Resitax, eine führende Kanzlei auf Mallorca mit Spezialisierung auf Steuer- und Insolvenzrecht, unterstützt Unternehmen und Geschäftsführer dabei, steuerliche Haftungsfälle zu vermeiden und zu bewältigen. Dieses Verfahren, geregelt durch das Allgemeine Steuergesetz, kann im Falle einer finanziellen Schieflage das persönliche Vermögen von Geschäftsführern gefährden. In diesem Artikel erklären wir, wie ein freiwilliges Insolvenzverfahren eine wirksame rechtliche Strategie sein kann, um Vermögen zu schützen und die Geschäftskontinuität zu sichern.
Was ist steuerliche Haftung und wie wirkt sie sich auf Mallorca aus?
Die steuerliche Haftung ist ein Verwaltungsverfahren, das es der spanischen Steuerbehörde ermöglicht, die Zahlung von Steuerschulden von anderen Personen als dem Hauptschuldner zu verlangen.
Auf Mallorca kann dieses Verfahren insbesondere Geschäftsführer und leitende Angestellte von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten betreffen.
Arten der Haftung nach dem Allgemeinen Steuergesetz
- Subsidiäre Haftung (Art. 43 LGT): Gilt für faktische oder rechtliche Geschäftsführer, die bei Ausscheiden offene Steuerschulden nicht begleichen oder durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz steuerliche Pflichten wie Einbehaltung oder Vorauszahlungen verletzen.
- Gesamtschuldnerische Haftung (Art. 42 LGT): Gilt für Personen, die ein Unternehmen oder eine wirtschaftliche Tätigkeit übernehmen und dadurch bestehende Steuerschulden mitübernehmen.
Die schwerwiegendste Folge ist, dass die Unternehmensschuld zu einer persönlichen Verpflichtung des Geschäftsführers wird, der mit seinem gesamten Privatvermögen haftet.
Das freiwillige Insolvenzverfahren: Ein wichtiges Instrument zum Vermögensschutz
Resitax Mallorca berät Unternehmen, wie das freiwillige Insolvenzverfahren nicht nur zur Lösung einer Insolvenz, sondern auch als strategische Maßnahme zum Vermögensschutz genutzt werden kann.
Aussetzung von Verfahren und Schutz vor der Steuerbehörde
Gemäß Artikel 142 des Insolvenzgesetzes werden Vollstreckungs- und Verwaltungsverfahren ausgesetzt, einschließlich steuerlicher Haftungsverfahren für vor der Insolvenzeröffnung entstandene Schulden.
Einbeziehung öffentlicher Schulden in das Insolvenzverfahren
Das Verfahren bündelt alle Verbindlichkeiten, einschließlich der Schulden gegenüber der Steuerbehörde. Auch wenn diese ein bevorrechtigter Gläubiger ist, unterliegt ihre Forderung dennoch dem Insolvenzverfahren.
Der Insolvenzplan: Wirtschaftliche Tragfähigkeit und rechtliche Absicherung
Der Insolvenzplan ermöglicht es dem Schuldnerunternehmen, seinen Gläubigern einen Zahlungsplan mit Schuldenerlass (quitas) und Stundungen (esperas) vorzuschlagen.
Restrukturierung von Steuerschulden
Es werden neue Fristen und Reduzierungen vereinbart, um die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen zu erleichtern.
Wegfall der Haftungsgrundlage
Nach Erfüllung des Plans gilt die ursprüngliche Steuerschuld als getilgt, und die Grundlage für ein steuerliches Haftungsverfahren gegen die Geschäftsführer entfällt.
Vorausplanen: Fachkundige Rechtsberatung auf Mallorca
Das freiwillige Insolvenzverfahren dient nicht nur der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Unternehmens, sondern auch dem Schutz des Privatvermögens der Geschäftsführer.
Resitax Mallorca empfiehlt, proaktiv zu handeln und die finanzielle sowie steuerliche Situation des Unternehmens zu analysieren, bevor Maßnahmen der Steuerbehörde das Privatvermögen gefährden.
Wenn Sie einen Fachanwalt für Steuer- und Insolvenzrecht auf Mallorca benötigen, bietet Ihnen Resitax eine umfassende und maßgeschneiderte Rechtsberatung.