Besteuerung anglo-sächsischer Trusts in Spanien: Wie die spanische Steuerbehörde sie behandelt

Die Besteuerung anglo-sächsischer Trusts in Spanien gehört zu den komplexesten Themen im Bereich der internationalen Steuerplanung. Wenn Sie steuerlich in Spanien ansässig sind und einen anglo-sächsischen Trust im Ausland haben oder Begünstigter eines solchen Trusts sind, bestehen erhebliche steuerliche Unsicherheiten und Risiken.

Der anglo-sächsische Trust ist eine typische Rechtsfigur des Common Law und wird häufig zur Vermögens- und Nachfolgeplanung eingesetzt. Spanien erkennt Trusts jedoch rechtlich nicht an, was zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führt.

Aus diesem Grund behandelt die spanische Steuerbehörde (Hacienda) Trusts nicht als eigenständige Rechtseinheiten, sondern wendet eine steuerliche Transparenzbetrachtung an. Dies kann direkte Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF), die Erbschaft- und Schenkungsteuer, das Formular 720 sowie die Vermögensteuer haben.

In diesem Artikel erklären wir klar und praxisnah, wie anglo-sächsische Trusts in Spanien besteuert werden, welche Risiken bestehen und wie Sie Probleme mit der spanischen Steuerbehörde vermeiden können.

Das zentrale Problem: Spanien erkennt anglo-sächsische Trusts nicht an

Spanien hat das Haager Übereinkommen von 1985 über das auf Trusts anzuwendende Recht nicht ratifiziert.
Infolgedessen existiert der Trust aus Sicht des spanischen Rechts nicht als eigenständige Rechtsfigur.

Darüber hinaus kennt das spanische Recht keine Aufspaltung des Eigentums zwischen:

  • dem Trustee (rechtlicher Eigentümer) und
  • dem Beneficiary (wirtschaftlich Begünstigter).

Daher wendet die spanische Generaldirektion für Steuern (DGT) eine Doktrin der vollständigen steuerlichen Transparenz an. Der Trust wird ignoriert, und Vermögenswerte sowie Einkünfte werden direkt dem Settlor oder dem Begünstigten zugerechnet.

Dieses Vorgehen wurde in zahlreichen verbindlichen Steuerauskünften bestätigt und wird von der spanischen Steuerprüfung konsequent angewendet.

Besteuerung von Trusts im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD)

Die steuerliche Behandlung eines Trusts in Spanien hängt maßgeblich davon ab, wie die Trust-Urkunde (Trust Deed) ausgestaltet ist und welche Befugnisse sich der Settlor vorbehält.

Unwiderrufliche Trusts: Besteuerung bei Errichtung

Ist der Trust unwiderruflich und der Begünstigte von Anfang an eindeutig bestimmt, geht die spanische Steuerbehörde davon aus, dass eine Schenkung zum Zeitpunkt der Errichtung des Trusts vorliegt.
Damit gilt die Vermögensübertragung als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.

Wesentliche steuerliche Folgen:

  • War der Begünstigte zu diesem Zeitpunkt nicht in Spanien steuerlich ansässig und befanden sich die Vermögenswerte im Ausland, unterliegt der Vorgang nicht der spanischen Schenkungsteuer.
  • Steuerlich gelten die Vermögenswerte ab diesem Zeitpunkt als Eigentum des Begünstigten.

Widerrufliche oder diskretionäre Trusts: aufgeschobene Besteuerung

Behält sich der Settlor das Recht vor, den Trust zu widerrufen, oder verfügt der Trustee über volle Ermessensbefugnisse, geht die spanische Steuerbehörde davon aus, dass keine Vermögensübertragung stattgefunden hat.

In diesem Fall gilt:

  • Die Vermögenswerte werden weiterhin dem Settlor zugerechnet.
  • Die Erbschaftsteuer fällt erst an:
    • beim Tod des Settlors oder
    • bei einer tatsächlichen Ausschüttung an den Begünstigten.

Die Besteuerung erfolgt dann als Erwerb von Todes wegen.

Einkommensteuer (IRPF): Zurechnung der Trust-Einkünfte

Ein besonders sensibler Punkt ist die Besteuerung der durch Trust-Vermögen erzielten Einkünfte.

Aufgrund der steuerlichen Transparenz wird der Trust selbst nicht berücksichtigt.
Daher müssen Begünstigte Einkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne in ihrer spanischen Einkommensteuer (IRPF) erklären, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt ist.

Hält der Trust Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften mit passiven Einkünften, können zudem die Regeln zur internationalen Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln) greifen.

Bei künstlichen oder missbräuchlichen Gestaltungen kann die spanische Steuerbehörde den Durchgriff (lifting the corporate veil) anwenden, was zu hohen Strafen und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Formular 720: Meldepflicht für Trusts im Ausland

Das Formular 720 stellt eines der größten steuerlichen Risiken für Personen mit Trusts im Ausland dar.

Die Verordnung HAP/72/2013 erwähnt Trusts ausdrücklich und verpflichtet zur Meldung, wenn der Steuerpflichtige als wirtschaftlich Berechtigter gilt, sei es als Settlor oder als Begünstigter.

Eine Nichtabgabe des Formulars kann dazu führen, dass die Vermögenswerte als nicht gerechtfertigter Vermögenszuwachs behandelt werden, mit:

  • Besteuerung zum höchsten Steuersatz,
  • Zuschlägen und
  • erheblichen Sanktionen.

Offizielle Informationen finden Sie auf der Website der spanischen Steuerbehörde:
https://www.agenciatributaria.es

Trusts und spanische Vermögensteuer

Wird der Steuerpflichtige als wirtschaftlicher Eigentümer der Vermögenswerte angesehen, kann zudem spanische Vermögensteuer anfallen.

Dies gilt:

  • bei unbeschränkter Steuerpflicht, wenn Wohnsitz in Spanien besteht, oder
  • bei beschränkter Steuerpflicht, wenn sich die Vermögenswerte in Spanien befinden.

Häufig gestellte Fragen zu Trusts und Besteuerung in Spanien

Ist es legal, als in Spanien Steueransässiger einen Trust zu haben?

Ja. Trusts sind legal. Ihre steuerliche Behandlung ist jedoch äußerst komplex und muss individuell geprüft werden.

Müssen Trusts in Spanien deklariert werden?

Ja. In vielen Fällen besteht eine Meldepflicht, insbesondere über das Formular 720.

Müssen Begünstigte Einkommensteuer zahlen?

Ja. Werden Vermögenswerte oder Einkünfte zugerechnet, sind diese steuerpflichtig, auch ohne tatsächliche Auszahlung.

Wann wird ein unwiderruflicher Trust besteuert?

In der Regel bei seiner Errichtung, da er als Schenkung behandelt wird.

Resitax: Experten für die Besteuerung anglo-sächsischer Trusts

Einen anglo-sächsischen Trust als in Spanien Steueransässiger zu haben, ist nicht illegal.
Ohne fundierte Beratung kann dies jedoch zu Steuernachforderungen, Sanktionen und erheblichen Problemen mit der Steuerbehörde führen.

Da Spanien Trusts nicht anerkennt, ist eine detaillierte Analyse der Trust-Urkunde, der Letters of Wishes sowie der steuerlichen Situation von Settlor und Begünstigtem unerlässlich.

Bei Resitax beraten wir als auf internationale Steuerfragen spezialisierte Kanzlei Mandanten mit ausländischen Trusts und komplexen Vermögensstrukturen.

Wenn Sie Ihre Situation vertraulich prüfen lassen möchten, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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