Die wirtschaftliche Eigentümerstruktur von US-amerikanischen LLCs hat sich nach der Entscheidung des Financial Crimes Enforcement Network – FinCEN – erheblich verändert. FinCEN hat beschlossen, die Meldepflicht für in den Vereinigten Staaten gegründete Unternehmen sowie für US-Bürger und -Einwohner bezüglich ihrer wirtschaftlichen Eigentümer dauerhaft abzuschaffen.
Am 11. August 2026genehmigte FinCEN, eine Abteilung des US-Finanzministeriums, die endgültige Regelung. Die Regelung wurde am 14. August 2026 und trat sofort in Kraft.
Die Reform betrifft die zur Offenlegung wirtschaftlicher Eigentümer , ihr Anwendungsbereich muss jedoch präzise definiert werden. Die Abschaffung dieser bundesstaatlichen Verpflichtung für US-Unternehmen bedeutet nicht, dass die in Spanien und der Europäischen Union geltenden Anforderungen zur Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer entfallen.
in der Steuerrechtspraxis und der internationalen Steuerplanungtätig und analysiert US-Strukturen mit Verbindungen nach Spanien. Dabei koordiniert das Unternehmen die steuerliche Behandlung mit Kooperationspartnern in den Vereinigten Staatenund integriert die steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und eigentumsrechtlichen Auswirkungen in eine gemeinsame Analyse.
Regulatorische Zusammenfassung
Die von FinCEN am 11. August 2026 verabschiedete endgültige Regelung befreit nach US-amerikanischem Recht gegründete Unternehmen von der Bundespflicht zur Offenlegung wirtschaftlicher Eigentümer. Diese Pflicht bleibt für bestimmte ausländische meldepflichtige Unternehmen. Die Reform ändert nichts an den in Spanien und der Europäischen Union geltenden Pflichten zur Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer. Die Verordnung (EU) 2024/1624, die ab dem 10. Juli 2027 allgemein gilt, enthält zudem spezifische Pflichten für bestimmte Unternehmen mit Sitz außerhalb der Union.
Die Reform des Gesetzes zur Unternehmenstransparenz
Der Corporate Transparency Act wurde im Januar 2021 mit dem erklärten Ziel verabschiedet, anonyme Unternehmen zu beenden, wobei anonyme Unternehmen in diesem Zusammenhang als Unternehmen ohne bekannten Eigentümer verstanden werden, insbesondere in Rechtsordnungen wie Delaware, Wyoming oder New Mexico.
Zwischen 2024 und 2025 wurde die Anwendung der Regel aufgrund aufeinanderfolgender Gerichtsentscheidungen ausgesetzt.
Am 2. März 2025gab das Finanzministerium bekannt, dass es die Einhaltung der Vorschriften nicht durchsetzen werde.
Anschließend wurde am 26. März 2025eine Übergangsregelung erlassen, die US-amerikanische nationale Einrichtungen ausnahm.
Die im August 2026 verabschiedete endgültige Regelung konsolidiert diese Ausnahme.
Die Reform hebt das Gesetz zur Unternehmenstransparenz nicht formell auf, schränkt aber dessen subjektiven Anwendungsbereich erheblich ein.
Umfang der Abschaffung des Bundesregisters der wirtschaftlichen Eigentümer
Unternehmen, die nach dem Recht eines US-Bundesstaates gegründet wurden, sind vollständig befreit.
Die Ausnahme gilt für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe und der Nationalität ihrer Gesellschafter.
FinCEN hat außerdem eine einmalige Bereinigung seiner Datenbank angekündigt, um zuvor gemeldete Informationen über US-Bürger zu entfernen.
Ebenso wenig sind Personen, die eine FinCEN-ID erhalten haben, verpflichtet, diese auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Abschaffung dieser Bundesvorschrift verändert den US-amerikanischen Rahmen für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums erheblich, beseitigt jedoch nicht andere Identifizierungspflichten, die sich aus Finanz-, Landes- oder internationalen Vorschriften ergeben können.
Verbleibende Verpflichtungen für ausländische berichtspflichtige Unternehmen
Die Pflicht zur Angabe von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten besteht nur noch für sogenannte ausländische meldepflichtige Unternehmen.
Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die außerhalb der Vereinigten Staaten gegründet wurden und sich für den Betrieb in einem US-Bundesstaat oder einem Stammesgebiet registrieren lassen.
Die Regulierungsbehörde selbst schätzt, dass diese Regelung etwa zwanzigtausend Unternehmen.
Diese Unternehmen müssen Folgendes erklären:
- Ihre Identifikationsdaten;
- und Informationen über deren tatsächliche nichtamerikanische Inhaber.
Die festgelegte Frist beträgt dreißig Tage ab Registrierung.
Informationen über Inhaber oder Antragsteller, die US-Personen sind, sollten nicht angegeben werden.
Die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bleiben in Kraft
Die FinCEN-Reform ändert nichts an der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden.
Finanzinstitute sind weiterhin verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten ihrer Kunden bei der Kontoeröffnung zu ermitteln.
Die Abschaffung bestimmter Meldepflichten gegenüber dem Bundesregister bedeutet daher nicht, dass die Mechanismen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten generell verschwinden.
Die durch die Reform entstehende Intransparenz betrifft das Bundesregister, nicht unbedingt Finanzinstitute.
Staatliche Register und regulatorische Fragmentierung
Die Aufhebung der Bundesvorgabe erfolgte nicht einheitlich im gesamten US-System.
Der New York LLC Transparency Act trat am 1. Januar 2026 in Kraft .
Die Regelung verpflichtet Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die außerhalb der Vereinigten Staaten gegründet wurden und im Bundesstaat New York zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind, eine Erklärung über die wirtschaftlich Berechtigten oder, falls zutreffend, eine Befreiungsbescheinigung vorzulegen.
Organisationen, die bereits zum 1. Januar 2026 haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit.
Diejenigen, die anschließend die Genehmigung erhalten, haben ab dem Datum der Antragstellung eine Frist von dreißig Tagen.
Das Ergebnis ist ein fragmentiertes System, in dem das Wegfallen bestimmter Bundesverpflichtungen mit spezifischen Landesvorgaben koexistieren kann.
Die Analyse einer US-amerikanischen Struktur kann sich daher nicht ausschließlich auf Bundesvorschriften beschränken.
Die wirtschaftliche Eigentümerschaft einer US-amerikanischen LLC in Spanien
Das Problem nimmt eine andere Dimension an, wenn die LLC rechtliche, wirtschaftliche oder steuerliche Verbindungen zu Spanien unterhält.
Das Gesetz 10/2010 vom 28. April zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungsieht weiterhin die Pflicht der Verpflichteten zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten vor.
Dazu gehören der Notar, das Finanzinstitut und der Berater.
Das seit 2023 betriebene Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer speichert diese Informationen zentral
Keine dieser Verpflichtungen wird durch den von FinCEN getroffenen Beschluss geändert.
Die US-Ausnahmeregelung hindert daher nicht daran, die Eigentums- und Kontrollstruktur einer LLC in Spanien zu ermitteln, wenn spanische Vorschriften anwendbar sind.
Verordnung (EU) 2024/1624 und wirtschaftliches Eigentum
Die weitreichendste Änderung auf europäischer Ebene ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2024/1624 , die ab dem 10. Juli 2027 allgemein anwendbar ist .
Artikel 51 definiert einen wirtschaftlich Berechtigten als denjenigen, der direkt oder indirekt eine Beteiligung am Eigentum oder an der Kontrolle des Unternehmens hält.
Artikel 52 legt eine allgemeine Schwelle von 25 % der Aktien, Stimmrechte oder sonstigen Beteiligungen.
Die indirekte Beteiligung muss durch Multiplikation der bestehenden Anteile über die Zwischenketten berechnet werden.
Die Verordnung sieht außerdem die Festlegung einer reduzierten Schwelle von bis zu 15 %für Kategorien von Unternehmen vor, die die Kommission als risikoreicher einstuft.
Pflichten von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
Artikel 67 der Verordnung (EU) 2024/1624 ist von besonderer Relevanz .
Die Bestimmung verpflichtet bestimmte juristische Personen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, ihre Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer in vier Fällen an das zentrale Register eines Mitgliedstaats zu übermitteln:
- wenn sie in Situationen mit mittlerem bis hohem Risiko eine Geschäftsbeziehung mit einem Verpflichteten eingehen;
- wenn sie direkt oder über Vermittler Immobilien in der Union erwerben;
- wenn sie von einem Händler im Rahmen einer gelegentlichen Transaktion und zu nichtkommerziellen Zwecken Fahrzeuge im Wert von mindestens 250.000 Euro oder Boote und Flugzeuge im Wert von mindestens 7.500.000 Euro;
- wenn ihnen ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession erteilt wird.
Die Präsentation muss im Voraus erfolgen: vor Beginn der Geschäftsbeziehung, vor Abschluss des Kaufs oder vor Unterzeichnung des Vertrags.
Jede nachfolgende Änderung muss innerhalb von achtundzwanzig Kalendertagen.
Übergangsregelung für bestehende Immobilien in der Europäischen Union
Artikel 67.7 enthält eine Übergangsregelung von besonderer praktischer Relevanz.
Ausländische Unternehmen, die 10. Juli 2027 Immobilien in der Union besitzen 10. Januar 2028.
Rechtssubjekte, die das Eigentum vor dem 1. Januar 2014, unbeschadet der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten diesen Stichtag je nach Risiko vorverlegen können.
Diese Regeln sind besonders wichtig für US-amerikanische LLCs, die als Immobilieninvestmentvehikel in Spanien eingesetzt werden.
Scenario A. LLC besitzt Immobilien in Spanien
Ein erster Fall wäre eine LLC aus Delaware oder Wyoming, die eine Immobilie in Spanien besitzt.
Nach der FinCEN-Reform kann es sein, dass diese LLC nicht mehr in einem US-amerikanischen Bundesregister für wirtschaftliche Eigentümer aufgeführt wird.
Dieser Umstand beseitigt jedoch nicht die in Spanien und in der Europäischen Union geltenden Verpflichtungen.
Wenn der künftige Erwerb unter Artikel 67 der Verordnung (EU) 2024/1624, muss das Unternehmen vor Abschluss der Transaktion die entsprechenden Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten übermitteln.
Bei Rechtsträgern, die bereits Eigentümer bestimmter Vermögenswerte sind, wenn die Verordnung anwendbar ist, muss die Übergangsregelung beachtet werden und gegebenenfalls die Frist vom 10. Januar 2028.
Diese Verpflichtungen kommen zusätzlich zu denjenigen, die das spanische Recht bereits zuvor vorschrieb.
Dazu gehören:
- die Erklärung des tatsächlichen Eigentums vor dem bevollmächtigenden Notar;
- die Identifizierung durch das an der Zahlung beteiligte Finanzinstitut;
- und die Sorgfaltspflichten der verpflichteten Parteien.
Das Verschwinden des US-Bundesregisters beseitigt keine dieser Kontrollmechanismen.
In der Praxis erhöht dies die Bedeutung einer ausreichenden Unternehmensdokumentation, um die Eigentums- und Kontrollkette der GmbH nachzuweisen.
Szenario B. GmbH ohne Vermögen in der Union mit einem in Spanien ansässigen Gesellschafter
Ein zweites Szenario ist das einer US-amerikanischen LLC ohne Immobilien oder Niederlassung in Europa, deren Partner jedoch in Spanien steuerlich ansässig ist.
Diese Struktur ist typisch für Fachleute, digitale Unternehmer und Investoren, die außerhalb der Europäischen Union tätig sind.
Das Fehlen von Vermögenswerten in Europa bedeutet nicht zwangsläufig das Fehlen von Identifikationspflichten.
Im Bereich der Geldwäscheprävention löst Artikel 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2024/1624 die Registrierungspflicht aus, wenn ein Unternehmen aus einem Drittland eine Geschäftsbeziehung mit einem verpflichteten Unternehmen eingeht, und zwar in Situationen, die nach nationaler oder Unionsbewertung mit einem mittleren bis hohen Risiko oder einem hohen Risiko verbunden sind.
Ungeachtet dessen, ob dieses Budget erreicht wird, muss das spanische verpflichtete Unternehmen gemäß Gesetz 10/2010.
Das Fehlen von Vermögenswerten in der Union bedeutet daher nicht, dass keine Identifikationsmöglichkeiten bestehen.
Steuerliche Behandlung einer LLC, die sich im Besitz eines in Spanien steuerlich ansässigen Steuerpflichtigen befindet
Neben den Verpflichtungen hinsichtlich des wirtschaftlichen Eigentums wirft eine LLC, die sich im Besitz einer in Spanien steuerlich ansässigen Person befindet, spezifische steuerliche Fragen auf.
Das erste ist das Steuerrating des Unternehmens.
Artikel 87 des Gesetzes 35/2006 über die Einkommensteuer betrachtet im Rahmen der Einkommenszurechnungsregelung solche im Ausland ansässigen Unternehmen als solche, deren Rechtsnatur mit der von spanischen Unternehmen identisch oder analog ist.
Die steuerliche Behandlung einer LLC hängt daher nicht ausschließlich von dem Namen ab, den sie im Staat ihrer Gründung erhält.
Es muss die konkrete Ausgestaltung analysiert werden, um festzustellen, ob das Einkommen direkt dem Partner zugerechnet wird oder ob es sich bei der Einheit um eine intransparente Gesellschaft handelt, deren Ausschüttung als Dividende besteuert wird.
Steuerlicher Wohnsitz einer von Spanien aus verwalteten LLC
Die zweite Frage betrifft den Sitz der Entität selbst.
Gemäß Artikel 8.1.c) des Gesetzes 27/2014 über die Körperschaftsteuerkann eine Gesellschaft, deren effektive Geschäftsleitung sich auf spanischem Gebiet befindet, als in Spanien steuerlich ansässig gelten.
Der Sitz des effektiven Managements befindet sich dort, wo die Leitung und Kontrolle aller Aktivitäten des Unternehmens angesiedelt ist.
Daher kann es bei einem Unternehmen, das formell in Wyoming gegründet wurde, zu einer Frage der spanischen Steueransässigkeit kommen, wenn die effektive Leitung und Kontrolle seiner Aktivitäten von Spanien aus erfolgt, selbst wenn es keine Vermögenswerte auf europäischem Gebiet besitzt.
Internationale Steuertransparenz- und Berichtspflichten
Die dritte Frage betrifft die mögliche Anwendung des internationalen Steuertransparenzregimes, wenn das Unternehmen bestimmte passive Einkünfte erzielt, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen.
Der vierte Punkt ist formaler Natur, kann aber relevante Sanktionsfolgen haben: die Einhaltung der Informationspflichten in Bezug auf im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte sowie auf ausländische Investitionen.
Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig von einer Änderung des US-Bundesregisters.
Die Befreiung von der BOI-Pflicht ändert an sich nichts an der steuerlichen Behandlung, die dem Unternehmen oder seinem Partner in Spanien zukommt.
Vereinigte Staaten, CRS und FATCA
Die Frage des wirtschaftlichen Eigentums muss vom internationalen Informationsaustausch unterschieden werden.
Die Vereinigten Staaten beteiligen sich nicht am Gemeinsamen Meldestandard (CRS) der OECD, und die aus den FATCA-Abkommen abgeleitete Gegenseitigkeit hat einen begrenzten Anwendungsbereich.
Das Verschwinden des US-Bundesregisters kann aus Sicht des US-Registers als eine Zunahme der Intransparenz interpretiert werden.
Diese Situation beseitigt jedoch nicht die Pflichten eines in Spanien steuerlich Ansässigen.
Das Fehlen von Informationen in einem US-Register führt nicht dazu, dass eine Struktur für die spanischen Steuerbehörden unsichtbar wird, wenn eine Verpflichtung zur Identifizierung, Anmeldung oder Besteuerung besteht.
Regulatorische Divergenzen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union
Die US-Reform verdeutlicht einen wachsenden Unterschied zwischen den beiden Regulierungsmodellen.
Während die Vereinigten Staaten den Anwendungsbereich des bundesweiten Registers wirtschaftlicher Eigentümer erheblich einschränken, weitet die Europäische Union die Identifizierungspflichten auf bestimmte in Drittländern ansässige Unternehmen aus.
Diese Divergenz ist insbesondere für US-amerikanische Strukturen relevant, die:
- Sie besitzen Immobilien in Spanien oder in anderen Mitgliedstaaten;
- bestimmte Operationen innerhalb der Union durchführen;
- Sie knüpfen Beziehungen zu europäischen Verpflichtungsstellen;
- sind im Besitz von Steueransässigen in Spanien;
- oder effektiv von spanischem Territorium aus gesteuert werden.
In diesen Fällen kann die rechtliche und steuerliche Analyse nicht ausschließlich aus der Perspektive des US-amerikanischen Rechts erfolgen.
Überprüfung von US-amerikanischen Strukturen mit Verbindungen zu Spanien
Das Nebeneinander verschiedener Regime macht eine koordinierte Überprüfung der US-Strukturen, die eine Verbindung zu Spanien unterhalten, besonders wichtig.
Zu den zu analysierenden Elementen gehören:
- die Eigentumskette des Unternehmens;
- der prozentuale Anteil der Beteiligung jedes Partners;
- die Dokumentation, die Eigentum und Kontrolle belegt;
- der Ort, von dem aus die Entscheidungen der Organisation getroffen werden;
- das Vorhandensein von Vermögenswerten oder Rechtsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union;
- die Steuerbewertung der GmbH;
- und die für das Unternehmen und seine Partner geltenden Steuer- und Meldepflichten.
Der 10. Juli 2027, der für die allgemeine Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1624 vorgesehen ist, stellt auch für Drittlandunternehmen, die unter ihren Anwendungsbereich fallen, einen relevanten Zeitbezugspunkt dar.
Für Unternehmen, die bereits Immobilien in der Union besitzen, müssen gegebenenfalls auch die Übergangsregelungen und der Stichtag 10. Januar 2028 berücksichtigt werden
Häufig gestellte Fragen zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft an US-amerikanischen LLCs
Müssen in den Vereinigten Staaten eingetragene LLCs ihre wirtschaftlichen Eigentümer weiterhin an FinCEN melden?
Die von FinCEN am 11. August 2026 verabschiedete endgültige Regelung befreit nach US-amerikanischem Recht gegründete Unternehmen von der bundesstaatlichen Verpflichtung zur Einreichung von BOI-Informationen.
Das Gesetz zur Unternehmenstransparenz wurde zwar nicht formell aufgehoben, sein subjektiver Anwendungsbereich wurde jedoch erheblich eingeschränkt.
Entfallen durch die FinCEN-Reform die Verpflichtungen einer LLC in Spanien?
NEIN.
Die spanischen und europäischen Verpflichtungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sind unabhängig von den US-amerikanischen Bundesvorschriften.
Die von FinCEN vorgenommene Änderung ändert weder die im Gesetz 10/2010 vorgesehenen Verpflichtungen noch die im Rahmen des neuen europäischen Rechtsrahmens geltenden Verpflichtungen.
Muss eine LLC, die eine Immobilie in Spanien besitzt, ihren wirtschaftlich Berechtigten angeben?
Die spanischen Vorschriften beinhalten bereits Verpflichtungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten bei bestimmten Transaktionen.
Darüber hinaus Artikel 67 der Verordnung (EU) 2024/1624 besondere Verpflichtungen für bestimmte außerhalb der Union ansässige Rechtssubjekte fest, die Immobilien auf europäischem Gebiet erwerben.
Was geschieht mit LLCs, die bereits Immobilien in der Europäischen Union besitzen?
Artikel 67 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/1624 besagt, dass ausländische Rechtssubjekte, die bereits am 10. Juli 2027 , ihre Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer spätestens bis zum 10. Januar 2028.
diejenigen, die das Eigentum vor dem 1. Januar 2014; dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten diesen Stichtag je nach Risiko vorverlegen können.
Ist eine LLC ohne Vermögen in Europa von spanischen Verpflichtungen befreit?
Nicht unbedingt.
Das Vorhandensein eines in Spanien steuerlich ansässigen Partners, Geschäftsbeziehungen zu spanischen oder europäischen Unternehmen oder die effektive Leitung des Unternehmens von Spanien aus können unabhängig vom formalen Standort der Vermögenswerte rechtliche und steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie wird die steuerliche Behandlung einer LLC in Spanien geregelt?
Die Klassifizierung der LLC erfordert eine Analyse ihrer spezifischen rechtlichen Struktur.
Artikel 87 des Gesetzes 35/2006 über die Einkommensteuer (IRPF) befasst sich mit der Behandlung ausländischer Rechtssubjekte, deren Rechtsnatur mit der spanischer Rechtssubjekte identisch oder analog ist, im Rahmen der Einkommenszurechnungsregelung.
Die formale Bezeichnung als LLC bestimmt daher nicht per se deren steuerliche Behandlung in Spanien.
Kann eine in den USA gegründete LLC in Spanien steuerlich ansässig sein?
Diese Frage kann aufgeworfen werden, wenn das in Artikel 8.1.c) des Gesetzes 27/2014 über die Körperschaftsteuer.
Das Vorhandensein einer effektiven Geschäftsleitung in Spanien kann die spanische Steueransässigkeit einer in den Vereinigten Staaten formell gegründeten Gesellschaft bestimmen.
Welche Bedeutung hat der 10. Juli 2027?
Die Verordnung (EU) 2024/1624 wird ab dem 10. Juli 2027.
Zu den Bestimmungen gehören neue Verpflichtungen in Bezug auf die Ermittlung und Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer bestimmter außerhalb der Europäischen Union ansässiger Unternehmen.
Retax LLC-Experten in Spanien
Die US-Reform vom August 2026 ändert das bundesstaatliche System zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums an US-amerikanischen LLCs, ihr Anwendungsbereich muss jedoch im Kontext eines breiteren internationalen Rahmens interpretiert werden.
Die Abschaffung der BOI-Pflicht für in den Vereinigten Staaten gegründete Unternehmen beseitigt weder die in Spanien geltenden Pflichten zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten noch die neuen Anforderungen des europäischen Rechts.
Bei einer LLC mit Bezug zu Spanien müssen sowohl die wirtschaftlichen Eigentümer als auch die steuerliche Behandlung der Struktur berücksichtigt werden.
Die Beteiligung eines in Spanien steuerlich ansässigen Unternehmens, die mögliche effektive Leitung des Unternehmens von spanischem Territorium aus, das Vorhandensein von Immobilienvermögen in der Union oder Beziehungen zu europäischen verpflichteten Unternehmen können Verpflichtungen begründen, die unabhängig von den in den Vereinigten Staaten bestehenden Verpflichtungen sind.
Die Entwicklung der Regulierungen auf beiden Seiten des Atlantiks macht es besonders wichtig, internationale Strukturen aus einer koordinierten Perspektive zu analysieren.
Analyse von US-Strukturen in Resitax
Resitax koordiniert die Analyse von US-Strukturen mit seinen Partnern in den Vereinigten Staaten und integriert sie in die spanische Steuer- und Erbschaftsplanung, wodurch verhindert wird, dass die Struktur durch zwei unabhängige und voneinander getrennte Beratungsdienste geprüft wird.
Diese Analyse umfasst eine Überprüfung der Eigentumskette, der rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung der LLC, des Ortes der tatsächlichen Geschäftsführung, der Pflichten zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sowie der Konsequenzen, die sich aus dem Vorhandensein von Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Beziehungen in Spanien und in der Europäischen Union ergeben.
Die Koordinierung zwischen den beiden Rechtsordnungen ermöglicht es, die Struktur aus einer einheitlichen Perspektive zu beurteilen und die jeweils geltenden Verpflichtungen zu ermitteln.
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