Seit der Reform des Start-up-Gesetzes (Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember) hat das sogenannte „Beckham-Gesetz“ seinen Anwendungsbereich erweitert. Zuvor unterlag die Definition eines Geschäftsführers bestimmten Beschränkungen, die hauptsächlich mit dem prozentualen Anteil am Stammkapital des Unternehmens zusammenhingen.
Voraussetzungen für die Zulassung als Administrator gemäß dem Beckham Act
Um für das Beckham-Gesetz in Frage zu kommen, müssen die Geschäftsführer einer spanischen Tochtergesellschaft folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Versetzungstermin kann nicht bedeuten, dass der Versetzungstermin in Spanien in den fünf Steuerperioden vor der Versetzung in das spanische Hoheitsgebiet nicht in Spanien steuerlich ansässig war.
- Dass die Bewegung auf spanisches Territorium aufgrund eines der folgenden Umstände erfolgt:
- Aufgrund eines Arbeitsvertrags.
- Als Folge des Erwerbs des Status eines Verwalters einer Gesellschaft, an deren Kapital der Steuerpflichtige nicht beteiligt ist, oder, falls er beteiligt ist, wenn die Beteiligung nicht die Gegenleistung einer verbundenen Gesellschaft im Sinne von Artikel 18 des Körperschaftsteuergesetzes bestimmt.
- Als Ergebnis der Ausübung einer unternehmerischen wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Für die Durchführung einer Tätigkeit, die als Forschung, Entwicklung und Innovation gilt, oder für die Erbringung von Dienstleistungen als hochqualifizierter Experte für aufstrebende Unternehmen.
- Dass die vom Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte nicht aus einer Betriebsstätte auf spanischem Gebiet stammen.
- Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Beginn der Tätigkeit gestellt werden, die zur Registrierung bei der spanischen Sozialversicherung oder der alternativen Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit führt.
Beachten Sie die aktuellen Bestimmungen (keine 25%-Beteiligungspflicht)
Wie bereits erwähnt, wurde mit Gesetz 28/2022 die 25%-Beteiligungsgrenze für Geschäftsführer aufgehoben. Entscheidend ist nun, dass das Unternehmen nicht als mit dem Steuerpflichtigen verbunden gilt. Dies erleichtert die Anwendung des Beckham-Gesetzes auf Geschäftsführer in Mallorca mit Minderheitsbeteiligungen.
Administratorfunktionen
- Geschäftsführung und Repräsentation des Unternehmens.
- Pflicht zu Sorgfalt und Loyalität.
- Einberufung und Vorbereitung von Hauptversammlungen.
- Erstellung des Jahresabschlusses.
- Einhaltung der gesetzlichen, steuerlichen und buchhalterischen Vorschriften.
Diese Funktionen müssen effektiv ausgeführt werden, um die Anforderung der „wirtschaftlichen Substanz“ zu erfüllen.
Arbeitsvertrag und Status als Administrator
Die Kombination beider Werte bleibt komplex, doch die neuen Regelungen ermöglichen in bestimmten Fällen mehr Flexibilität, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
TEAC-Doktrin und verbindliche Konsultationen der DGT
Beide Gremien haben Aspekte hinsichtlich der Vergütung und steuerlichen Einstufung von Geschäftsführern präzisiert. Besonders hervorzuheben ist die verbindliche Richtlinie V1840-20.
Wirtschaftliche Substanz
Die Präsenz des Administrators auf Mallorca muss real und effektiv sein. Dies erfordert den Nachweis konkreter Verantwortlichkeiten, physischer Anwesenheit, ausreichender materieller und personeller Ressourcen, Managementautonomie und angemessener Vergütung.
Abschluss
Das Beckham-Gesetz ermöglicht es nun mehr Geschäftsführern , die Sondersteuerregelung in Anspruch zu nehmen, sofern sie die rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen erfüllen. Unsere Steuerberater auf Mallorca unterstützen Sie gerne bei der Beurteilung Ihrer individuellen Situation.