Anwendung des Beckham-Gesetzes durch Geschäftsführer einer spanischen Tochtergesellschaft

Mit der Reform durch Gesetz 28/2022 wurde klargestellt, dass Geschäftsführer spanischer Tochtergesellschaften, die aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen, das Sondersteuerregime für entsandte Arbeitnehmer beantragen können, besser bekannt als „Beckham-Gesetz“. Dieses Regime ermöglicht es, nur für Einkünfte aus spanischen Quellen zu einem Pauschalsatz besteuert zu werden. Bei Resitax, Steuerberater auf Mallorca, beraten wir ausländische Geschäftsführer, die eine Tochtergesellschaft in Spanien übernehmen, bei der Antragstellung für dieses steuerliche Sonderregime.

Beckham-Gesetz: Sonderregime für Arbeitnehmer mit internationaler Verlegung

Das spanische Einkommenssteuergesetz (IRPF) enthält ein Sonderregime für Personen, die aus dem Ausland nach Spanien ziehen, um eine Tätigkeit aufzunehmen. Die Reform durch Gesetz 28/2022 hat den Geltungsbereich erweitert und ermöglicht ausdrücklich, dass Geschäftsführer, auch wenn sie Anteile an der Gesellschaft halten, dieses Regime anwenden können.

Damit eröffnet sich eine große Chance für Führungskräfte internationaler Konzerne, die in Spanien tätig werden, ihre Steuerlast erheblich zu optimieren.

Voraussetzungen für Geschäftsführer von Tochtergesellschaften

Die Voraussetzungen zur Anwendung des Beckham-Gesetzes als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft sind:

  • Keine Steueransässigkeit in Spanien in den fünf Jahren vor dem Zuzug.
  • Der Umzug nach Spanien erfolgt aufgrund eines Arbeitsverhältnisses, einer Ernennung oder der Aufnahme einer Tätigkeit als Geschäftsführer.
  • Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Eintragung bei der Sozialversicherung gestellt werden.
  • Die Gesellschaft darf keine Vermögensverwaltungsgesellschaft (patrimoniale Gesellschaft) sein.

Zusätzlich darf keine vorherige Verbindung zur Gesellschaft bestanden haben, es sei denn, diese ergibt sich aus einer Tätigkeit in einem anderen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe mit Sitz im Ausland.

Vorteile des Sonderregimes

Die Anwendung des Sonderregimes ermöglicht eine steuerliche Behandlung als Nichtansässiger für Einkommensteuerzwecke, was unter anderem folgende Vorteile bietet:

  • Besteuerung nur von Einkünften aus spanischen Quellen.
  • Ein fester Steuersatz von 24 % auf die ersten 600.000 €, 47 % für darüber hinausgehende Einkünfte.
  • Ausländische Einkünfte bleiben in Spanien steuerfrei.
  • Keine Vermögenssteuer für Auslandsvermögen.
  • Vereinfachte Steuererklärung.

Zweifel und Risiken

In der Praxis lehnt die Steuerverwaltung einige Anträge ab, insbesondere wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist. Daher ist eine gründliche rechtliche Prüfung und Beweissicherung entscheidend. Bei Resitax begleiten wir Mandanten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente und bei der Argumentation gegenüber den Behörden.

Notwendige Unterlagen zur Antragstellung

Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:

  • Ernennungsbeschluss und Handelsregistereintrag.
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung in Spanien.
  • Nachweis der Nichtansässigkeit in den letzten fünf Steuerjahren.
  • Organigramm des Unternehmens, insbesondere bei Konzernstrukturen.
  • Nachweis über die wirtschaftliche Aktivität der spanischen Tochtergesellschaft (z. B. Umsatz, Personal).

Wie Resitax helfen kann

Wir prüfen Ihren Fall individuell und analysieren, ob Sie alle Voraussetzungen zur Anwendung des Regimes erfüllen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Antragstellung, beim Einholen von Nachweisen und gegebenenfalls bei der Vertretung gegenüber den Steuerbehörden.

Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Seite zur Steuerberatung auf Mallorca, wo wir detailliert erklären, wie wir internationalen Investoren und Geschäftsführern bei steuerlichen Fragen helfen.

Fazit

Das Beckham-Gesetz bietet internationalen Geschäftsführern, die in Spanien tätig werden, erhebliche steuerliche Vorteile. Voraussetzung ist eine sorgfältige Planung und rechtliche Unterstützung. Bei Resitax verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Anwendung dieses Regimes und beraten Sie gerne individuell.

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