobei zivil- und steuerrechtliche Angelegenheiten in allen für die Vermögensstruktur des Mandanten relevanten Jurisdiktionen koordiniert werden.
Die Kanzlei unterstützt in Nachlassangelegenheiten, in denen der Verstorbene, seine Erben oder sein Vermögen über verschiedene Rechtsordnungen verteilt werden. Die Arbeit umfasst die Harmonisierung des Zivilrechts und der steuerlichen Behandlung der einzelnen beteiligten Länder, um sicherzustellen, dass die Übertragung gemäß den Wünschen des Verstorbenen, ohne Doppelbesteuerung und ohne verfahrenstechnische Unterschiede zwischen den Rechtssystemen erfolgt.
Ermittlung der für die Erbfolge maßgeblichen Erbfolge unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen sowie des durch die Verordnung (EU) 650/2012 anerkannten Rechtsberufs.
Quantifizierung und Darstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf den Balearen unter Anwendung des regionalen Bonus von 100% für die Gruppen I und II gemäß dem Balearengesetz 6/2025.
Gespräch mit den Beratern des Verstorbenen und den Erben in deren Herkunftsland und Aktivierung der Mechanismen, die eine Doppelbesteuerung derselben Vermögensübertragung verhindern, durch Vereinbarung oder einseitige Entscheidung.
Abwicklung des Verfahrens zur Annahme, Aufteilung und Feststellung der Erbschaft bis hin zur Eintragung der Immobilie zugunsten der Erben und der Erfüllung der entsprechenden steuerlichen Pflichten.
Der Erhalt des Erbscheins, der den Erbenstatus nachweist und die Wirksamkeit der Erbfolge in der gesamten Europäischen Union gewährleistet.
Legalisierung von außerhalb Spaniens ausgestellten Erbtiteln durch Apostille des Haager Übereinkommens, beglaubigte Übersetzung und Bestätigung.
Behandlung des Falles, in dem das persönliche Recht des Verstorbenen, das balearische Zivilrecht über die auf der Insel befindlichen Vermögenswerte und die Besteuerung jedes Staates übereinstimmen, mit Lösung des Rechtskonflikts bei Zusammentreffen verschiedener Nationalitäten, Wohnsitze oder Vermögensstandorte.
Umfassende Prüfung der Vermögenswerte des Mandanten in allen Jurisdiktionen, einschließlich der Identifizierung von Steuer- und Unternehmensrisiken sowie legitimen Optimierungsmöglichkeiten.
Die Wahl der jeweils geeignetsten Eigentumsform für jedes Vermögen (natürliche Person, Holdinggesellschaft, Stiftung oder andere Rechtsträger je nach Rechtsordnung) mit dem Ziel, das Vermögen zu erhalten und einen geordneten Generationswechsel zu gewährleisten.
Verwaltung der Vermögenssteuer auf den Balearen unter Anwendung der gesetzlich zulässigen Ausnahmen und Minderungsstrategien.
Gestaltung von Anlagelösungen im Rahmen internationaler Abkommen unter Berücksichtigung des Wohnsitzes oder Wohnsitzes des Inhabers.
Milderung der Steuerbelastung im Zusammenhang mit dem Besitz und der Übertragung von Immobilien und Investitionen auf den Balearen und im Ausland.
Ausarbeitung der Instrumente, die die Verwaltung, den Zugang und die Weitergabe von Familienvermögen zwischen den Generationen regeln.
Die Kanzlei entwickelt Strategien zum Schutz und zur Verwaltung von Familienvermögen, die individuell auf die persönlichen, steuerlichen und erbrechtlichen Gegebenheiten jedes Mandanten zugeschnitten sind. Ziel ist es, den Wert des Vermögens zu erhalten und dessen zukünftige Übertragung zu erleichtern, wobei die Übereinstimmung zwischen zivil- und steuerrechtlichen Bestimmungen in allen relevanten Jurisdiktionen gewahrt bleibt.
Die Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Planung ihrer Vermögensnachfolge, um eine geordnete Vermögensübertragung gemäß ihren Wünschen sicherzustellen. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung beugt Familienstreitigkeiten vor, reduziert die Steuerbelastung und bietet Rechtssicherheit während des gesamten Prozesses.
Erteilung eines Testaments in Spanien mit grenzüberschreitender Wirksamkeit, abgestimmt auf die in anderen Rechtsordnungen geltenden Bestimmungen zum letzten Willen.
Beratung zu den spezifischen Zahlen des balearischen Zivilrechts (Definition, Diffinitio und universelle Schenkung), die die Übertragung mit sofortiger Wirkung und günstiger steuerlicher Behandlung vorsehen.
Vergleichende Studie zwischen Schenkung und Erbschaft mit Steuersimulation beider Szenarien in den jeweiligen Rechtsordnungen.
Gewährung von Vollmachten, die die Verwaltung des Vermögens im Falle einer nachträglichen Geschäftsunfähigkeit des Eigentümers gewährleisten.
Formalisierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gemäß balearischer und staatlicher Gesetzgebung.
Wenn eine Erbschaft Immobilien auf den Balearen umfasst und die Erben in einer anderen Gerichtsbarkeit ansässig sind, vervielfacht sich die rechtliche und steuerliche Komplexität: Es kommen das persönliche Erbrecht des Verstorbenen, die balearischen Zivilgesetze über die hier befindlichen Vermögenswerte und die Steuern in jedem beteiligten Land zum Tragen.
Das Unternehmen koordiniert alle Aspekte des Prozesses, um sicherzustellen, dass der Transfer effizient, unter vollständiger Einhaltung der Verpflichtungen in jedem beteiligten Land und unter ordnungsgemäßer Neutralisierung der Doppelbesteuerung erfolgt.
Bestimmung des anwendbaren Zivilrechts bei Vorliegen unterschiedlicher Nationalitäten, gewöhnlicher Aufenthaltsorte oder Vermögensstandorte.
Anwendung von Mechanismen – bilateralen Abkommen, einseitigen Abzügen –, um zu verhindern, dass dieselbe Überweisung in zwei Jurisdiktionen gleichzeitig besteuert wird.
Verwaltung der Haager Apostille, beglaubigte Übersetzung und Validierung von im Ausland ausgestellten Erbschaftsdokumenten.
Eintragung der Immobilien auf den Namen der Erben und Erfüllung der damit verbundenen Steuerpflichten.
Es gliedert die Beziehung in vier aufeinanderfolgende Phasen und beinhaltet die kontinuierliche Überwachung der Vermögenswerte.
Umfassende Analyse der finanziellen, familiären und steuerlichen Situation des Mandanten in allen relevanten Rechtsordnungen.
Strategiedefinition: Eigentumsverhältnisse an Vermögenswerten, Gesellschaftsformen und Nachfolgeregelungen.
Erteilung von Testamenten, Erbschaftsvereinbarungen und Vollmachten sowie Einrichtung der geplanten Unternehmensstrukturen.
Regelmäßige Überprüfung der Strategie in Reaktion auf etwaige regulatorische, familiäre oder vermögensbezogene Änderungen.
Die Verwaltung grenzüberschreitender Vermögenswerte erfordert juristische Präzision und absolute Diskretion. Unsere Kanzlei wahrt die Interessen unserer Mandanten auf den Balearen und im Ausland, koordiniert die geltenden Gesetze mit einem streng vertraulichen und individuellen Ansatz und gewährleistet die reibungslose Übertragung des Familienvermögens ohne unvorhergesehene steuerliche Risiken.
Ein umfassendes Verständnis des kulturellen Erbes ist Voraussetzung für jede Empfehlung.
Tätigkeitsschwerpunkt: grenzüberschreitende Erbfolge und deren zivil- und steuerrechtliche Koordinierung.
Prognose der Steuerbelastung beim Besitz und der Übertragung von Vermögenswerten.
Harmonisierung gleichzeitiger Regelungen zur Beseitigung von Lücken und Unwägbarkeiten.
Grundsätzlich gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Die Europäische Erbrechtsverordnung sieht jedoch die Möglichkeit vor, im Testament das Recht der Staatsangehörigkeit festzulegen – eine Option, die insbesondere für diejenigen interessant ist, die die Pflichtteilsregelungen des spanischen oder balearischen Rechts umgehen möchten.
Nichtansässige, sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger, können von den Steuervorteilen der Autonomen Gemeinschaft der Balearen profitieren, die sie mit den Einheimischen gleichstellen und ihre Steuerlast erheblich reduzieren.
Es ist ratsam. Ein in Spanien errichtetes Testament, das sich auf Vermögenswerte innerhalb des spanischen Staatsgebiets beschränkt, vereinfacht die notariellen und registerrechtlichen Verfahren im Todesfall und vermeidet internationale Übersetzungen und Beglaubigungen.
Das mallorquinische Zivilrecht ermöglicht die vorzeitige Übertragung von Erbschaften zu Lebzeiten durch Erbschaftsvereinbarungen, wie hier definiert. Dieser Mechanismus überträgt Vermögenswerte im Voraus mit steuerlichen Vorteilen im Rahmen der Erbschaftsteuer und ohne Auswirkungen auf die Einkommensteuer des Übertragenden.
Das Unternehmen bietet ein erstes Beratungsgespräch an, in dem es die Situation des Kunden prüft und den Umfang der Beratung präzise definiert, ohne dass weitere Verpflichtungen entstehen.