Das Beckham-Gesetz, das 2005 verabschiedet wurde, sollte Spanien – und insbesondere Ziele wie Mallorca – für internationale Fachkräfte attraktiver machen. Dieses Sonderregime erlaubt es Expatriates, als Nichtansässige nach dem IRNR besteuert zu werden, mit einem reduzierten Steuersatz und nur auf in Spanien erzielte Einkünfte.
In der Theorie war es ein steuerlicher Anreiz, um Talente ins Land zu holen. Mit den Jahren hat sich das Modell jedoch zu einer Quelle rechtlicher Unsicherheit und steuerlicher Konflikte entwickelt, die insbesondere Expatriates betrifft, die sich auf Mallorca niederlassen.
Der Kernkonflikt: der Hauptwohnsitz
Am meisten umstritten ist der Hauptwohnsitz.
- Im allgemeinen IRPF-Regime ist der Hauptwohnsitz von der Besteuerung befreit.
- Nach dem Beckham-Gesetz verlangt die spanische Steuerbehörde jedoch von Expatriates, fiktive Einkünfte aus ihrem eigenen Wohnsitz zu versteuern – ein Vorgehen, das viele Experten als diskriminierend ansehen.
Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen
Zunächst entschied das Oberste Gericht von Madrid (TSJM) zugunsten der Expatriates und stellte klar, dass sie als Steuerresidenten in Spanien Anspruch auf die gleiche Steuerbefreiung hätten wie spanische Bürger.
Es schien, als sei der Konflikt beigelegt – doch das Gegenteil trat ein.
Kehrtwende des Finanzministeriums und Entscheidung des TEAC
Im Jahr 2025 legte das Zentrale Wirtschafts- und Verwaltungsgericht (TEAC) – eine Behörde unter dem Finanzministerium – eine gegenteilige Auslegung vor: Wer sich auf das Beckham-Gesetz beruft, muss alle Regeln des IRNR akzeptieren, einschließlich der Besteuerung des Hauptwohnsitzes.
Diese Entscheidung widerspricht nicht nur früherer Rechtsprechung, sondern verstärkt auch die rechtliche Unsicherheit, da die Verwaltung ihre Auslegung jederzeit ändern kann.
Steigende Steuereinnahmen und europäische Kritik
Die harte Linie des Finanzministeriums fällt mit einem deutlichen Anstieg der Steuereinnahmen zusammen:
- Im Jahr 2024 stiegen die Einnahmen aus der IRNR-Besteuerung um 25,4 %.
- In der ersten Hälfte des Jahres 2025 beträgt das Wachstum bereits 36,9 %.
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Spanien eingeleitet, wegen diskriminierender steuerlicher Behandlung von Nichtansässigen. Besonders der Fall des Hauptwohnsitzes wird als Hindernis für den freien Personen- und Kapitalverkehr genannt. Sollte Spanien nicht nachbessern, könnte der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.
Folgen für Expatriates auf Mallorca
Mallorca gehört zu den beliebtesten Zielen internationaler Fachkräfte. Doch die Unsicherheit rund um das Beckham-Gesetz schreckt immer mehr Expatriates ab.
Unklare Regeln zur Besteuerung des Hauptwohnsitzes, widersprüchliche Urteile und Verwaltungsentscheidungen sowie das Verfahren in Brüssel schaffen ein komplexes Umfeld, das Spaniens Wettbewerbsfähigkeit als Investitionsstandort gefährdet.
Die entscheidende Frage lautet: Wird Spanien die kurzfristige Steuererhebung priorisieren oder seine Rolle als verlässlicher Standort für internationale Talente sichern?
Resitax: Experten für das Beckham-Gesetz auf Mallorca
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