Wenn Sie als Ansässiger eine LLC in Spanien besteuern müssen, haben Sie wahrscheinlich widersprüchliche Auskünfte darüber erhalten, ob ein Steuersatz von 0 % möglich ist. Wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, werden Sie von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) überwacht.
Wir von Resitax, Spezialisten für internationales Steuerrecht, unterstützen digitale Unternehmer bei der rechtskonformen Strukturierung ihrer Unternehmen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Vorteile der US-Steuern zu sichern, ohne dass die US-Steuerbehörde (IRS) vermutet, dass Sie Einkünfte im Ausland verbergen.
Warum ist die Besteuerung einer LLC in Spanien für Ansässige so kompliziert?
Der Hauptkonflikt rührt vom Konzept der steuerlich transparenten Einheit her. Während die US-amerikanische Steuerbehörde IRS LLCs als steuerlich transparent einstuft – die Einkünfte fließen direkt an den Gesellschafter –, behandelt die spanische Steuerbehörde (AEAT) sie tendenziell als Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (eine intransparente Einheit). Diese Diskrepanz führt zu spezifischen Pflichten, die korrekt befolgt werden müssen.
Das Risiko einer dauerhaften Niederlassung
Treffen Sie als Firmeninhaber strategische Entscheidungen von Ihrem Büro oder Wohnsitz in Spanien aus, kann die spanische Steuerbehörde (Hacienda) feststellen, dass sich der tatsächliche Geschäftssitz der Gesellschaft in Spanien befindet. Dies hätte zur Folge, dass die GmbH in Spanien der Körperschaftsteuer unterliegt, was zusätzliche Pflichten und unter Umständen erhebliche Strafen nach sich zieht, wenn dies nicht von Anfang an ordnungsgemäß geregelt wird.
Der Fehler, Rechnungen für Selbstständige an die eigene GmbH auszustellen
Viele sogenannte Experten empfehlen, dass der Partner, der in Spanien als Selbstständiger registriert ist, Rechnungen an seine eigene GmbH für erbrachte Leistungen („Managementgebühren“) ausstellt, um die Gewinne nach Spanien zu transferieren.
Dies ist aus mehreren Gründen ein schwerwiegender Fehler:
Wenn die spanische Steuerbehörde (AEAT) feststellt, dass die Struktur künstlich ist oder dass sich der tatsächliche Sitz der LLC in Spanien befindet, könnte sie die LLC als in Spanien steuerlich ansässig betrachten und rückwirkende Körperschaftsteuer sowie Strafen verlangen.
Da es sich um eine Transaktion mit einer nahestehenden Person handelt, müssen diese Transaktionen zum Marktpreis bewertet und gemäß den Vorschriften für Transaktionen mit nahestehenden Personen (Art. 18 LIS) vollständig dokumentiert werden.
Nach dem US-amerikanischen Transparenzregime für Steuern – das für die meisten Ein-Personen-GmbHs ohne wirtschaftliche Substanz gilt – werden Gewinne dem Gesellschafter bereits direkt für Zwecke der persönlichen Einkommensteuer zugerechnet. Sich selbst Rechnungen auszustellen ist daher unnötig und künstlich.
Die Transparenzstrategie: Wie Sie Ihr Einkommen angeben
Die sicherste Methode, Steuern für eine LLC in Spanien als Ansässiger zu zahlen, ist die Steuertransparenz. Das bedeutet, dass Sie die Gewinne, obwohl sie von der LLC erwirtschaftet werden, direkt in Ihrer persönlichen Steuererklärung als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit angeben.
Besteuerung über die Einkommensteuer (IRPF)
Die meisten unserer Mandanten entscheiden sich dafür, sich als Selbstständige registrieren zu lassen und den vollen Gewinn der GmbH in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Das funktioniert so:
- Das Finanzministerium erhält die entsprechenden Steuern auf den tatsächlichen Nettogewinn.
- Das Risiko, der Nutzung einer „Briefkastenfirma“ beschuldigt zu werden, wird beseitigt.
- Der durch die LLC in den USA gewährte Rechtsschutz (die beschränkte Haftung) bleibt bestehen.
- Überweisungen von Geldern vom LLC-Konto auf Ihr persönliches Konto in Spanien sind lediglich Bewegungen Ihres eigenen Vermögens – sie lösen kein zusätzliches steuerpflichtiges Ereignis aus, da Sie die Steuern auf diese Gewinne bereits entrichtet haben.
Das korrekte Abrechnungsverfahren: zwei Emittenten, zwei Regelwerke
Dies ist einer der verwirrendsten Punkte, und hier ist absolute Präzision gefragt. Wenn Sie mit einer LLC für Kunden in den USA und als Selbstständiger für Kunden in Spanien tätig sind, existieren zwei völlig unabhängige Abrechnungssysteme nebeneinander:
LLC stellt Kunden in den USA Rechnungen aus.
Rechnungen von LLCs sind amerikanische Geschäftsdokumente, die von einem US-Unternehmen ausgestellt werden. Sie dürfen weder die spanische Steuernummer (NIF) des Gesellschafters enthalten, noch müssen sie den spanischen Rechnungslegungsvorschriften (RD 1619/2012) entsprechen. Mehrwertsteuer und Lohnsteuer werden nicht einbehalten. Die Rechnungen werden in englischer Sprache, in US-Dollar und mit der Arbeitgeberidentifikationsnummer (EIN) der LLC ausgestellt.
Empfohlene Angaben: Name der GmbH, eingetragene Adresse im Bundesstaat, EIN (Steuernummer), Kundendaten, fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag in USD und Zahlungsbedingungen.
Rechnungsstellung als Selbstständiger an Kunden in Spanien
Diese unterliegen dem Königlichen Dekret 1619/2012. Sie müssen die spanische Steueridentifikationsnummer (NIF), die Mehrwertsteuer (21 %), die Quellensteuer auf das persönliche Einkommen (7 % für die ersten drei Jahre, danach 15 %) enthalten, wenn der Kunde ein Unternehmer oder Freiberufler ist, sowie die vollständigen Angaben zum Aussteller und Empfänger.
Die wichtigsten Unterschiede sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
| Konzept | Invoice LLC (USA) | Rechnung für Selbstständige (Spanien) |
| Sender | LLC (EIN) | Natürliche Person (NIF) |
| Vorschriften | US/IRS Commercial Practice | RD 1619/2012 |
| Spanische NIF | NEIN – niemals einschließen | JA – obligatorisch |
| Mehrwertsteuer | Nicht umsatzsteuerpflichtig (Art. 69 LIVA) | 21 % (aufgeschlüsselt) |
| Lohnsteuerabzug | Nicht zutreffend | 7% / 15% |
| Währung | USD | EUR |
| Sprache | Englisch | Kastilisch |
| Nummerierung | INV-… Serie | F-Serie… |
Wichtiger Punkt zur Rechnungsstellung: Die Steueranrechnung aus Transparenzgründen erfolgt ausschließlich im Steuerbereich (Einkommensteuererklärung), ohne die rechtliche und wirtschaftliche Realität des Ausstellers der jeweiligen Dokumente zu verändern. Zwischen dem Selbstständigen und seiner GmbH besteht kein Agenturvertrag und kein Inkassomechanismus: Es handelt sich um zwei parallel agierende Rechtseinheiten mit jeweils eigenen Regelungen.
Zusätzliche Steuerpflichten für Einwohner
Neben der Erklärung Ihrer jährlichen Gewinne gibt es Informationsformulare, die das Finanzamt für Eigentümer von Bauwerken im Ausland genau überwacht.
Formular 720 und Konten in den USA.
Übersteigt der Kontostand Ihrer mit Ihrer LLC verbundenen Bankkonten (z. B. bei Mercury oder Wise) zum Jahresende oder im Durchschnitt des letzten Quartals 50.000 €, sind Sie zur Einreichung dieses Formulars verpflichtet. Andernfalls können Strafen verhängt werden. Unverhältnismäßige Strafen wurden jedoch 2022 vom EuGH für verfassungswidrig erklärt; die geltenden Strafen richten sich nach dem Allgemeinen Steuergesetz (mindestens 150 € pro Posten).
Modell 184 und sonstige Meldepflichten
LLCs, die nach dem Zurechnungsverfahren als Unternehmen behandelt werden – was der Standardbehandlung im Rahmen der Steuertransparenz entspricht –, unterliegen dem Formular 184, der jährlichen Informationsmeldung, die im Februar einzureichen ist. Abhängig von Ihrem Umsatz und davon, ob Sie Kunden in anderen EU-Ländern haben, können Sie außerdem Verpflichtungen gemäß Formular 303 (vierteljährliche Umsatzsteuererklärung), Formular 130 (Einkommensteuer-Vorauszahlung) und gegebenenfalls Formular 369 (OSS-Single Window für B2C-Verkäufe in der EU) haben.
Fazit: Steuerliche Sicherheit für Ihr internationales Unternehmen
Eine US-amerikanische Rechtsform bietet einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, doch die Besteuerung einer LLC in Spanien erfordert als ansässiges Unternehmen Fachwissen, um unnötige Betriebsprüfungen zu vermeiden. Häufige Fehler – wie die Rechnungsstellung zwischen dem Selbstständigen und der LLC, die Verwechslung von Meldeformularen oder die Vermischung der Rechnungslegungsvorschriften beider Länder – können letztendlich höhere Kosten verursachen als die angestrebten Einsparungen.
Verlassen Sie sich nicht auf Internet-Tutorials. Die spanischen Vorschriften zur effektiven Unternehmensführung sind streng, und die spanische Steuerbehörde (AEAT) verfügt über immer ausgefeiltere Mechanismen zur Aufdeckung schlecht geplanter Strukturen.
Haben Sie Fragen zur Rechnungsstellung oder zur Gewinnmeldung dieses Quartals? Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir von Resitax analysieren Ihre Unternehmensstruktur, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und gleichzeitig Ihr Geschäft ausbauen können.