Einheitliches Mietregister ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend: Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Wohnung auf Mallorca oder den Balearen vermieten

Was ist das einheitliche Mietregister und warum wird es obligatorisch?

Ab dem 1. Juli 2025 muss jeder Eigentümer, der eine Wohnung touristisch oder saisonal vermietet, ein einheitliches Mietregister einrichten. Diese Maßnahme ist Teil des Königlichen Dekrets 1312/2024, das im Rahmen des Wohnungsgesetzes verabschiedet wurde.

Das Hauptziel ist die Verbesserung der Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Rechtssicherheit auf dem Markt für Kurzzeitvermietungen in Spanien, insbesondere in Gebieten wie Mallorca und den Balearen.

Wen betrifft diese Regelung?

Die Registrierung ist obligatorisch für:

  • Eigentümer, die ihre Wohnung saisonal vermieten.
  • Wohnungen, die für die touristische Vermietung bestimmt sind.
  • Unterkünfte, die auf Plattformen wie Airbnb, Booking oder Vrbo angeboten werden.

Auch Zimmer, die innerhalb einer Hauptwohnung vermietet werden, müssen registriert werden, wenn sie über Online-Plattformen angeboten werden.

Ausgenommen sind Langzeitmieten (über ein Jahr) als Hauptwohnung.

Wichtige Termine für die Einhaltung der Registrierungspflicht für Mietobjekte

  • Ab dem 2. Januar 2025 kann die Registrierung freiwillig vorgenommen werden.
  • Ab dem 1. Juli 2025 ist die Registrierungsnummer eine zwingende Voraussetzung für eine legale Vermietung.

Wie beantragt man das einheitliche Mietregister?

Der Antrag muss online über die elektronische Plattform der Registrierungsstelle gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Persönliche Daten des Eigentümers (Name, Steueridentifikationsnummer, Anschrift).
  • Vollständige Angaben zur Immobilie (Katasterreferenz, Adresse und maximale Kapazität).
  • Verantwortungserklärung gemäß den regionalen und lokalen Vorschriften.

Nach Abschluss des Verfahrens und Zahlung der Gebühren wird der Immobilie eine einheitliche Mietregistrierungsnummer zugewiesen.

Was passiert, wenn die Registrierung nicht erfolgt?

Die Nichtregistrierung der Miete kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Die Behörden können Geldstrafen verhängen.
  • Vermietungsplattformen müssen Anzeigen ohne Registrierungsnummer entfernen.
  • Die Wohnung kann nicht mehr legal vermietet werden.

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Bei Resitax sind wir auf die Einhaltung der Vorschriften für Eigentümer von Ferienwohnungen auf Mallorca und den Balearen spezialisiert.

Was können wir für Sie tun?

  • Wir prüfen Ihre Situation und die geltenden regionalen Vorschriften.
  • Wir reichen den Registrierungsantrag in Ihrem Namen ein.
  • Wir optimieren Ihre Steuerlast, damit Sie nicht zu viel zahlen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt Immobilienrecht auf Mallorca, wo wir die gesetzlichen und städtebaulichen Anforderungen detailliert erläutern.

Verpassen Sie nicht die Frist am 1. Juli 2025.

Bei Resitax übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie.

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