LLC in Spanien: steuerliche Behandlung und Wohnsitz in Spanien

Die llc in spanien (Limited Liability Company mit Sitz in den USA) stellt für in Spanien steuerlich ansässige Personen eine der größten Herausforderungen im internationalen Steuerrecht dar.
Bei Resitax, einer auf internationale Besteuerung spezialisierten Steuerberatung auf Mallorca, unterstützen wir Mandanten, die bereits eine LLC in den Vereinigten Staaten besitzen, dabei, diese steuerlich korrekt in Spanien zu verwalten.

Darüber hinaus erläutern wir, wie sich der steuerliche Wohnsitz in Spanien auf die Besteuerung einer US-LLC auswirkt, wie man Doppelbesteuerung vermeidet und welche Pflichten sowohl die spanische Steuerbehörde (AEAT) als auch der US-amerikanische Internal Revenue Service (IRS) auferlegen.

LLC in Spanien: transparente Besteuerung oder eigene Rechtspersönlichkeit?

Eine llc in spanien kann entweder als „transparente“ Einheit oder als eigenständige juristische Person behandelt werden – je nachdem, welche Rechtsauffassung zugrunde gelegt wird.
Diese unterschiedliche Sichtweise ist der Ursprung des steuerlichen Konflikts zwischen dem IRS in den USA und der AEAT in Spanien.

Sichtweise des IRS (USA)

Disregarded entity

In den meisten Fällen – insbesondere bei einer Single-Member-LLC – wird die Gesellschaft vom IRS für Steuerzwecke ignoriert.
Das bedeutet, dass alle Einkünfte und Ausgaben direkt in der US-Einkommensteuererklärung (Form 1040, Schedule C) des Eigentümers angegeben werden, entsprechend dem Pass-through-Prinzip.

Bundessteuer

Hat die LLC keine in den USA steuerpflichtigen Einkünfte (Effectively Connected Income – ECI), sind die Gewinne in der Regel von der US-Körperschaftsteuer befreit.
Trotzdem sind Informationsmeldungen erforderlich, beispielsweise Form 5472 zusammen mit Form 1120 Pro-forma, um die ausländische Beteiligung offenzulegen.

Sichtweise der AEAT (Spanien)

In Spanien bewertet die AEAT, wie eine LLC steuerlich zu behandeln ist.
Grundsätzlich gibt es zwei mögliche Ansätze.

Konservativer Ansatz: Einkünftezurechnung

Da die USA die LLC steuerlich nicht als eigenständige Gesellschaft anerkennen, kann Spanien das System der Einkünftezurechnung anwenden (ähnlich einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Folge: Spanische Steuerinländer müssen alle Gewinne der LLC in ihrer persönlichen Einkommensteuer (IRPF) angeben, selbst wenn die Beträge nicht auf ihr spanisches Konto überwiesen wurden.

Ansatz nach Rechtsprechung: Besteuerung bei Ausschüttung

Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat in verbindlichen Auskünften wie Consulta V3074-22 festgestellt, dass eine LLC in den USA eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen kann.
Folge: In diesem Fall wird in Spanien erst bei tatsächlichem Zufluss von Einkünften (z. B. Gehalt, Dividenden oder Gewinnausschüttungen) besteuert.

Steuerpflichten in Spanien für Inhaber einer US-LLC

Wenn Sie eine llc von Spanien aus führen, unterliegen Sie mehreren steuerlichen Melde- und Erklärungspflichten.
Es ist entscheidend, diese einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden.

PflichtBeschreibungWichtige Details
IRPF (Einkommensteuer)Erklärung der Nettogewinne der LLC in der allgemeinen Bemessungsgrundlage.Progressiver Steuersatz bis zu 47 %, abhängig von der autonomen Region.
Autonomenbeiträge (Sozialversicherung)Wenn Sie die LLC von Spanien aus führen, müssen Sie sich als Selbständiger registrieren.Neues Beitragssystem auf Basis des tatsächlichen Einkommens.
Modelo 720Informationsmeldung über Auslandsvermögen.Pflicht, wenn die Bankkonten oder Vermögenswerte der LLC am 31. Dezember 50 000 € übersteigen.
Mehrwertsteuer (IVA)Abhängig von Art der Leistung und dem Standort des Kunden.B2C-Leistungen in Spanien unterliegen der spanischen MwSt; bei B2B-Kunden in der EU kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten.

🔗 Offizielle Quelle: Agencia Tributaria

Meldepflichten gegenüber dem US-Finanzamt (IRS)

Auch wenn Sie in Spanien leben, müssen US-Staatsbürger oder Inhaber einer Green Card alle Meldepflichten gegenüber dem IRS erfüllen – selbst dann, wenn die LLC keine US-Steuer schuldet.

Formular (IRS)ZweckWichtige Details
Form 1040US-Einkommensteuererklärung.Verwendung des Foreign Earned Income Exclusion (FEIE) oder des Foreign Tax Credit (FTC) zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
FBAR (FinCEN Form 114)Meldung ausländischer Bankkonten.Erforderlich, wenn die kombinierten Auslandskonten im Jahr 10 000 USD übersteigen.
Form 8938 (FATCA)Meldung ausländischer Finanzanlagen.Pflicht, wenn der Gesamtwert 200 000 / 400 000 USD übersteigt (abhängig vom Familienstand).
Form 5472 + 1120 Pro-formaMeldung von Transaktionen mit verbundenen Parteien.Erforderlich für Einpersonen-LLCs im Besitz ausländischer Eigentümer.

Resitax: Experten für internationale Besteuerung von LLCs in Spanien

Bei Resitax gründen wir keine neuen LLCs, sondern beraten spanische Steuerinländer, die bereits eine US-LLC besitzen und diese korrekt in Spanien deklarieren möchten.

Unser Ziel ist es, die vollständige Einhaltung der Vorschriften der AEAT und des IRS sicherzustellen, Risiken zu minimieren und Steuerlasten zu optimieren.

Unsere Leistungen umfassen:

  • korrekte Deklaration der LLC-Gewinne in der spanischen Steuererklärung
  • Unterstützung bei Modelo 720 und weiteren Informationspflichten
  • Koordination der steuerlichen Situation zwischen Spanien und den USA
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung und Bußgeldern

Mehr Informationen finden Sie unter Steuerberatung auf Mallorca | Resitax.

So verwalten Sie Ihre LLC in Spanien richtig

Eine llc in spanien zu besitzen, ist grundsätzlich kein Problem – sie erfordert jedoch eine sorgfältige steuerliche Planung und ein gutes Verständnis beider Steuersysteme.
Fehlerhafte Deklarationen oder fehlende Meldungen können zu hohen Strafen durch die AEAT führen.

Deshalb unterstützt Resitax, die Steuerberatung auf Mallorca mit Schwerpunkt internationale Besteuerung, Sie bei einer sicheren, rechtskonformen und effizienten Verwaltung Ihrer LLC.

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