Die Gründung einer Gesellschaft in einem anderen Land erfordert ein tiefes Verständnis der rechtlichen, steuerlichen und handelsrechtlichen Unterschiede. Für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die eine Gesellschaft in Spanien gründen möchten, ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen den gängigen Gesellschaftsformen – insbesondere der GmbH und der spanischen SL (Sociedad Limitada) – zu kennen.
I. Vergleich der Gesellschaftsformen: GmbH vs. SL
Sowohl die GmbH als auch die SL bieten den Vorteil der beschränkten Haftung und sind die gängigsten Formen für kleine und mittelständische Unternehmen.
1. GmbH (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Rechtsform: Juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.
- Haftung: Auf das eingebrachte Stammkapital beschränkt.
- Stammkapital:
- Deutschland: Mindestkapital €25.000. Gründung einer UG mit nur €1 möglich.
- Österreich: €35.000, mit Gründungsprivilegierung auf €10.000 möglich.
- Schweiz: CHF 20.000, vollständig einzuzahlen.
- Verwaltung: Geschäftsführer, teilweise mit Wohnsitzpflicht (z. B. in der Schweiz).
- Gründung: Notarielle Beurkundung und Eintragung im Handelsregister erforderlich.
2. Sociedad Limitada (Spanien)
- Rechtsform: Juristische Person mit eigener Vermögensstruktur.
- Haftung: Auf das eingebrachte Kapital beschränkt.
- Mindestkapital: €3.000 oder sogar nur €1 (unter Bedingungen nach dem Gesetz „Crea y Crece“).
- Verwaltung: Einzelner Geschäftsführer, gemeinschaftlich oder im Verwaltungsrat. Kein Wohnsitzerfordernis.
- Gründung: Schnelles Verfahren mit Online-Möglichkeiten.
II. Steuerliche Aspekte
1. Körperschaftsteuer
- Deutschland: 15% + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer (gesamt bis zu 33%).
- Österreich: Einheitlicher Satz von 25%.
- Schweiz: Bundesweit 8,5%, kantonale Unterschiede – insgesamt sehr wettbewerbsfähig.
- Spanien: 25%, mit reduzierten Sätzen für Kleinunternehmen (23%) und Startups (15%).
2. Umsatzsteuer
- Deutschland: 19%
- Österreich: 20%
- Schweiz: 7,7%
- Spanien: 21%
3. Dividendenbesteuerung und Quellensteuern
Die Besteuerung von Gewinnausschüttungen unterscheidet sich je nach Land. Es gelten häufig Quellensteuern, die durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) reduziert oder vermieden werden können.
III. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Spanien unterhält DBA mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese ermöglichen steuerliche Optimierung durch niedrigere Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren.
IV. Weitere handelsrechtliche und administrative Unterschiede
- Schnelligkeit der Gründung: Spanien bietet einfache, günstige und schnelle Gründungsmöglichkeiten.
- Residenzpflicht: Spanien verlangt keine Residenz, erleichtert aber Bank- und Verwaltungsverfahren, wenn ein Vertreter vor Ort ist.
- Kosten: Spanien hat oft niedrigere Gründungs- und Verwaltungskosten als DACH-Staaten.
- Registertransparenz: In der Schweiz sind Gesellschafter öffentlich gelistet – ähnlich wie in Spanien.
V. Wichtige Überlegungen für DACH-Bürger bei einer Gründung in Spanien
- Flexibles Mindestkapital ab €1 möglich.
- Größerer Markt und Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften.
- Wettbewerbsfähige Lohn- und Lebenshaltungskosten.
- Attraktive Körperschaftssteuer für Startups.
- Mitgliedschaft in der EU bietet rechtliche Sicherheit und Handelsfreiheit.
Fazit
Die spanische SL bietet für Investoren aus dem DACH-Raum eine attraktive Möglichkeit: flexible Kapitalanforderungen, vereinfachte Gründung und interessante steuerliche Optionen. Es empfiehlt sich, eine fundierte steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Struktur zu wählen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Gesellschaftsgründung in Spanien?
Wir analysieren Ihre Situation individuell und begleiten Sie bei jedem Schritt.